Artikel drucken
DruckenRoaming: Worauf bei der Smartphone-Nutzung im Ausland zu achten ist
Seit 15. Juni 2017 dürfen Mobilfunkanbieter aufgrund der EU-Roaming-Regelung keine Zusatzgebühren für Telefonate, SMS-Versand und mobilen Internetzugang in EU-Mitgliedsstaaten mehr verlangen. Auch für Island, Norwegen und Liechtenstein gilt diese Regelung, da sie Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind.
In all diesen Ländern gilt für die Nutzung des Mobiltelefons dasselbe wie in Österreich: „Roam like at Home“, das heißt Mobilfunkdienste können ohne zusätzliche Kosten laut Handytarif – egal ob mit Vertrag oder Guthabenkarte – verwendet werden. Sind in einem Tarif Minuten, SMS und Datenvolumen enthalten, werden diese Einheiten wie im Inland auch bei der Nutzung im EU-Ausland verbraucht. Bei einem Tarif ohne inkludierte Einheiten wird der Preis dafür wie bei einer Verwendung im Inland verrechnet. Mit 1. Juli 2022 wurde die Verordnung für das EU-Roaming vom Europäischen Parlament auf weitere zehn Jahre verlängert.
Roaming bedeutet, dass sich ein Handy mit jedem weiteren Mobilfunknetz verbinden kann, das nicht das Heimnetzwerk ist. Unter bestimmten Umständen können jedoch Gebühren anfallen, z.B. beim Überschreiten des inkludierten Datenvolumens (max. €2,16 pro GB, inkl. USt.). Reisende sind daher gut beraten, sich vor der Abfahrt beim Mobilfunkanbieter über die Regelungen ihres Tarifs im Reiseland zu informieren und die Einstellungen entsprechend anzupassen sowie bei Unsicherheiten während des Auslandaufenthaltes (in Grenznähe zu Nicht-EU-Ländern, bei Schiff- oder Fährüberfahrten und Flügen) den Flugmodus zu aktivieren bzw. das Mobiltelefon auszuschalten.
Achtung: Seit 1. Jänner 2021 ist Großbritannien als Drittland einzustufen, demnach besteht diesbezüglich kein Anspruch auf die EU-Roaming-Verordnung. Weiters gilt zu beachten, dass die EU-Roaming-Verordnung auch NICHT für San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanalinseln, Gibraltar, Vatikanstadt oder die Schweiz gilt.
Außerhalb der EU können Roaming-Gebühren empfindlich teuer sein. Hier gibt es keine Preisdeckelungen, daher fallen sowohl aktive Roaming-Gebühren (Tätigung von Anrufen) als auch passive Roaming-Gebühren (Empfang von Anrufen) an. Einige Länder erheben zusätzlich Verbindungsgebühren. Insbesondere außerhalb der EU ist Vorsicht geboten.
Fair Use Policy
Mit der Fair Use Policy sind Mobilfunkbetreiber gegen die permanente Roaming-Nutzung von Kunden im EU-Ausland abgesichert – demzufolge müssen Kunden ihren Anschluss vorwiegend im Inland nutzen. Wird der Anschluss hingegen überwiegend im EU-Ausland genutzt, kann ein Roaming-Aufschlag verrechnet werden. Im Ausland sollte man daher seinen aktuellen Verbrauch beobachten – über die Webseite des Mobilfunkbetreibers oder mittels eigener App.
Mobilbox
Als Roaming gilt nicht das Telefonieren von Österreich (mit einer österreichischen SIM-Karte) ins Ausland und dies fällt daher nicht unter die EU-Roaming-Verordnung. Über die Kosten für diese Auslandsgespräche geben die jeweiligen Mobilfunkanbieter Auskunft, diese fallen in der Regel aber recht hoch aus und in den meisten Tarifen ist keine Auslandstelefonie inkludiert. Generell kann als damit gerechnet werden, dass mit größerer Entfernung auch der Preis pro Minute steigt. Innerhalb der EU sind die Preise gedeckelt und man zahlt maximal 22,8 Euro pro Minute bei einem Anruf von Österreich in ein EU-Ausland. Achtgeben sollte man bei Auslandsreisen auch beim Abhören von Nachrichten auf der Mobilbox, das als aktiver Anruf ins Ausland verrechnet wird. Daher sollte man vor der Reise die Sprachbox deaktivieren.
