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E-Bikes im Ausland

Für die Verwendung von E-Bikes im Ausland gelten unterschiedliche Vorschriften. Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich bereits vor der Reise über die wichtigsten Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren.

E-Mountainbike, abgestellt auf einer Bergwiese bei Sonnenuntergang mit Blick ins Tal.
E-Mountainbike © Pixabay

E-Bikes erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. Auch im Urlaub wollen viele nicht darauf verzichten. Doch bevor die Radtour losgehen kann, sollte man sich darüber informieren, welche Regeln für das Fahren mit einem E-Bike gelten. Denn je nach Leistung des Elektromotors und Geschwindigkeit, kann eine Helm-, Führerschein- oder sogar Versicherungspflicht gelten.

Das gilt in Österreich

Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Informationen zur Rechtslage in Österreich sowie zur Unterscheidung von E-Bikes und Pedelecs finden Sie hier:

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