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Einreise- und Zollbestimmungen in Österreich

Informationen zu den Bestimmungen für die Einreise nach Österreich.

Bei der Ein- oder Rückreise nach Österreich sind die Einreise- als auch die Zollbestimmungen zu beachten. Welche Reisedokumente Sie benötigen und welche Waren Reisende zollfrei nach Österreich einführen dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Reisedokumente werden für die Einreise nach Österreich benötigt?

Staatsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen für Aufenthalte bis zu 3 Monaten einen Reisepass oder Personalausweis. Ein Visum ist nicht erforderlich.
Angehörige aus Staaten, für die die EU die Visapflicht aufgehoben hat, dürfen sich max. 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visafrei in Österreich aufhalten. Alle anderen Staatsangehörigen benötigen für die Einreise ein Schengenvisum. Eine detaillierte Übersicht über visapflichtige Staaten ist beim Bundesministerium für Inneres zu finden.

Kinder
Kinder benötigen einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Reisen minderjährige Kinder ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person, sollte eine Einverständniserklärung mitgeführt werden. Eine Vorlage für die Vollmacht finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info in der Kategorie "Personaldokumente".

Gut zu wissen: Auch wenn beim Grenzübertritt zwischen Schengenstaaten in der Regel keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, müssen Reisende ein gültiges Reisedokument mitführen. Dies gilt auch für kurze Fahrten in Nachbarländer sowie für Fahrten über das "deutsche Eck". Als Reisedokument gilt der Reisepass oder der Personalausweis, nicht aber der Führerschein.

ein kleines Mädchen und ein kleiner Junge gehen einen Gang entlang. Der Junge zieht einen Trolley, das Mädchen hat ein Dokument in der Hand.

Vollmacht für allein reisende Kinder

Wenn Kinder alleine, mit Großeltern oder auch nur mit einem gesetzlichen Vormund verreisen, empfiehlt der Club für einige Länder eine Reisevollmacht mitzuführen.

Welche Waren dürfen aus einem EU-Land zollfrei eingeführt werden?

Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr. Das bedeutet, dass Waren, die in der EU unter Bezahlung aller Steuern und Abgaben gekauft wurden, zollfrei nach Österreich eingeführt werden dürfen. Tabakwaren und alkoholische Getränke sind jedoch nur so weit abgabenfrei, als sie dem persönlichen Bedarf dienen. Für die Ermittlung des Eigenbedarfs gelten folgende Richtmengen pro Person:

Tabakwaren (für Reisende ab 17 Jahren)
Art Menge
Zigaretten 800 Stk.
Zigarillos (max. Stückgewicht 3 g) 400 Stk.
Zigarren 200 Stk.
Rauchtabak 1 kg
Tabak zum Erhitzen 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 g enthaltender Tabak 
Alkoholika (für Reisende ab 17 Jahren)
Art Menge
Spirituosen 10 l
andere Alkoholika bis 22 % Vol. 20 l
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) 90 l
Bier 110 l

Bei Überschreitung dieser Freimengen oder bei Einfuhr von Waren, die Einfuhrverboten oder -beschränkungen unterliegen, muss eine Zollanmeldung abgegeben werden.

Gut zu wissen: Der freie Warenverkehr gilt nur für die direkte Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Staat (ohne Zwischenstopp in einem Drittstaat). Wurde die Reise jedoch in einem Nicht-EU-Staat begonnen und erfolgte in einem anderen EU-Land nur eine Zwischenlandung bzw. ein Transitaufenthalt, gelten die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern.

Transit durch ein Nicht-EU-Land

Wenn Sie bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Land kommend ein Nicht-EU-Land durchqueren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen des Transitlandes beachten. Dies gilt etwa bei der Durchreise durch die Schweiz oder bei Reisen aus Griechenland, die durch Serbien und Nordmazedonien führen. Bei Überschreitung der jeweiligen Freigrenzen für die Einfuhr in das Nicht-EU-Land müssen Sie die Waren beim Grenzübertritt deklarieren.
In der Schweiz wird dabei ein Transitschein erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise rückerstattet wird. Bei der Wiedereinreise in die EU bzw. nach Österreich müssen Sie die Waren erneut beim Zoll deklarieren. Abgaben fallen dabei nicht an, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waren in der EU gekauft wurden und für den persönlichen Bedarf sind.

Welche Waren dürfen aus einem Nicht-EU-Land zollfrei eingeführt werden?

Das persönliche Reisegepäck, das bereits bei der Ausreise aus Österreich mitgeführt wurde, darf wieder abgabenfrei in die EU eingeführt werden. Für Waren, die außerhalb der EU gekauft wurden, gelten bestimmte Freimengen und -grenzen. Bis zu diesen Höchstgrenzen ist die Einfuhr nach Österreich zollfrei möglich, sofern die Waren dem Eigenbedarf dienen und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Bei Überschreitung der erlaubten Höchstgrenzen müssen die Waren beim Grenzübertritt deklariert werden.

Freimengen und -grenzen pro Person
Waren Höchstgrenzen
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
  • 200 Stk. Zigaretten oder
  • 100 Stk. Zigarillos (max. Stückgewicht 3 g) oder
  • 50 Stk. Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak

oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkoholika (ab 17 Jahren)
  • 1 l alkoholische Getränke über 22 % Vol. oder
  • 1 l Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol. oder mehr oder
  • 2 l alkoholische Getränke mit höchstens 22 % Vol. (ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier)

oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Zusätzlich:

  • 4 l nicht schäumende Weine und
  • 16 l Bier
Sonstige Waren und Geschenke 300 Euro pro Person am Landweg bzw. 430 Euro pro Person am Luft- oder Seeweg.
Für Personen unter 15 Jahren gilt eine Grenze von 150 Euro (unabhängig vom Verkehrsmittel).
Kraftstoff 10 l im Reservekanister zusätzlich zum im Fahrzeugtank befindlichen Kraftstoff.
Arzneimittel Eine dem Reisebedarf entsprechende Menge. Medikamente, die bereits bei der Ausreise mitgeführt wurden, dürfen
auch wieder zollfrei nach Österreich eingeführt werden. Im Nicht-EU-Land erworbene Arzneimittel sind bis zu 3
Einzelhandelspackungen pro Person zollfrei erlaubt.

Für den sogenannten "kleinen Grenzverkehr" zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein sowie für das Samnauntal gelten Sonderbestimmungen.

Gut zu wissen: Da jedes EU-Land für die Einfuhr von Tabakwaren aus einem Nicht-EU-Land auch geringere Freimengen festlegen kann, sollten Sie unbedingt die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes beachten.

Einreise aus Großbritannien & Nordirland

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) gelten für die Einreise nach Österreich aus Großbritannien sowie den Kanalinseln und der Insel Man die Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Länder. Für Nordirland gelten weiter die Einfuhrbestimmungen für die Einreise aus EU-Ländern, da Nordirland aufgrund der Landgrenze zur Republik Irland weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird.

Wie viel Bargeld darf nach Österreich eingeführt werden?

Für die Einfuhr von Bargeld bei der Einreise aus einem anderen EU-Land gibt es keine Vorschriften. Für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land bzw. die Ausreise aus der EU gilt eine Höchstgrenze von 10.000 Euro in bar oder ein entsprechender Gegenwert in anderen Währungen bzw. leicht konvertiblen Werten wie (Reise-)Schecks. Darüber hinausgehende Beträge müssen mittels einer Barmittelerklärung beim Zollamt angemeldet werden.

Welche Einfuhrverbote und -beschränkungen gibt es?

Bestimmte Waren wie Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Pflanzen, Kunst- und Kulturgegenstände, pyrotechnische Gegenstände etc. unterliegen Einfuhrverboten oder -beschränkungen. Auch bei der Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Reisemitbringseln ist Vorsicht geboten, da diese dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der EU-Artenschutzverordnung unterliegen können. Um sich vor Strafen zu schützen, sollten Sie generell auf solche Souvenirs verzichten. Detaillierte Informationen zu den Einfuhrverboten sind beim Bundesministerium für Finanzen zu finden.

Was gilt für die Einreise mit Haustieren?

  • EU-Heimtierausweis: Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen wird ein EU-Heimtierausweis benötigt. Dieser ist bei allen Tierärzten in Österreich erhältlich und wird in den EU-Staaten sowie in vielen weiteren Ländern anerkannt. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
  • Kennzeichnung: Jedes Tier muss durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Tätowierungen sind weiterhin gültig, sofern diese noch deutlich lesbar sind.
  • Tollwut-Antikörpertest: Bei Einreise aus Drittstaaten mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Albanien, Montenegro, Serbien) ist ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich, der im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Das gilt auch bei vorübergehenden Aufenthalten in diesen Ländern. Die EU-Staaten und einige weitere Länder gelten als tollwutfrei, hier ist kein Antikörpertest notwendig.

Im Reiseverkehr dürfen max. 5 Hunde, Hauskatzen und Frettchen mitgeführt werden. Bei Einreise aus Drittstaaten ist weiters zu beachten, dass die Einfuhr von Haustieren unaufgefordert beim Zollamt unter Vorlage der erforderlichen Dokumente angemeldet werden muss.
Detaillierte Informationen zum Thema Reisen mit Tieren gibt es beim Bundesministerium für Finanzen und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Welche Länder gehören zur EU, zum Schengenraum bzw. zur Eurozone?

Eine Karte die die EU-, Schengen- & Euro-Länder mit Fabren daratellt. EU-, Schengen- und Euro-Länder

In der abgebildeten Karte sind alle EU-Staaten mit Schengenabkommen grün, EU-Staaten ohne Schengenabkommen blau, Nicht-EU-Staaten mit Schengenabkommen gelb und Nicht-EU-Staaten grau eingezeichnet. Darüber hinaus gibt die Karte Auskunft, in welchen Ländern der Euro Zahlungsmittel ist.

Wo findet man weitere Informationen?

Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
www.bmeia.gv.at/reise-services/einreise-und-aufenthalt-in-oesterreich

Bundesministerium für Finanzen
www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Reiseinformationen

Zentrale Auskunftsstelle Zoll (Zollstelle Villach)
+43 50 233 740 (Mo - Fr 06:00 - 22:00 Uhr)
zollinfo@bmf.gv.at

Ein Auto fährt entlang einer Küstenstraße mit einer steilen Felswand auf der rechten Seite.

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