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DruckenSommerurlaub in Italien – alles zu Anreise, Neuigkeiten und Co.
Italien ist die beliebteste Sommer-Reisedestination der Österreicher:innen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei einem Urlaub in Italien wissen sollten.
Italien wird auch heuer für viele Österreicher das ausgewählte Reiseziel für den Sommerurlaub sein. Wer sich vor der Reise mit einigen italienischen Gepflogenheiten und aktuellen Herausforderungen auseinandersetzt, kann Ärger und Strafen vermeiden. ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek hat die wichtigsten Fakten parat:
Auch in diesem Jahr müssen Besucher:innen für einen Tagesausflug nach Venedig eine Eintrittsgebühr entrichten.
Diese Regelung gilt an den folgenden Tagen:
- 18. April (Karfreitag) bis zum 4. Mai
- anschließend vom zweiten Wochenende im Mai bis zum 27. Juli, jeweils von Freitag bis Sonntag
- Am 2. Juni (italienischer Nationalfeiertag)
In unserem Artikel Eintrittsgebühr für Venedig finden Sie detaillierte Informationen dazu, wer von der Eintrittsgebühr ausgenommen ist, wie viel der Eintritt kostet und was für Reisegruppen gilt.
Auf dem Festland sind alle Autobahnen mautpflichtig, außer die A2 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 zwischen Messina und Palermo sowie die A18 von Messina nach Catania mautpflichtig. Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnel sind ebenso Gebühren zu zahlen. Zudem wird in mehreren italienischen Städten eine City-Maut fällig.
Bezahlung
Es gibt mehrere Systeme zur Mauterhebung. Auf den meisten Autobahnen wird das sogenannte „geschlossene System“ verwendet.
Geschlossenes System
Bei der Auffahrt muss ein Ticket gezogen werden, das beim Verlassen der Autobahn zu bezahlen ist. Die Höhe der Maut richtet sich nach der gefahrenen Strecke. Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit gekennzeichnet.
Elektronisches System – Free Flow
Im Norden von Mailand erfolgt die Mauterhebung auf der A36, A59 und A60 elektronisch im sogenannten „Free Flow System“. Eine Bezahlung der Gebühr an Mautstationen ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, das Kfz-Kennzeichen vorab online auf der Website der Autobahngesellschaft oder über deren App „Pedemontana Lombarda“ zu registrieren. Die Bezahlung erfolgt dann automatisch und eine Weiterfahrt ohne Anhalten an den Mautstationen ist möglich. Eine Nachzahlung der Gebühr kann innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
Offenes System
Die Maut wird als Pauschalbetrag erhoben und an den Mautstationen bezahlt. Folgende Strecken gehören zu diesem System:
- A9 Como – Mailand
- A8 Varese – Mailand
- A5 Mont Blanc – Aosta
- A32 Frejus Tunnel – Turin
- A12 Rom – Civitaveccia
- A56 Neapel – Pozzuoli
- A3 Neapel – Salerno
Seit einigen Jahren schon gelten im Frühjahr und in der Hauptsaison im Sommer Fahrverbote auf der Amalfitana (SS163) an dem rund 50 Kilometer langen Abschnitt zwischen Vietri sul Mare und Positano. Der Abschnitt der beliebten Küstenstraße südlich von Neapel ist besonders schmal und kurvenreich und bietet herrliche Ausblicke über steil abfallende Küsten und den Golf von Salerno.
Fahrverbote 2025
Durch die Maßnahmen will man dem wachsenden Verkehrschaos entgegensteuern. 2025 soll der Verkehr auf der Amalfitana zu folgenden Zeiten reduziert werden:
- in den Osterferien vom 14. bis 21. April
- vom 24. April bis einschließlich 2. Mai (rund um die Feiertage "Tag der Befreiung" und "Tag der Arbeit")
- vom 1. Juni bis 31. Juli sowie vom 1. bis 30. Oktober: nur Samstage, Sonntage und Feiertage
- im August und September an allen Tagen der Woche
Wen die Fahrverbote für Pkw auf der Amalfitana wann betreffen, erfahren Sie in unserem Artikel im Detail.
Möchte man eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die Zona traffico limitato (ZTL) in Italien kennen. Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen rund 100 Euro Strafe (87 Euro Strafe zzgl. Verfahrenskosten). Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Höhere Verkehrsstrafen
Die Strafen für Verkehrsdelikte sind in Italien oftmals viel höher als hierzulande. So kostet das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mindestens 165 Euro, 20 km/h zu viel am Tacho kosten Minimum 175 Euro (nachts sind Strafen nochmal um ein Drittel höher) und für Fahren ohne Gurt zahlt man mindestens 85 Euro. Bezahlt man die Strafe innerhalb von fünf Tagen, werden 30 Prozent nachgelassen. Zahlt man allerdings nicht innerhalb von 60 Tagen, verdoppelt sich die Forderung.
Kindersitz mit Alarm
Gut zu wissen: In Italien müssen Kinder bis vier Jahre in Kindersitzen mit Alarmsignal befördert werden. Der Alarm soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden. Die Regelung betrifft nur in Italien zugelassene Fahrzeuge, damit aber auch Mietwagen. Hier sollte bereits bei der Anmietung geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden sind. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert eine Geldbuße von mindestens 83 Euro.
Verkehrsbestimmungen in Italien
Alle Informationen zu Höchstgeschwindigkeiten, Kindersicherung, Licht am Tag, Mitführpflichten, Parkvorschriften u. v. m. finden Sie hin der Länder-Info Italien zusammengefasst.
Smart begleitet mit der ÖAMTC App Meine Reise
Hilfreiches Know-how für den Italien-Urlaub hat man mit der gratis ÖAMTC App Meine Reise immer dabei: Infos zum Land und zu Sehenswürdigkeiten, Nahverkehrspläne und Kartenmaterial sind ebenso enthalten wie Reise-Checkliste, Reise-Kassa und Audio-Sprachführer Italienisch. Dank Nothilfe-Assistent können Club-Mitglieder mit einem Klick den Mobilitätsclub erreichen.