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DruckenAlle Infos zum Reisepass
Bei jedem Grenzübertritt, auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und im Schengen-Raum, wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei kurzen Fahrten ins Ausland beispielsweise in die Nachbarländer Österreichs. Der ÖAMTC Reise- & Mobilitätsservice hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
Reisedokument für jede Auslandsreise notwendig
Auch in einem grenzenlosen Europa müssen Sie sich immer und jederzeit ausweisen können. Bei jedem Grenzübertritt, auch bei Reisen im EU- und Schengen-Raum, wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
Als Reisedokument gilt der Reisepass oder, innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raumes, auch ein gültiger Personalausweis.
Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde. Gerade vor einer bevorstehenden Reisesaison kann es zu längeren Wartezeiten (teilweise mehrere Wochen) kommen.
Wichtig
Der Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Was kostet ein Reisepass?
Für Erwachsene:
- Gewöhnlicher Reisepass: 75,90 Euro
- Expresspass: 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
- Notpass: 75,90 Euro
Für Kinder:
- Bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei bei Erstausstellung
- Von 2 bis 12 Jahren: 30 Euro
- Ab 12 Jahren: 75,90 Euro
Diese Kosten beziehen sich auf die normale Zustellung und sind eine Pauschalgebühr, d. h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z. B. für Beilagen). Mehr Infos zu den Kosten für Express- und Ein-Tages-Expresspässen für Kinder.
Wo wird der Reisepass ausgestellt?
Der Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden. Die Einbringung des Antrages ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich.
Bei einer gewöhnlichen Zustellung wird Ihnen der Reisepass nachweislich (RSb-Brief) an eine Adresse nach Wahl (z. B. Wohnung, Arbeitsstätte) innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen zugestellt.
Der Expresspass wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt. Der Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt.
Alle Infos zur Ausstellung samt Behördensuche finden Sie auch unter reisepass.oesd.at.
Welche Unterlagen benötige ich zur Neuausstellung eines Reisepasses?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Alter Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)
- Geburtsurkunde (wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden)
- Aktuelles Passbild
Das Passbild darf nicht älter als sechs Monate sein und es muss den EU-Kriterien (Infos zu den Passbildkriterien) entsprechen - Eventuell Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde (z.B. bei Namensänderung)
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Mehr Infos zur Reisepass-Ausstellung bei www.oesterreich.gv.at.
Wie lange ist der Pass gültig?
Erwachsene:
- gewöhnlicher Reisepass: 10 Jahre
(darunter fallen auch der Expresspass und der Ein-Tages-Expresspass)
Kinder:
- Bis 2 Jahre: 2 Jahre gültig
- Ab 2. Geburtstag: 5 Jahre gültig
- Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre gültig
Notpass:
Dieser wird für die Dauer einer Reise ausgestellt. Die maximale Gültigkeit eines Notpasses in besonders begründeten Fällen ist jedoch ein Jahr.
Kann ich mein Kind noch in meinem Pass eintragen lassen?
Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Was ist mit dem Personalausweis?
Der Personalausweis (Infos zur Ausstellung eines Personalausweises) ist als Reisedokument für Reisen innerhalb der EU oder des Schengen-Raumes gültig. Am 2. August 2021 wurde ein neuer Personalausweis in Österreich eingeführt. Alle davor ausgestellten Personalausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
Wo kann ich mich über die Einreisebestimmungen anderer Länder informieren?
Informationen über die gültigen Einreisebestimmungen für das jeweilige Urlaubsland findet man in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Personaldokumente".
Reisepass ist verschwunden - was nun?
Wer noch zwei bis drei Tage vor der Abreise Zeit hat, kann sich einen Expresspass (ident zum regulären Reisepass, nur aufgrund der Expressausstellung teurer) ausstellen lassen.
Wenn die Zeit drängt, kann man sich einen Notpass ausstellen lassen. Der Notpass ist aber vom Reiseziel abhängig nur begrenzte Zeit gültig. Dieser wird für die Dauer einer Reise ausgestellt. Die maximale Gültigkeit eines Notpasses in besonders begründeten Fällen ist jedoch ein Jahr. Die Ausstellung erfolgt bei den dafür zuständigen Behörden (auch außerhalb der Amtszeiten über den Journaldienst).
Für die Ausstellung eines Notpasses benötigt man:
- Nachweis eines dringlichen Grundes (z.B. Flugticket, Verlust- oder Diebstahlsanzeige)
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis)
- Ein Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
- Geburtsurkunde
- ggf. zusätzliche Unterlagen
- Kosten: 75,90 Euro
Wichtig
Erkundigen Sie sich vorab, ob ein Notpass im Urlaubsland akzeptiert wird und, ob weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Türkei, USA). Zum Beispiel kann man mit einem österreichischen Notpass in die USA nur einreisen, wenn zusätzlich vor der Einreise ein Visum (Vereinbarung eines Interviewtermines notwendig) bei den zuständigen Behörden in Österreich beantragt wird und der Notpass mindestens sechs Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig ist. Hierbei können auch zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso ist mit einem zusätzlichen Zeitaufwand zu rechnen.
Mehr Infos zur Akzeptanz von Notpässen beim Außenministerium.
Was tun, wenn der verlorene Reisepass wieder gefunden wird?
Auch wenn ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Reisepass wiedergefunden wird, sollte dieser nicht mehr verwendet werden. Ein solcher Pass ist in den internationalen Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben und berechtigt nicht mehr zum Grenzübertritt. Es kann die Einreise in das Gastland oder das Boarding verweigert werden.
Mehr Infos zur Vorgehensweise bei einem wiedergefunden Reisepass.
Was tun, wenn der Reisepass im Ausland gestohlen oder verloren wurde?
Jetzt muss man rasch handeln. Folgende Schritte sind notwendig:
Verlust- oder Diebstahlsanzeige
Bei der nächsten Polizeistelle muss eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige gemacht werden.
Notpass ausstellen lassen
Bei einer österreichischen Vertretungsbehörde lässt man sich nach Vorlage der Verlust- oder Diebstahlsanzeige einen Notpass für die Heimreise ausstellen.
Nochmalige Anzeige bei der Polizei in Österreich
Nach der Rückkehr in Österreich muss der Verlust oder Diebstahl nochmal bei der Polizei gemeldet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde ein Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses gestellt werden.
Tipp
Um vor Ort leichter agieren zu können, sollte man Kopien der Dokumente mitnehmen und diese im Reisegepäck getrennt von den Originalen aufbewahren. Hilfreich ist es auch, den Reisepass einzuscannen und beispielsweise in einem Cloud-Dienst oder im Mailpostfach zu speichern, um schnell darauf zugreifen zu können.
Die Mitarbeiter der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe stehen in Not geratenen Mitgliedern in dieser Situation zur Seite. Sie sind rund um die Uhr erreichbar unter der Telefonnummer +43 1 25 120 00.