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DruckenE-Bikes im Ausland
Für die Verwendung von E-Bikes im Ausland gelten unterschiedliche Vorschriften. Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich bereits vor der Reise über die wichtigsten Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren.
E-Bikes erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. Auch im Urlaub wollen viele nicht darauf verzichten. Doch bevor die Radtour losgehen kann, sollte man sich darüber informieren, welche Regeln für das Fahren mit einem E-Bike gelten. Denn je nach Leistung des Elektromotors und Geschwindigkeit, kann eine Helm-, Führerschein- oder sogar Versicherungspflicht gelten.
Das gilt in Österreich
Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Informationen zur Rechtslage in Österreich sowie zur Unterscheidung von E-Bikes und Pedelecs finden Sie hier:
Rechtliches: E-Bikes
E-Bikes & Pedelecs
E-Bikes & Pedelecs im Ausland
Erfahren Sie, welche Vorschriften in Österreichs Nachbarländern sowie dem beliebten Reiseland Kroatien gelten und erhalten Sie einen Überblick über die Bestimmungen für E-Bikes & Pedelecs. So sind Sie für Ihre nächsten E-Bike-Urlaube optimal vorbereitet.
Deutschland
In Deutschland wird zwischen "E-Bikes" und "Pedelecs" unterschieden - beides sind verschiedene Arten von Fahrrädern mit Motor.
Pedelecs
Ein Pedelec ist ein elektrisches Fahrrad, das sowohl durch Muskelkraft als auch durch einen eingebauten Motor angetrieben wird. Beim Treten der Pedale wird der Fahrer vom Motor unterstützt.
Pedelecs bis 25 km/h
Diese E-Bikes werden wie Fahrräder behandelt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt
- Die Tretunterstützung muss mit zunehmender Geschwindigkeit abnehmen und bei 25 km/h ganz aufhören (oder wenn der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt).
- Eine Anfahr- oder Schiebehilfe ist bis maximal 6 km/h zulässig.
Für diese Fahrräder gilt keine Führerschein-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Es ist auch kein Mindestalter und keine Helmpflicht (bis auf Kinder bis 12 Jahre) vorgeschrieben (ein Fahrradhelm wird aber dennoch dringend empfohlen). Bei Unfällen haftet in der Regel die private Haftpflichtversicherung (bei Versicherung nachfragen). Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden.
Pedelecs bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Es gelten folgende Vorschriften:
- Es wird ein deutsches Versicherungskennzeichen benötigt.
- Für diese Fahrräder ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorgeschrieben.
- Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.
- Es muss auf der Fahrbahn gefahren werden (Radwege dürfen nicht befahren werden)
E-Bikes
E-Bikes sind elektrisches Fahrräder, die auch ohne Muskelkraft mit einem elektrischen Motor angetrieben werden können.
E-Bike bis 25 km/h
Sie gelten als Mofas. Beim Fahren müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:
- Das Tragen eines geeigneten Helms für Krafträder (Motorradhelm) ist Pflicht.
- Ein deutsches Versicherungskennzeichen ist erforderlich.
- Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.
E-Bikes bis 45 km/h
Schnelle E-Bikes entsprechen einem Kleinkraftrad und erfordern
- einen geeigneten Helm
- ein deutsches Versicherungskennzeichen
- einen Führerschein der Klasse AM.
Sie dürfen ebenfalls nur auf der Fahrbahn gefahren werden.
