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FTI meldet Insolvenz an

Wie Kunden ihr Geld retour bekommen und was sie zu beachten haben.

Insolvenz von Reiseveranstalter - welche Rechte haben Reisende?

  • Gelder von Pauschalreisenden sind abgesichert und werden rückerstattet
  • Nur Flug oder Hotel gebucht: dem Insolvenzverfahren anschließen

Die deutsche FTI Touristik GmbH, drittgrößter Reiseveranstalter in Europa, hat am 3.6.2024, beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Darauf folgte die BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH. FTI Voyages SAS meldete am 10. Juni 2024 eine Einstellung der Zahlungen. Alle über FTI Touristik AG und BigXtra Touristik AG gebuchten Reisen müssen leider ab dem 21. Juni 2024 abgesagt werden. Über FTI Voyages SAS gebuchte Reisen können auf Kundenwunsch bis zum 31. August 2024 kostenlos storniert werden.

Alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen wurde abgesagt. Hier finden Sie die Pressemeldung. Bereits geleistete Zahlungen werden vom DRSF erstattet.
Über FTI Voyages S.A.S gebuchte Reisen können auf eigenen Wunsch bis zum 31. Juli 2024 kostenlos storniert werden.

WICHTIG:
Für Kunden von FTI wurde online eine Informationsseite eingerichtet, diese ist auch über FTI Österreich erreichbar.

Telefonisch wurden zwei kostenlose Hotlines eingerichtet:

FTI: +49 89 710451498
DRSF +49 30 78954770

Reisende, die derzeit mit FTI auf Urlaub sind, werden aktiv kontaktiert. Falls das nicht passiert:
Kontakt
mit dem Reisebüro oder mit der Notfallnummer des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) aufnehmen: +49 30 78954770

Wie geht es weiter? Was müssen Reisende beachten?

Der ÖAMTC fasst die wichtigsten Fragen rund um die Rechte von Reisenden zusammen:  

Kostenlose Rechtshilfe für ÖAMTC-Mitglieder

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder -vermittlers stehen die Club-Jurist:innen beratend zur Seite. Für ÖAMTC-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Terminvereinbarung und nähere Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Links zum Thema

Wenn Sie über das ÖAMTC Reisebüro gebucht haben, finden Sie weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten hier:

ÖAMTC Versicherungs-Service  iStock-vadimguzhva

Anzahlung & Insolvenz

Pauschalreisen - Die Höhe der Anzahlung bei Pauschalreisen hat klare Grenzen. 20 Prozent der Reisekosten sind ausreichend.

Eine junge Frau in Sommerkleidung und mit Sonnenhut sitzt auf einer kleinen Mauer neben dem Meer, neben ihr steht ein Koffer.

Reiserecht

Auf Reisen sollten Sie Ihre Rechte genau kennen.