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DruckenSommerurlaub in Kroatien – alles zu Anreise, Neuigkeiten und Co.
Kroatien zählt in Österreich zu den TOP 3 Urlaubsländern. Wir verraten Ihnen, was Sie diese Saison bei der Hin- und Rückreise sowie vor Ort beachten und über welche Neuigkeiten Sie Bescheid wissen sollten.
Urlaub in Kroatien
Seit 1. Januar 2023 ist Kroatien Mitglied des Schengen-Raums. Somit sollten die Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze der Vergangenheit angehören. Dennoch sollte man nicht vergessen: Obwohl es im Schengen-Raum in der Regel keine Personenkontrollen mehr gibt, muss ein gültiges Reisedokument mit sich geführt werden.
Kroatien hat am 1. Januar 2023 zudem den Euro als offizielles Zahlungsmittel eingeführt. Der Umrechnungskurs zur kroatischen Kuna lautet: 1 Euro = 7.53 Kuna. Seit Jahresbeginn 2024 können kroatische Kuna nur bei der kroatischen Nationalbank in Euro gewechselt werden.
Podcast zu Urlaub in Kroatien
In der neuen Podcast-Folge von Peter Agathakis gibt es Tipps zur Anfahrt, was es beim Reisen in Kroatien zu beachten gibt und welche wichtigen Änderungen dieses Jahr anstehen. Mit im Gespräch sind Kroatiens Tourismusdirektor für Österreich Branimir Toncinic, die Reiseexpertin Yvette Polasek und Thomas Oppenheim, Chef aller ÖAMTC Reisebüros.
Praktische Tipps für die Anreise – mit dem Auto nach Kroatien
Wer von Österreich aus mit dem eigenen Fahrzeug nach Kroatien fährt, wird in der Regel die Route via Slowenien wählen. Autobahnen und Schnellstraßen sind in Slowenien mautpflichtig. Für Slowenien gibt es die digitale Vignette (E-Vignette), die entweder online über das DarsGo-System gekauft werden kann oder bei den ÖAMTC Stützpunkten erhältlich ist. Der Erwerb am Stützpunkt bietet folgende Vorteile:
- Die ÖAMTC Mitarbeiter:innen beraten Sie bei der richtigen Kategorie Zuordnung, da PKW bis 3,5 t in die Kategorie 2a und 2b eingeteilt werden, abhängig von der Höhe des Fahrzeugs.
- Die E-Vignette kann bis zu 30 Tagen vordatiert werden und im Falle, dass die Reise nicht angetreten werden kann, ist ein Rückkauf bis zum Tag des Reiseantritts möglich.
- Holen Sie sich, wenn Sie am Stützpunkt sind, als ÖAMTC-Mitglied Ihr kostenloses Reise-Infoset inkl. Landkarten kostenlos für Kroatien ab.
Autobahnen in Kroatien sind für alle KFZ mautpflichtig. Die Mautgebühr wird aktuell noch an Mautstationen eingehoben: Bei der Autobahnauffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist bar oder mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich. Zudem gibt es ein ETC-System (Electronic Toll Collection), das eine bargeldlose Bezahlung mittels eines Transponders möglich macht. Dieser ist wieder aufladbar, zeitlich unbefristet und bietet einen Preisvorteil von rund 22 % auf die Mautgebühr. Erhältlich ist der Transponder zum Preis von 15 Euro bei der kroatischen Autobahngesellschaft HAC und bei einigen Mautstationen.
Für Ende 2024 ist die Einführung eines digitalen Mautsystems mit E-Vignette geplant, die ein schrankenloses System ermöglicht und den Stopp an den Mautstationen erübrigt. Die diesjährigen Sommerurlauber sind hiervon aber noch nicht betroffen.
Mit dem ÖAMTC Routenplaner findet man zielsicher die geeignetste Route und erfährt u. a. die anfallenden exakten Vignetten- und Mautkosten. Zudem ist für Slowenien und Kroatien auch der Blick durch die Verkehrskameras – die u. a. auch bei Fähr-Verladestellen - verfügbar.
