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DruckenRevierinformationen Lagune von Venedig
Das Befahren der Lagune von Venedig erfordert den Sportbootführerschein See. Der Canal Grande und die Seitenkanäle dürfen von Booten und Yachten nicht befahren werden. Jetski-Fahren ist in der Lagune von Venedig verboten.
Kennzeichnungspflicht
In der Lagune von Venedig besteht eine Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einer Motorleistung über 10 PS. Ausländische Bootfahrer, die über ein amtliches Kennzeichen verfügen, benötigen kein örtliches LV-Kennzeichen (LV = Laguna di Venezia). Falls kein Kennzeichen vorhanden ist, muss dieses bei der Behörde Infrastrutture Venete beantragt (nur mit italienischer Steuernummer und Wohnsitz möglich) und gut sichtbar am Boot angebracht werden. Ein Kennzeichen vom Luganer See oder Lago Maggiore wird nicht anerkannt.
Höchstgeschwindigkeiten
Zum Schutz von Gebäuden gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen 5 und 20 km/h, die in einer Übersichtskarte dargestellt sind, die in den Yachthäfen erhältlich ist. Eine Grobübersicht der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten stellt die Stadtverwaltung von Venedig zur Verfügung.
- Die absolute Höchstgeschwindigkeit für alle Boote in der gesamten Lagune liegt bei 20 km/h.
- In den meisten Lagunenkanälen, die durch die Sandbänke führen, oder in den Abschnitten, die kleinere Inseln säumen, liegt die Grenze bei 8 km/h.
- In einigen kleinen Lagunenkanälen nördlich von Torcello beträgt die Maximalgeschwindigkeit aufgrund von Umweltschutzproblemen 5 km/h.
- In Murano beträgt die Grenze im internen Hauptkanal 7 km/h, in den anderen internen Kanälen 5 km/h. In den umgebenden externen Kanälen beträgt die Grenze 8 km/h.
- In Burano beträgt die Grenze in den Außenkanälen 8 km/h. Ausnahme bildet die Strecke zwischen Torcello und Burano: hier liegt die Grenze 11 km/h. In den Innenkanälen beträgt die Grenze 5 km/h.
Eine Vorhersage der Gezeiten in italienischer Sprache erfährt man telefonisch unter +39 041 241 1996.