10 häufige Reisepass-Irrtümer - ÖAMTC klärt auf
Im "grenzenlosen Europa" muss man sich ausweisen können, auch wenn nach Schengener Abkommen die meisten Kontrollen an innereuropäischen Grenzen wegfallen.
Das Schengener Abkommen regelt den Wegfall der Personenkontrollen am Großteil der inner-europäischen Grenzen, 29 Länder nehmen daran teil. Neben den EU-Mitgliedern Österreich, Belgien, Bulgarien (aktuell nur bei Einreise über den Luftweg, Stand: März 2024), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien (aktuell nur bei Einreise über den Luftweg; Stand: März 2024), Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sind dies durch gesonderte Abkommen mit der EU auch noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Zypern erfüllt trotz Vollmitgliedschaft in der EU bestimmte Voraussetzungen für das Schengener Abkommen nicht, daher finden Grenzkontrollen statt. Ähnliches gilt für Irland, das dem Schengener Abkommen nicht beigetreten ist. Nach Bulgarien und Rumänien finden aktuell Grenzkontrollen am Landweg statt (Stand März 2024).
Grenzübergänge ohne Personenkontrolle bedeuten aber nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann bzw. sollte. Reisedokumente müssen immer dabei sein, um sich ausweisen zu können. Dennoch halten sich einige Irrtümer und Mythen rund um die Mitnahme von Reisepass und Personalausweis schon seit Jahren.
Die ÖAMTC Reise-Experten räumen mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:
Braucht man für Reisen innerhalb der Europäischen Union einen Reisepass oder Personalausweis?
Ja. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengen-Raums immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
Reicht der Führerschein als Reisedokument?
Nein! Der nationale Führerschein ist kein Reisedokument (auch nicht in Verbindung mit dem internationalen Führerschein). Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen.
Darf man mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass innerhalb der EU überall ein- und ausreisen?
Nein. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass auf dem Landweg erlaubt. Zu diesen gehören Belgien, Deutschland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Ungarn.
Es wird jedoch dringend empfohlen, nur mit gültigem Reisepass (oder Personalausweis) zu verreisen. In Slowenien und in Ungarn werden von Beherbergungsbetrieben nur gültige Reisedokumente akzeptiert. Ebenso kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines oder auch Fährgesellschaften Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass (oder Personalausweis) nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde (Infos zur Neuausstellung des Reisepasses). Gerade vor einer bevorstehenden Reisesaison kann es zu längeren Wartezeiten (teilweise mehrere Wochen) kommen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann übrigens unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Darf ein Personalausweis abgelaufen sein?
Nein. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.
Ersetzt ein gültiger Personalausweis den Reisepass generell als Reisedokument?
Nein. Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. Aktuell akzeptieren rund 40 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise. Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden.
Kann man mit einem "Notpass" unbekümmert reisen?
Nein. Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z. B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z. B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z. B. Visum) zu berücksichtigen sind.
Werden innerhalb der EU, z. B. bei der Einreise nach Irland, Reisedokumente kontrolliert?
Ja. Irland gehört zwar zur EU, aber nicht zum Schengen-Raum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Zypern, Rumänien (aktuell am Landweg; Stand März 2024) und Bulgarien (aktuell am Landweg; Stand März 2024).
Muss man bei Reisen in die Nachbarländer Österreichs einen Pass mitnehmen?
Ja. Zwar gehören Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengen-Raum an, dennoch kann auch dort bei Kontrollen ein Reisepass oder Personalausweis verlangt werden.
Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren, ist der eigene Reisepass ausreichend?
Nein. In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache, mitzuführen. Weitere Informationen zur jeweiligen Urlaubsdestination finden Sie auch bei der ÖAMTC Länder-Info.
Vollmachten in 16 verschiedenen Landessprachen zum Downloaden: Reisevollmacht für allein reisende Kinder
Die ÖAMTC Länder-Info
Brauchen Hunde oder Katzen ein eigenes Reisedokument?
Ja. Auch Hunde oder Katzen brauchen einen Pass: den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt. Informationen, wie man am besten mit Vierbeinern verreist, finden Sie im Artikel mit dem Hund auf Reisen