Mitführpflichten für Autofahrer in Europa
Warnweste, Warndreieck, Feuerlöscher & Co. - Welche Pflicht-Utensilien bei der Fahrt in den Urlaub in Europa im Auto und Mietauto nicht fehlen dürfen.
Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug – all das gehört zur vorgeschriebenen Grundausstattung für Autos auf Österreichs Straßen. Im europäischen Ausland sind jedoch teils andere Utensilien verpflichtend mitzuführen. Gut beraten ist man daher, wenn man sich vor der Reise erkundigt, was unbedingt an Bord gehört. In einigen Ländern sind die Mitführpflichten außergewöhnlich, sodass man eventuell erst in den Fachhandel muss.
Beispielsweise müssen in Deutschland Lenker von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (also auch viele Reisemobile oder Gespanne) eine tragbare, blinkende Warnleuchte griffbereit haben. Hier die wichtigsten "Must-haves" fürs Auto in beliebten Reiseländern:
Warnweste
Hier wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Die Tragepflicht besagt, dass der Fahrer bzw. die Insassen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht gilt in den meisten europäischen Ländern (darunter Italien und Großbritannien), ist aber kurioserweise nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Daher lieber immer für alle Insassen eine Weste parat haben. Eine ausgesprochene Mitführpflicht für Warnwesten gibt es in Kroatien, Polen, der Slowakei, in Tschechien und Ungarn.
Warndreieck
Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht. In einigen Ländern, wie z. B. in Zypern oder der Türkei, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Slowenien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien müssen zwei Warndreiecke beim Lenken von Gespannen mitgeführt werden. In Spanien wiederum gilt diese "2er"-Regel nur für im Land gemeldete Pkw, damit aber auch für Mietwagen.
Verbandszeug
Es ist in den meisten europäischen Ländern Pflicht, ausgenommen von der sind Italien, Frankreich und Spanien. Das Erste-Hilfe-Set sollte grundsätzlich immer schnell griffbereit sein.
Ersatzlampenset
In Kroatien und Montenegro ist das Mitführen eines Ersatzlampensets vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart. Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wie z. B. in Slowenien, ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam.
Ersatzreifen
In den Ländern Bosnien & Herzegowina, der Slowakei, Spanien und Tschechien muss entweder ein Reservereifen im Gepäck mitgeführt werden oder, wenn dieser nicht serienmäßig vorhanden ist, ein Reifen-Reparaturset.
Feuerlöscher
Feuerlöscher sind in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien und der Türkei verpflichtend mitzuführen. In Nordmazedonien müssen gasbetriebene Kfz und in Belgien nur im Land zugelassene Pkw einen Feuerlöscher mitführen.
Vorsicht bei Mietautos
Die Mitführpflichten eines Landes gelten auch für Mietautos. Die korrekte Ausstattung prüft man am besten direkt bei der Fahrzeugübernahme. Denn im Falle einer Verkehrskontrolle haftet der jeweilige Lenker.
Europäischer Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht sollte bei allen Reisen ins Ausland grundsätzlich mitgeführt werden. Das Formular erhält man kostenlos an jedem Stützpunkt des Clubs, in der ÖAMTC Broschüre "Alles für Ihre Reise" sowie untenstehend zum Downloaden.
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