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Diebstahl im Urlaub

Es ist der Albtraum vieler Urlauber, im Ferienparadies Opfer eines Diebstahls zu werden. Der ÖAMTC hat zusammengefasst, was zu tun ist, wenn man im Ausland bestohlen wird.

Diebstahl von Dokumenten

Grundsätzlich sollte bei einem Diebstahl im Ausland immer die örtliche Polizei verständigt und umgehend Anzeige erstattet werden. "Wichtig: Eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen lassen, denn nur so erhält man notwendige Duplikate und kann Ansprüche, z.B. bei der Versicherung, geltend machen", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Gestohlener Reisepass/Personalausweis

  • Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige.
  • Wenden Sie sich an die österreichische Botschaft oder das Konsulat und beantragen Sie mit der Anzeige die Ausstellung eines Notpasses (Kopie des Reisedokuments mitnehmen, falls vorhanden). Wenn im Reiseland keine österreichische Vertretungsbehörde vorhanden ist, kann bei der Botschaft eines anderen EU-Staates ein EU-Rückkehrausweis ("Emergency Travel Document") beantragt werden.
  • Zurück in Österreich muss erneut eine Diebstahlsanzeige bei der österreichischen Polizei erstellt werden (gegen Vorlage der ausländischen Diebstahlsanzeige).
  • Nun kann mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Reisedokuments beantragt werden.

Mehr Infos: www.oesterreich.gv.at, BMEIA

Gestohlener Führerschein

  • Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige. Erkundigen Sie sich dabei, ob mit der Anzeige vorübergehend weitergefahren werden darf oder ob eine vorläufige Fahrerlaubnis erforderlich ist.
  • Wenden Sie sich an die österreichische Botschaft oder das Konsulat. Die Botschaft oder das Konsulat prüft, ob Sie Inhaber eines gültigen Führerscheins sind.
  • Falls erforderlich, lassen Sie sich mit der Bestätigung der Botschaft bzw. des Konsulats bei der Polizei eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen. Diese wird aber nicht automatisch in anderen Ländern anerkannt.
  • Zurück in Österreich muss erneut eine Diebstahlsanzeige bei der österreichischen Polizei erstellt werden (diese gilt in Österreich bis zu vier Wochen als Führerscheinersatz).
  • Beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatzführerschein.

Mehr Infos: www.oesterreich.gv.at

Diebstahl des Kfz-Kennzeichens

Auch das kommt immer wieder vor. Auch hier ist eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Bei der Gelegenheit muss man sich auch erkundigen, ob man ohne oder (wie in Österreich zulässig) mit einem selbst nachgebastelten "Ersatztaferl" weiterfahren darf und wie lange. In Österreich dürfe man mit Ersatztafel und Anzeige z.B. eine Woche lang weiterfahren.

Diebstahl von Zahlungsmitteln

Bankomatkarte und Kreditkarte sollte man sofort sperren lassen. Am besten speichert man sich schon vor der Reise die Telefonnummer für die Kartensperre im Handy. Zusätzlich ist es empfehlenswert, die Nummern zu notieren und getrennt von den Reisedokumenten aufzubewahren.

Telefonnummern für Kartensperren
Bankomatkarte
aus dem Ausland
(Bankleitzahl und Kontonr. bereithalten)
0800 204 88 00
+43 1 204 88 00
 

American Express
aus dem Ausland

0800 900 940
+49 69 97 97 10 00
Diners Club +43 1 50 135 135
PayLife (Mastercard/VISA)* +43 5 99 06 45 00
Card Complete (Mastercard/VISA)* +43 1 711 11 770

* Grundsätzlich ist bei Kartenverlust oder Diebstahl die kartenausgebende Bank zu kontaktieren.

Ist man durch den Diebstahl in Geldnot, können Angehörige über ein internationales Geldtransferinstitut Geld überweisen. Ist die Beschaffung von Eigenmitteln absolut nicht möglich, ist das Bürgerservice des Außenministeriums in Zusammenarbeit mit den Vertretungsbehörden im Ausland bemüht, österreichischen Reisenden in solch einer Notlage beizustehen.

Diebstahl von Reisegepäck

Für das Reisegepäck gibt es Versicherungen, die Wertgegenstände normalerweise auch abdecken. Bargeld, Fahrkarten und Dokumente sind allerdings oft nicht versichert. Auch ein Blick auf die Versicherungspolizze der Haushaltsversicherung kann sich vor dem Urlaub lohnen. Sie beinhaltet häufig eine "Außenversicherung", die im Urlaub für Einbruchsdiebstähle oder Raub gilt (aber nicht für einfache oder Trickdiebstähle).

Diebstahl des Handys

Die SIM-Karte des Mobiltelefons sollte man über die Service-Hotline des Betreibers möglichst schnell sperren lassen. So verhindert man, dass teure Telefonate ins Ausland geführt werden können. Bei Smartphones von Android und Apple kann man per Fernzugriff das Handy sperren und alle persönlichen Daten vom Gerät löschen. Am besten ändert man auch alle Passwörter, die auf dem Gerät verwendet wurden.

  • Telefonnummern für Kartensperrung im Handy einspeichern, zusätzlich aufschreiben und getrennt von den Reisedokumenten aufbewahren.
  • Seriennummer (IMEI) des Smartphones aufschreiben, um das Smartphone nach einem Diebstahl sperren lassen zu können. Die IMEI wird durch Eintippen der Tastenkombination *#06# angezeigt.

Tipp der ÖAMTC Touristik

Von allen Reisedokumenten sollte man immer Kopien auf die Reise mitnehmen, aber getrennt von den Originalen aufbewahren. Auch das Ablegen von gescannten Dokumenten im E-Mail-Postfach, einem Datentresor oder im Cloud-Speicher ist ratsam – darauf kann man auch von unterwegs zugreifen. Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten bewahrt man zur Sicherheit getrennt voneinander auf, PIN-Codes gehören nicht in die Brieftasche. In einem unaufschiebbaren Notfall stehen den Clubmitgliedern ÖAMTC-Juristen auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung.