Elektronisches Parkpickerl in Wien
Alle Informationen zum elektronischen Park-Chip
Der Chip
Verwendet werden sogenannte RFID-Chips des Herstellers „Schreiner Group GmbH & Co. KG“. Bei RFID ("Radio Frequency Identification") handelt es sich um eine draht- und kontaktlose Datenübertragung zwischen einem Transponder (Chip = elektronisches Parkpickerl) und einem Lesegerät (= PDA des Überwachungsorgans) mittels magnetischer oder elektromagnetischer Wellen.
Diese Chips sind selbstklebend und müssen den rechtlichen Vorgaben verpflichtend an der rechten oberen Ecke hinter der Windschutzscheibe (Beifahrerseite) gut lesbar angebracht werden.
Auf dem Chip selbst sind keine Daten mit Ausnahme der Identifikationsnummer gespeichert, welche auch außen auf dem elektronischen Parkpickerl aufgedruckt ist. Diese Nummer wird im Zuge des Überwachungsvorgangs mit dem PDA-Gerät ausgelesen und mit Hilfe einer darauf installierten Software an die Datenbank gesendet. Von dieser Datenbank wiederum erhält das Überwachungsorgan innerhalb von 2 Sekunden die für die Kontrolle maßgeblichen Informationen (behördliches Kennzeichen, Marke und Type des Fahrzeuges, Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer) auf das PDA-Gerät zurück.
Der Chip kann selbst nicht aktiv senden, sondern reagiert ausschließlich auf Funksignale des Lesegerätes. Zugriff auf die Lesegeräte haben nur die Mitarbeiter der Landespolizeidirektion Wien-Parkraumüberwachungsgruppe und der MA 67. Die Lesegeräte sind nicht mit dem Internet verbunden, die Parkchips verfügen über keine GPS-Funktionalität und können daher auch nicht via Satellit geortet werden.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Alle mit einem KFZ verbundenen Genehmigungen können (über Jahre hinweg) mit einem einzigen RFID-Chip verwaltet werden.
- Bei jeglicher Rückgabe einer Genehmigung (z.B. Bezirkswechsel, Kennzeichenwechsel, Rückgabe) kann die Rückerstattung online abgewickelt werden und die KundInnen müssen keine Parkkleberreste an die Behörde retournieren.
- Ein bereits von einer Vorbesitzerin oder eines Vorbesitzers eines KFZs angebrachter RFID-Chip kann übernommen werden.
- Laut Auskunft der MA 67 sollten mit dem Chip auch witterungsbedingte Behinderungen der Vergangenheit angehören. Zwar muss der Aufkleber nach wie vor gut lesbar sein, das Funksignal kann aber etwa eine schneebedeckte Windschutzscheibe durchdringen, weshalb Beanstandungen aus diesem Grund in der Regel nicht mehr vorkommen sollten.
Neue Digitalisierung auf dem Weg
Mit 1. Oktober stellt die Stadt Wien das bestehende System auf die sogenannte "OCR-Bilderkennung" (Optical Character Recognition, optische Zeichenerkennung) um, bedeutet die Kennzeichen werden gescannt. Wie bisher muss nun das virtuelle Pickerl beim jeweils zuständigen Magistratischen Bezirksamt für den Wohnort beantragt werden. Unverändert bleibt, dass bei Beantragungen via Online-Formular weniger Gebühren für die Antragsteller anfallen.