Verkehrsunfälle durch Wild
Wie im Falle eines Unfalls durch ein Reh, Wildschwein oder auch Hasen reagiert werden sollte.
Das Licht ist dämmrig, die Sicht eingeschränkt und um die Fahrbahn herum erstrecken sich entweder Feld, Wald oder Wiese. Spätestens beim ersten Warnschild, das auf Wildwechsel hinweist, tritt die Möglichkeit eines Unfalls ins Bewusstsein. Aber was ist überhaupt zu tun, wenn tatsächlich ein Reh auf der Straße steht?
Rechtslage
Prinzipiell gilt überall die Regel des Fahrens auf Sicht und es sollte so weit rechts gefahren werden, wie dies zumutbar ist. Bei Waldstücken empfiehlt sich aber, eben aufgrund des möglichen Wildwechsels, ein großzügiger Seitenabstand. Ragt man dann gar über die Fahrbahnmitte, muss auf halbe Sicht gefahren werden, unabhängig von etwaigen Tempolimits.
Sollte dann wirklich ein Tier am Straßenrand stehen, ist das Tempo auf Gefahrensicht zu reduzieren. Fahrer:innen sollten also eine etwas stärkere beabsichtigte Bremsung tätigen, allein um sich ein wenig Reaktionszeit zu schaffen für die noch unklaren weiteren Schritte des Tieres. Sobald das Tier aber auf die Straße rennt, kommt es zu einer Vollbremsung, die folgend natürlich einen Auffahrunfall verursachen kann.
Als Lenker:in muss daher zum vorderen Fahrzeug immer ein gewisser Mindestabstand eingehalten werden, der es erlaubt auch dann rechtzeitig anzuhalten, wenn es zu einer unerwarteten Bremsung kommt. Nach der Straßenverkehrsordnung gilt allerdings auch, dass Fahrzeuglenker:innen nicht jäh und für den/der nachfolgenden Fahrer oder Fahrerin überraschend abbremsen dürfen.
Sollte also die eigene Vollbremsung für ein Wildtier einen Auffahrunfall auslösen, kann das, je nach Größe des Tieres, zu einer Mitschuld der bremsenden Person führen.
Größe des Wildtieres entscheidend
Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung. Das liegt daran, dass die Aufprallwucht bei so großen und schweren Tieren enorm ist – bei einer Kollision mit einem 20 Kilogramm schweren Rehbock bei einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h, wirkt bereits eine halbe Tonne auf das Fahrzeug und somit auch die Insassen ein. Bei 100 km/h, was bei einer Landstraße schon die realistischere Möglichkeit darstellt, reden wir bereits von zwei Tonnen.
Anders sieht das aber bei Kleintieren aus, denn hier sieht die Rechtsprechung die plötzliche Bremsung als eine größere Gefahr als der Zusammenstoß mit dem Tier. Etwa bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen muss damit gerechnet werden, dass man selbst als bremsende Person eine Mitschuld hat und daher einen Teil des Schaden selbst übernehmen muss. Und zwar auch dann, wenn der/die nachfolgende Fahrer:in zu wenig Abstand gehalten hat.
Wie reagiert werden sollte
Ob großes Wildtier oder nicht, hektische Ausweichmanöver sind in jedem Fall falsch. Die Folgen für Autoinsassen und andere Verkehrsteilnehmer:innen sind dramatisch, wenn man von der Fahrbahn abkommt, im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert. Die Reaktion von Fahrer oder Fahrerin ist hier entscheidend.
Ist es für eine Bremsung also zu spät, ist es im Normalfall sicherer, die Kollision in Kauf zu nehmen, selbst bei großen und schweren Tieren wie etwa einem Wildschwein oder Bär. Im Ernstfall also stark bremsen, das Lenkrad gut festhalten und Spur halten.
„Bei Crashtests werden Fahrzeuge und deren Schutzsysteme für Insassen so getestet, dass die volle Wirksamkeit bei einem Frontalzusammenstoß von zwei Autos bei 64 km/h gegeben ist. Ein Bär ist sowohl leichter, als auch langsamer als ein Auto“, erklärt Mag. Christina Holzer-Weiß, Leiterin der Rechtsabteilung des ÖAMTC Salzburg.
Nach der Kollision
Trotz aller Vorsicht ist es passiert – das Reh liegt auf der Straße, das Auto ist kaputt und niemand weiß, was als nächstes kommt.
Zuallererst: Das "erlegte" Tier darf auf keinen Fall mitgenommen werden. Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Nach einem Wildunfall sind die ersten Schritte Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen. Dann Polizei oder – wenn man die nötigen Infos hat – die örtliche Jägerschaft verständigen.
Egal wie groß oder klein das Tier ist, der Unfall muss immer gemeldet werden. Das ist ebenfalls für die Versicherung relevant, denn hier ist eine Schadenmeldung bei der Polizei obligatorisch. Die so genannte „Blaulichtsteuer“ fällt hier auch nicht an.
Unfall mit Bär
Eine Sondersituation ist, wenn ein Unfall mit einem Bären passiert. Die Insassen sollten die Kollision im Normalfall überleben, allerdings gilt das auch für den angefahrenen Bären. Daher ist dringend anzuraten, im Fahrzeug zu bleiben und die Türen zu verschließen, keinesfalls aussteigen und Hilfe für Mensch und Tier rufen.
Der Zusammenstoß mit einem Bären muss auch der Polizei, oder, wenn bekannt, der Jägerschaft gemeldet werden.
Wichtig
Verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren!
Versicherung
Auch wenn keine Mitschuld besteht, übernimmt die Versicherung einen Wildschaden nur bei einer Kaskoversicherung. Ist nur eine Haftpflichtversicherung vorhanden, müssen Fahrer:innen für den gesamten Schaden selbst aufkommen, es sei denn es kann jemand anderer dafür verantwortlich gemacht werden.
Ein Sonderfall ist wiedermal ein Unfall mit Bär: Da es sich hier um ein Haarwild handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, ob das ebenfalls im Zuge der Kaskoversicherung gedeckt ist.
Wildschadenhilfe durch den ÖAMTC Schutzbrief
Wildschadenhilfe durch ÖAMTC-Schutzbrief: Wurde das geschützte Fahrzeug durch einen Wild-Unfall in Österreich (oder im Gültigkeitsgebiet des Schutzbriefes im Ausland) beschädigt: Ihr Club vergütet 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu 600,- Euro.