Mehr Infos: ADAC
Schweiz
In der Schweiz unterscheidet man zwischen folgenden E-Bikes:
Pedelecs bis 25 km/h
- Motorleistung max. 500 Watt
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung 20 km/h
- Tretunterstützung bis max. 25 km/h
Langsame E-Bikes dürfen ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden, Jugendliche ab 14 Jahren benötigen hingegen einen Führerschein der Klasse M. Es besteht keine Helm- und Versicherungspflicht. Das Tragen eines Fahrradhelms wird dennoch dringend empfohlen. Radwege müssen benutzt werden. Auch das Befahren von Wegen mit Schildern "Fahrverbot für Motorfahrräder" ist zulässig. Seit dem 1. April 2022 besteht eine Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Pedelecs bis 45 km/h
- Motorleistung max. 1000 Watt
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung 30 km/h
- Tretunterstützung bis max. 45 km/h
Für schnelle E-Bikes, die zur Kategorie Motorfahrräder gehören, ist zumindest ein Führerschein der Klasse M erforderlich. Darüber hinaus ist ein Schweizer Kontrollschild und eine Vignette vorgeschrieben. Es gilt Helmpflicht (Fahrradhelm). Seit dem 1. April 2022 besteht eine Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Mehr Infos: TCS
Italien
Auch in Italien wird zwischen verschiedenen Pedelecs unterschieden.
Pedelecs bis 25 km/h
- Es gibt keine Führerschein- und Helmpflicht (ein Fahrradhelm wird aber dringend empfohlen).
- Radwege müssen benutzt werden.
Pedelecs schneller als 25 km/h
- Für diese E-Bikes ist das Tragen eines Helms (Motorradhelm) sowie ein Führerschein (Klasse AM) vorgeschrieben.
- Maximale Geschwindigkeit: 45 km/h.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
- Darüber hinaus wird ein Nummernschild, entsprechende Beleuchtung und ein Rückspiegel links benötigt.
- Radwege dürfen nicht benutzt werden.
Kroatien
Wer das E-Bike in den Kroatienurlaub mitnehmen möchte, sollte folgendes beachten:
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
Es gilt keine Führerschein- und Versicherungspflicht. Eine Helmpflicht gilt für Kinder bis 16 Jahre, für ältere Fahrer wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen. Radwege dürfen benutzt werden.
Pedelecs über 25 km/h (mehr als 250 Watt)
Für diese E-Bikes ist ein Führerschein, eine Versicherung sowie eine Zulassung vorgeschrieben.
Slowenien
Wer mit dem E-Bike nach Slowenien reist, sollte folgendes beachten:
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
Es gilt keine Führerschein- und Versicherungspflicht. Eine Helmpflicht gilt für Kinder bis 18 Jahre, für ältere Fahrer wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen. Radwege dürfen benutzt werden.
Pedelecs über 25 km/h (mehr als 250 Watt)
Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h (und eine Leistung von mehr als 250 Watt) überschreiten, werden als leichte Motorräder eingestuft und müssen versichert und zugelassen sein. Sie dürfen nur mit einem Führerschein gefahren werden.
Ungarn
Auch in Ungarn gibt es unterschiedliche Klassifizierungen von E-Bikes mit jeweils verschiedenen Regelungen:
Pedelecs bis 25 km/h (max. 250 Watt)
In Ungarn wird ein E-Bike als Fahrrad betrachtet, wenn
- es einen Elektromotor mit einer maximalen Leistung von 300 Watt hat,
- die Tretkraft vom Motor nur unterstützt wird,
- die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschritten wird
Es gilt keine Führerschein- und Versicherungspflicht. Das Tragen eines Fahrradhelms wird dringend empfohlen, ist aber keine Pflicht. Radwege dürfen benutzt werden.
E-Bikes / S-Pedelecs (über 300 Watt)
Hat ein E-Bike folgende Voraussetzungen, wird es als Moped eingestuft
- Elektromotor mit einer höheren maximalen Leistung als 300 Watt
- Höchstgeschwindigkeit überschreitet 25 km/h
Diese schnellen E-Bikes dürfen nur auf der Straße fahren, in geschlossenen Ortschaften ist es verboten, Fahrradwegen zu benutzen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 40 km/h und das Tragen eines Helmes ist vorgeschrieben. Generell gilt ein Fahrverbot für Personen unter 16 Jahren, zudem ist ein Führerschein der Kategorie AM erforderlich. Um ein schnelles E-Bike zu fahren, muss eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.