Verkehrsunfall - was tun?
In Sachen Verkehrsunfall Erfahrung zu sammeln ist nicht erstrebenswert, weil meist schmerzlich. Daher tun sich auch die meisten VerkehrsteilnehmerInnen schwer, mit dieser Situation umzugehen. Was ist also zu tun, wenn es wirklich einmal kracht?
Unfallstelle absichern
- Ruhe bewahren!
- Fahrzeug sofort anhalten!
- Warnblinkanlage einschalten
- Pannendreieck aufstellen
- Warnweste anziehen
Auf Freilandstraßen muss die Warnweste immer dann von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge getragen werden, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist, z.B. wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht, sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.
Auf Autobahnen oder Autostraßen ist das Tragen einer Warnweste unabhängig von den Sichtverhältnissen immer vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält, etwa um eine Panne zu beheben.
Erste Hilfe leisten
Sollte es bei einem Unfall Verletzte geben, ist im Rahmen der Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten (Erstversorgung, Rettung – Notruf 144 – verständigen).
Datenaustausch
Sollte bei einem Unfall „nur“ Sachschaden entstanden sein, können die Unfallgegner durch Austausch der Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer usw.) eine Verständigung der Exekutive unterlassen. Auf Wunsch kann diese jedoch verständigt werden.
Sachschaden an Dritten
Ist bei einem Unfall einem Dritten Sachschaden entstanden (z.B. Flurschäden, Schneestangen, Leitplanken, Wild, geparktes Fahrzeug, Verkehrszeichen etc.), muss auf jeden Fall die Exekutive verständigt werden.
Unfallbericht anfertigen
Die Aufnahme der Daten mit dem Europäischen Unfallbericht ist dringend anzuraten (sollte in keinem Auto fehlen!). Das Ausfüllen dieses Unfallberichtes ist aber kein Schuldeingeständnis.
Beweise sichern
Beweise sichern: nach Möglichkeit Unfallzeugen mit einem festen Bezugspunkt (Verkehrszeichen, Wegweiser ...) fotografieren, Namen und Adresse von evtl. Zeugen aufnehmen, evtl. Bremsspuren abschreiten oder abmessen.
Erste-Hilfe-Karte
Die Erste-Hilfe-Karte wurde gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des ÖAMTC, des Roten Kreuzes und des Arbeiter-Samariterbundes Österreich erarbeitet und gibt Lenkerinnen und Lenkern für den Ernstfall das notwendige Wissen zur Hand. Die Erste-Hilfe-Karte liegt bei allen Stützpunkten des ÖAMTC auf oder kann hier runtergeladen werden.
Parkschäden
Bei Parkschäden muss, wenn der geschädigte Fahrzeuglenker nicht mehr auffindbar ist, unverzüglich eine Meldung bei der nächsten Polizeistelle erfolgen.
Vorsicht
Ein Zettel auf der Windschutzscheibe genügt nicht und gilt als Fahrerflucht!