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Kindersicherung im Auto in Europa

Gurtsicherung ab 135 cm Körpergröße in Österreich seit März 2019 ausreichend  - Mobilitätsclub empfiehlt trotzdem Sitzerhöhung, im Ausland liegt Grenze oft bei 150 cm.

Geänderte Regeln zur Kindersicherung im Auto in Österreich seit März 2019

Im Zuge der 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes wurden die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto kürzlich geändert: "Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135 cm - statt bisher ab 150 cm - die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Die bisherige Ausnahmeregelung wird somit zum Standard", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Wir empfehlen für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden."

Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Mehr Infos zu Kindersicherung im Auto in Österreich

Kindersicherung im Auto im europäischen Ausland

Etwas anders sind die Regeln im europäischen Ausland: Fast alle Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 150 cm Körpergröße fest. Auch deswegen sollte man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern.

ECE-Prüfzeichen als EU-weites "Gütesiegel" - Kindersitz vorn nur "ohne" Airbag

Europaweit müssen Kindersitze ein ECE-Prüfzeichen vorweisen. Viele Länder Europas schreiben Kindersitze mit mindestens ECE-Regelung Nr. 44/03 (oder nachfolgend) vor. Parallel dazu besteht seit einigen Jahren die Kindersitznorm ECE R129, auch "i-Size" genannt. Diese soll künftig als einziger europäischer Standard für Kinderautositze gelten - mit dem Ziel, die Sicherheit auf ein Optimum auszuweiten. So dürfen Kinder bis 15 Monate nur noch rückwärtsgerichtet befördert werden. "In nahezu allen Ländern Europas gleich geregelt ist die Verwendung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Diese sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist", weiß die Expertin.

Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin

"In nahezu allen Ländern Europas gleich geregelt ist die Verwendung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Diese sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist."

Wie finde ich den passenden Kindersitz?

"Welches Rückhaltesystem geeignet ist, richtet sich insbesondere nach Größe und Gewicht des Kindes. Daher sollte man den Sitz vor dem Kauf mit dem Kind gemeinsam ausprobieren", rät Pronebner. Umfangreiche Beratung zu Kindersitzen erhält man an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs.

Der ÖAMTC führt in Zusammenarbeit mit den Schwesterclubs jährliche Vergleichstests gängiger Kindersitz-Modelle auf dem europäischen Markt durch. Die detaillierten Testergebnisse, Verkehrserziehungsprogramme sowie viele Hinweise zur sicheren Mobilität von Kindern findet man in den Themen Kindersicherheit und Kindersitze.

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