Revierinformationen Gardasee
Für Motorboote freigegeben ist nur der südliche Teil des Gardasees. Der nördliche Teil ist für Motorboote gesperrt. Die Grenze verläuft zwischen Corno di Reamol (Westufer nördlich von Limone) und Galleria del Confine (Ostufer nördlich von Malcesine).
Hinweis: Sämtliche Papiere wie Sportbootführerschein, Bootszulassung und Versicherungsnachweis sollten unbedingt mitgeführt werden, da am Gardasee verschärfte Kontrollen stattfinden. Auch auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten ist zu achten.
Verkehrsvorschriften
Fahr- und Ausweichregeln
- Segelboote über 6 m Länge dürfen nicht allein unter Segel, sondern müssen mit Motorkraft in Häfen ein- und auslaufen.
- Wasserfahrzeuge untereinander müssen einen Mindestabstand von 100 m einhalten.
- Der Mindestabstand zu öffentlichen Linienfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer beträgt ebenfalls 100 m; diese Fahrzeuge dürfen in ihrem Kurs nicht behindert werden.
- Es ist am Gardasee verboten, Störgeräusche von mehr als 60 Dezibel, gemessen in einer Entfernung von 20 Metern, zu verursachen.
Höchstgeschwindigkeiten
- 20 Knoten bei Tag (Ausnahme: Im Golf von Salò, im Abschnitt zwischen der Mündung des Baches Barbarano und Punta del Corno, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit tagsüber 15 Knoten)
- 5 Knoten bei Nacht
- 3 Knoten beim Ein- und Auslaufen in Häfen
Fahrverbote
Schifffahrtsverbote gelten für folgende Bereiche:
- Abgegrenzte Bereiche, die dem Badebetrieb vorbehalten sind
- Schilfrohrgebiete
- Abgegrenzte Zonen von archäologischer oder naturalistischer Bedeutung sowie einen 300 m breiten Schutzstreifen um diese Gebiete
Schutzzonen der Uferstreifen
- Motorboote und Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 4 m² müssen einen Mindestabstand von 300 m vom Ufer und von Badezonen einhalten. Für diesen Bereich gilt auch ein Ankerverbot.
- Innerhalb von 300 m vom Ufer sind nur Ruder- und Tretboote, Surfbretter sowie Segelboote mit einer Segelfläche kleiner als 4 m² auf dem Gardasee erlaubt.
- Für Motorboote gilt ein Abstand von 150 m zum Ufer in den Buchten von Salò und Romantica zwischen der Mündung des Wildbachs Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gardainsel sowie am Ende der Landzunge von Sirmione – Punta Grotte.
- Für Motorboote gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten beim Durchqueren von Schutzzonen. Dabei muss diese Zone senkrecht zur Küste durchquert werden.
Häfen und Karten
Eine digitale Seekarte sowie detaillierte Informationen zu den italienischen Marinas sind im ADAC Marinaführer zu finden.
Weitere Wassersportarten
Wasserski
- Wasserskifahren ist von 8-20 Uhr bei guter Sicht und ruhigem See erlaubt.
- Eine Entfernung von mindestens 500 m vom Ufer ist einzuhalten.
- An Bord des Zugbootes ist neben dem Fahrer eine geeignete Begleitperson zum Ausschauhalten vorgeschrieben, weitere Personen dürfen sich nicht auf dem Boot aufhalten.
- Es dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden.
- Der Abstand zwischen Boot und Wasserskifahrer muss mindestens 12 m betragen.
- Beim Wasserskifahren beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 Knoten.
- Das Zugboot muss mit einem Rückspiegel ausgestattet sein.
Jetski
Folgende Reviere sind vom 1. Mai bis 31. Oktober zur Befahrung mit Wasserski, Jetski, motorisierten Surfbretter oder ähnlichen Wassersportgeräten verboten:
- Bucht von Salo
- San Felice del Benaco
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen Jetski fahren.