Massenweise Parkforderungen aus Kroatien
Kroatische Forderungen wegen nicht bezahlter Parkgebühren: Viele Anfragen verunsicherter Mitglieder wegen angeblicher Parkvergehen.
In den letzten Jahren haben zahlreiche ÖAMTC-Mitglieder Schreiben aus Kroatien erhalten. Zum einen verschickt ein slowenischer Anwalt Forderungsschreiben in der Höhe von bis zu 500 Euro nach Österreich, da angeblich Jahre zuvor kein Parkticket gelöst wurde. Außerdem erhalten ÖAMTC-Mitglieder Schreiben von kroatischen Anwälten oder Notaren. Befremdlich: Teilweise betreffen diese Forderungen Parkvorgänge aus dem Jahr 2010.
Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin:
"Die Forderung ist im Vergleich zur Tagesgebühr vor Ort - ca. 20 Euro - exorbitant hoch. Ein Beweis ist nach so langer Zeit schwer zu erbringen. Dennoch ist es wichtig, rasch zu handeln."
Betroffene sollten sofort Beratung in Anspruch nehmen
ÖAMTC-Mitglieder können sich dafür an die kostenlose Rechtsberatung des Clubs wenden. Im Vorfeld der Beratung erscheint es sinnvoll, sich folgende Fragen zu stellen:
- Sind angebliche Tatzeit und Tatort nachvollziehbar?
- Gibt es eventuell sogar noch den Parkschein von damals oder ein Foto, auf dem dieser zu sehen ist?
In manchen Fällen hat man gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird. Zumindest gelingt es den Club-Juristen oft, die Höhe der Forderung zu reduzieren.
Wie man sich vor Parkstrafen in Kroatien schützen kann
Um unliebsamer Urlaubspost vorzubeugen, sollten Reisende sich vorab über die jeweils geltenden Parkvorschriften informieren. Kurzparkzonen sind oft blau gekennzeichnet und ausgeschildert. Häufig befinden sie sich in den Stadtzentren, vor Hotels, in Häfen oder in der Nähe von Stränden.
Für Ortsunkundige ist ein gebührenpflichtiger Parkplatz manchmal nicht auf den ersten Blick erkennbar, daher sollte man genau auf die Beschilderung achten. Wer ein Parkticket lösen will und an einem defekten Automaten scheitert, sollte einen anderen Automaten suchen oder die Störung bei der am Automaten angegebenen Nummer melden.
Auch wenn Parkwächter oder Einheimische behaupten, es bestünde keine Zahlpflicht: lieber nicht darauf verlassen und stattdessen die ca. zwei Euro pro Parkstunde zahlen.
Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin:
"In jedem Fall ist es empfehlenswert, zu dokumentieren, dass man einen Parkschein gelöst hat - als Beweis dient ein Foto vom Fahrzeug und dem Ticket. Bezahlt man per Mobiltelefon oder Smartphone, speichert man den Vorgang am besten ab. Die Beweise sollten - wie man jetzt sieht - zumindest fünf Jahre lang aufbewahrt werden." Für Motorradfahrer ist die Dokumentation besonders wichtig, weil der Parkschein nicht "sicher" hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden kann.
Strafzettel bezahlen
Wer vor Ort zu Recht einen Zahlschein - über umgerechnet 10 bis 40 Euro - erhält, weil das Parkticket nicht bezahlt wurde, sollte besser rasch einzahlen. Bei der Überweisung ist die Angabe von Datum, Autokennzeichen und Aktenzahl nötig.
Infos zur ÖAMTC-Rechtsberatung sowie Terminvereinbarung unter www.oeamtc.at/rechtsberatung