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e-card und Europäische Krankenversicherungskarte

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema e-card und EKVK.

Eine Hand die gerade eine e-Card in eine Jeanshosentasche steckt.
e-card - Die e-card gehört auch bei Auslandsreisen ins Reisegepäck. © ÖAMTC

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)?

Auf der Rückseite Ihrer e-card finden Sie die EKVK, mit der Sie medizinische Leistungen in den meisten europäischen Ländern in Anspruch nehmen können. Eine Beantragung der EKVK ist daher nicht notwendig, wenn Sie über eine e-card verfügen.

Die EKVK ersetzt den Auslandsbetreuungsschein ("Auslandskrankenschein"). Damit sie gültig ist, müssen alle Datenfelder vollständig ausgefüllt sein.

Wozu berechtigt die EKVK?

Mit der EKVK können medizinische Leistungen bei Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern im jeweiligen Land in Anspruch genommen werden. Die e-card gehört somit bei Reisen ins Ausland unbedingt mit ins Reisegepäck.

In welchen Ländern gilt die EKVK?

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in folgenden Ländern:

Gültigkeitsbereich EKVK
EU-Länder
Belgien Italien Rumänien
Bulgarien Kroatien Schweden
Dänemark Lettland Slowakei
Deutschland Litauen Slowenien
Estland Luxemburg Spanien
Finnland Malta Tschechien
Frankreich Niederlande Ungarn
Griechenland Polen Zypern (Südteil)
Irland Portugal  
Weitere Länder

Bosnien-Herzegowina*

Liechtenstein Norwegen
Großbritannien Montenegro* Schweiz
Island Nordmazedonien Serbien*

* EKVK muss am Aufenthaltsort dem Sozialversicherungsträger vorgelegt und gültige Anspruchsbescheinigung beantragt werden.

Großbritannien

Auch nach dem 1. Jänner 2021 (BREXIT) behält die EKVK bei Reisen nach Großbritannien ihre Gültigkeit. Sie gilt für alle österreichischen Versicherten sowie ihre mitversicherten Angehörigen.

Gibt es Besonderheiten bei der Gültigkeit?

Bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro oder Serbien ist zu beachten, dass die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorgelegt und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umgetauscht werden muss.

Wie verwendet man die EKVK?

Die EKVK sollte so früh wie möglich vorgewiesen werden, wenn im Ausland die Leistung eines Arztes oder Krankenhauses in Anspruch genommen werden muss. Vertragsärzte und Vertragskrankenhäuser in diesen Ländern sind verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren.

Bei Ärzten oder Krankenhäusern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung haben, muss die Rechnung - so wie bei einem Wahlarzt in Österreich - vorerst selbst bezahlt werden. Nach der Rückkehr ist die Rechnung bei der Gesundheitskasse einzureichen.

Was ist zu tun, wenn ein Arzt oder Krankenhaus die EKVK nicht akzeptiert?

Verweigert ein Arzt oder Krankenhaus im Ausland die EKVK und besteht auf Barzahlung, sollte man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen und die Zahlung bestätigen lassen. Zusätzlich sollte ein genauer Befundbericht mit Details zur Krankengeschichte, Diagnose und entsprechenden Behandlung ausgestellt werden.

Nach der Rückkehr ist die Rechnung im Original bei der Gesundheitskasse einzureichen. Die eventuell verbleibenden Differenzkosten können durch den vorherigen Abschluss einer privaten Urlaubskrankenversicherung abgedeckt werden.

Was gilt bei Reisen in andere Länder, in denen die EKVK nicht gilt?

Für Reisen in die Türkei müssen Sie sich rechtzeitig vor der Reise einen Auslandsbetreuungsschein ("Auslandskrankenschein") besorgen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Dienstgeber (Erwerbstätige) bzw. bei der Gesundheitskasse (Pensionisten, Arbeitslose, Beamte, Gewerbetreibende, Bauern).

Weitere Länder
In Ländern, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich abgeschlossen haben - zum Beispiel: USA, Kanada, Thailand, Ägypten oder auch Albanien - müssen die Kosten für die Behandlung bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus vorerst selbst bezahlt werden.

Nach der Rückkehr kann die Rechnung bei der Gesundheitskasse eingereicht werden. Die Vergütung erfolgt jedoch nach den österreichischen Tarifen. Die eventuell verbleibenden Differenzkosten können durch den vorherigen Abschluss einer Reiseversicherung abgedeckt werden.

Person arbeitet mit Laptop auf einer Strandliege, im Hintergrund Strand und Meer.

Mit Telemedizin noch besser abgesichert

Im Krankheitsfall auf Auslandsreisen in der EU können Schutzbrief-geschützte Personen im Rahmen eines Online-Gesprächs mit österreichischen Ärzt:innen sprechen.

Alle Infos zur Telemedizin

ÖAMTC Tipp

Um im Krankheitsfall vor den unvorhergesehenen Kosten für die Behandlung im Ausland, Rücktransport u.v.m. optimal geschützt zu sein, ist der Abschluss eines passenden Reise-Schutzes empfehlenswert, wie zum Beispiel der ÖAMTC Schutzbrief.

Zum Schutzbrief

Wo erhalte ich weitere Informationen zur EKVK?

Weitere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte.

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