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DruckenRettungsgasse gilt auch in anderen europäischen Ländern
Gut zu wissen - wo gilt sie und was ist zu beachten
Rettungsgasse in Österreich
In Österreich gilt seit 2012 auf Autobahnen und Schnellstraßen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Der ÖAMTC appelliert an die Lenker, gemeinsam solidarisch Platz zu machen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstverantwortung sind gefragt, damit im Notfall rasch geholfen werden kann.
Bei Missachtung drohen der Vorschriften empfindliche Strafen. Das Nichtbilden der Rettungsgasse wird mit bis zu 726 Euro geahndet. Wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Zudem kann das unzulässige Befahren der Rettungsgasse seit 2019 in Österreich unter Umständen eine Vormerkung im Führerscheinregister nach sich ziehen.
Mehr Infos zur Bildung der Rettungsgasse in Österreich
Anlässlich der Urlaubssaison hat der Club die Rettungsgasse-Bestimmungen in Europa zusammengefasst:
Rettungsgasse auch in vielen anderen europäischen Ländern
In vielen österreichischen Nachbarländern ist die Rettungsgasse ebenfalls verpflichtend, nämlich in Deutschland, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Italien gibt es diese Regelung jedoch nicht.
In Kroatien ist wie in Österreich bei Stau eine Rettungsgasse auf Straßen ab 2 Fahrspuren zu bilden.
In Belgien, Luxemburg und Polen gilt ebenfalls die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse. In allen genannten Ländern wird die Rettungsgasse gleich wie in Österreich gebildet.
Verkehrsregeln - unbedingt vorab informieren
Mehr Infos zu Verkehrsbestimmungen im Ausland – wie Tempolimits, Promillegrenzen, Mitführpflichten u.v.m. – finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.