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Rechte von Pauschalreisenden

Welche Vorteile bringt eine Pauschalreise? Was muss man beachten?

Für Reisebuchungen gelten seit dem 1. Juli 2018 neue Regeln. Für Reisende gibt es mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier von den ÖAMTC Jurist:innen zusammengefasst.

Das Wichtigste im Überblick

Pauschalreisen sind in einem eigenen Gesetz geregelt. Dieses gilt für Buchungen seit dem 1. Juli 2018.

Für eine Pauschalreise müssen mindestens zwei von vier Reiseleistungen kombiniert werden:

  • Beförderung
  • Unterkunft
  • Autovermietung
  • Andere touristische Leistung

Zu einer anderen touristischen Leistung zählen beispielsweise ein Konzertticket, Skipass, usw., nicht aber eine Leistung, die üblicherweise zur Leistung dazu gehört, wie ein inkludiertes Frühstück. Diese Leistung muss jedoch mindestens 25 Prozent des Gesamtpreises ausmachen oder sie wurde ausdrücklich beworben.

Beispiele für Pauschalreisen:

  • Hotel + Flug
  • Mietwagen + Flug
  • Mietwagen + Hotel
  • Mietwagen + Konzertticket (wenn höher als 25% des Gesamtpreises)

Keine Pauschalreisen sind folgende Buchungsvarianten:

  • Hotel + Frühstück
  • Hotel + Transfer
  • Nachtflug + Verpflegung
  • Ferienhaus + Zugang zur Sauna

Gut zu wissen

Weiterhin als Pauschalreise gilt eine Kreuzfahrt. Nicht jedoch Kurzreisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung und eine Ferienhausmiete.

Pauschalreise oder Verbundene Reiseleistung

Eine Online-„Click-Through-Buchung“ gilt auch als Pauschalreise, wenn mindestens zwei von vier Reiseleistungen kombiniert werden und die Buchung innerhalb von 24 Stunden erfolgt. Es werden die Kundendaten weitergeleitet und eine gemeinsame Rechnung ausgestellt.

Neu sind seit 2018 sogenannte „Verbundene Reiseleistungen“: Es werden mindestens zwei der oben genannten Bausteine innerhalb von 24 Stunden gebucht, aber jeweils separate Verträge abgeschlossen und eigene Rechnungen ausgestellt. Es werden keine Kundendaten weitergegeben. Reisende haben in diesem Fall nun auch mehr Rechte, wenn auch etwas geringeren Schutz als bei einer Pauschalreise.

Eine Übersicht finden Sie hier:

Pauschalreise Gesetz ÖAMTC © ÖAMTC

Vorteile für Reisende

  • Das Reisebüro muss im Vorfeld umfangreich im Reisevertrag über die wesentlichen Reiseeigenschaften, wie Dauer, Ort, Transport, Mahlzeiten, mögliche Mehrkosten, informieren. 
  • Der Reisevertrag kann leichter als bisher auf jemand anderen übertragen werden.
  • Neben dem Veranstalter ist nun auch das Reisebüro Ansprechpartner bei Problemen.
  • Ist der Rücktransport wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht wie geplant möglich (beispielsweise bei Naturkatastrophen), muss sich nun der Reiseveranstalter ausdrücklich um die Reisenden kümmern und die Zusatzkosten übernehmen.

Worauf müssen Reisende achten:

Das Pauschalreisegesetz bringt neben Vorteilen und mehr Rechten auch einige Pflichten mit sich. Auf diese Punkte sollten Sie achten:

  • Achtung: „Ihre Zustimmung wird automatisch angenommen“

Kommt es vor Reisebeginn zu erheblichen Änderungen der Reise, wie Änderung der Reisezeiten, des Hotels, der Reiseroute, muss der Reisende vom Veranstalter informiert werden. Äußert sich der Reisende zu diesen Änderungen nicht, dann gilt das als Zustimmung!

  • Achtung: „Rügepflicht“

Läuft die Reise nicht wie gewünscht (z.B. das Hotel ist verdreckt, zu laut, die Umgebung entspricht nicht dem Versprochenen) muss der Reisende den Veranstalter oder das Reisebüro unverzüglich informieren, am besten per Mail, damit die Situation am besten noch vor Ort verbessert werden kann. Dazu muss der Reisende dem Veranstalter eine angemessene Frist setzen. Wenn die Frist abgelaufen ist, ohne dass der Veranstalter den Mangel behoben hat, darf der Reisende zur Selbsthilfe greifen und dann vom Veranstalter die Kosten verlangen.

  • Achtung: „Begrenzte Beistandspflicht“

Die Kosten für die Unterkunft, wenn die Rückreise unmöglich ist (beispielsweise bei Naturkatastrophen) werden vom Veranstalter nur drei Tage lang übernommen. Ausnahmen gibt es für Personen mit besonderem Hilfsbedarf, wie Schwangere, Personen mit eingeschränkter Mobilität, alleinreisende Minderjährige. 

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