"Geisterroaming"
Auch "Geisterroaming" außerhalb der EU bzw. nahe den EU-Außengrenzen kann böse Überraschungen bringen. Davon spricht man, wenn die mobile Datenverbindung zwar deaktiviert ist, im Hintergrund aber über eine passive LTE-Verbindung weiter Daten übertragen werden. Abhängig vom persönlichen Tarif kann sich diese Datenmenge summieren und hohe Kosten verursachen. Vermeiden lässt sich "Geisterroaming", indem man im Ausland die Netzqualität am Handy umstellt oder Roaming komplett sperrt (selbst am Smartphone oder durch den Provider).
An der Grenze zu einem Nicht-EU-Land (z.B. zwischen Vorarlberg und der Schweiz oder auf einer griechischen Insel nahe der Türkei) sollte das Roaming ebenfalls deaktiviert werden – anderenfalls könnte sich das Smartphone mit dem Nicht-EU Netz verbinden und Kosten verursachen. Sinnvoll ist auch, die Netzauswahl manuell einzustellen – so ist eine Verbindung mit einem anderen Netz gar nicht möglich.
Gut zu wissen: In den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die komplett von EU-Gebiet umschlossen sind, findet die EU-Roaming-Verordnung keine Anwendung. Manche Provider behandeln diese Gebiete aber trotzdem wie EU-Länder. Wer dorthin reist, sollte daher vor der Reise die Vertragsbedingungen mit dem Mobilfunkanbieter prüfen.
Achtung auf See und in der Luft
Grundsätzlich legt die EU-Roaming-Verordnung eine Kostengrenze fest – dieser Schutzmechanismus trennt bei erreichten Roaming-Kosten in Höhe von knapp 60 Euro (inkl. USt.) an Land die Mobilfunk-Verbindung – der Kunde wird darüber auch verständigt.
Vorsicht: Nicht immer ist dieses Limit automatisch aktiv, es lohnt sich zu erkundigen.
Diese Warnung für mobile Datennutzung gilt jedoch nicht in der Luft und auf hoher See. Auf Schiff- und Flugreisen sollte daher der Flugmodus unbedingt aktiviert werden. Sonst könnte sich das Smartphone unbemerkt in ein teures Satellitennetzwerk einwählen. Es werden hier die Kosten nicht regulierter Roamingdienste in Rechnung gestellt, für die keine Preisobergrenzen gelten (eine Gesprächsminute kann hier bis zu zehn Euro kosten). Auch spezielle Roaming-Reisepakete der Mobilfunkbetreiber gelten ausschließlich an Land. Am besten erkundigt man sich vorab bei der Reederei oder Airline, ob an Bord WLAN zur Verfügung steht (bzw. bieten manche eigene, vorab buchbare Internetpakete an).
Reisen in außereuropäische Länder
Bei Reisen in außereuropäische Länder sollten noch vor dem Abflug Roaming und mobile Daten deaktiviert werden. Sonst verbindet sich das Handy nach dem Einschalten sofort mit dem lokalen Mobilfunknetz – hohe Roaming-Gebühren sind die Folge.
Die meisten Anbieter bieten Zusatzpakete an, die einfach über Apps, Websites, SMS oder Hotlines gebucht werden können. Zu beachten ist dabei, ob und wann diese Pakete gekündigt werden müssen, da sie sich normalerweise automatisch verlängern, bis sie kündigt werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, in welchen Ländern die Pakete gelten.
Abschließender Rat der ÖAMTC Touristik: In jedem Fall sollte man nach Reisen an die Grenzen oder außerhalb der EU stets seine Handyrechnung kontrollieren. Stößt man auf fragwürdige Abbuchungen, nimmt man am besten Kontakt mit seinem Mobilfunkanbieter auf.
ÖAMTC Reise-Service
Behilflich bei der Planung der nächsten Reise ist der Reise-Service des Mobilitätsclubs: Länder-Infos, Reise-Checkliste, Meine Reise App, Routenplaner u.v.m.