Verkehrsinfos in deutscher Sprache und Informationen zu aktuellen Kraftstoffpreisen erhält man in der App „Verkehrsinfo in Kroatien“ (Croatia Traffic Info) vom kroatischen Verkehrsclub HAK, verfügbar für iOS und Android. Hier gibt es auch die Informationen, falls bei kurzfristig auftretenden heftigen (Bora-)Winden Brücken und Straßen für Wohnmobile, Gespanne oder auch alle anderen Fahrzeuge gesperrt werden müssen.
Vor Reiseantritt empfiehlt sich auch ein Blick in den Staukalender, der neben Ferienterminen im Inland auch die Ferien unserer Nachbarn berücksichtigt, ebenso wie verkehrsrelevante Baustellen und Großveranstaltungen. So lassen sich Prognosen bezüglich zu erwartender Staus erstellen.
Informationen über Urlaub mit dem E-Auto in Kroatien, die vorhandene Infrastruktur, Ladekosten, Verrechnungsarten, Steckertypen u. ä., finden Sie hier.
Tunnel und Brücken
Seit Sommer 2022 ist die 2,4 km lange Pelješac-Brücke eröffnet, die die kroatische Halbinsel mit dem Festland verbindet und Kroatien-Urlauber:innen die Möglichkeit bietet, so den Grenzkorridor via Bosnien-Herzegowina zu umgehen und sich hier Grenzwartezeiten zu ersparen. Dies bringt allen mit Ziel Süddalmatien und Dubrovnik eine Zeitersparnis von rund 1 Stunde.
Für die Brücken Krk, Mirna und Pelješac sowie die Tunnel Učka und Sveti Ilija gibt es keine separate Maut, die Strecke wird je nach Autobahnauffahrt und -abfahrt berechnet. Genaue Mautkosten für Tunnel und Brücken auf Ihrer Route finden Sie im ÖAMTC Routenplaner.
Verkehrsbestimmungen auf einen Blick
In Kroatien gelten für Pkw folgende Höchstgeschwindigkeiten:
- im Ortsgebiet: 50 km/h
- außerhalb von Ortschaften: 90 km/h
- auf Schnellstraßen: 110 km/h
- auf Autobahnen: 130 km/h
Für Gespanne und Wohnmobile gelten z. T. abweichende Höchstgeschwindigkeiten. Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, sofern sie nicht früher aufgehoben werden.
Fahrverbote: Auf einigen Inseln, wie z. B. Olib, Prvić, Silba, Susak, Unije, Zlarin und Žut, herrscht Fahr- & Autoverbot.
Kindersicherung: Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen befördert werden, deren Rücksitze ohne Sicherheitsgurt ausgestattet sind. Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein. Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden. Der Sicherheitsgurt ist ausreichend, es wird keine Sitzerhöhung benötigt, unabhängig vom Alter des Kindes. Die Verwendung des Beifahrersitzes ist ab einer Größe von 1,50 m erlaubt. Mehr Infos finden Sie unter www.oeamtc.at/reisenmitkind.
Licht am Tag: Vom 1. November bis 31. März herrscht Lichtpflicht, d.h. muss man auch tagsüber generell mit Abblendlicht fahren. Für Motorradfahrer gilt dies ganzjährig.
Mitführpflichten: Für PKW sind Verbandszeug, Warndreieck (2 für Gespanne), ein Ersatzlampenset (Ausnahme bei Xenon-, Neonleuchten oder LEDs) sowie eine Warnweste vorgeschrieben. Die Warnweste muss im Falle eines Unfalls oder eine Panne außerhalb geschlossener Ortschaften vom Fahrer des Fahrzeugs sowie aller mitfahrenden Personen angelegt werden muss.
Promille: Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille, für Personen unter 25 Jahren gilt 0,0 Promille.
Rettungsgasse: Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge frei bleiben. Es gilt dieselbe Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse wie in Österreich: Fahrzeuge auf der linken Seite müssen so weit wie möglich nach links ausweichen, Fahrzeuge auf der rechten und mittleren Fahrspur nach rechts.
Unfall: Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit beträchtlichem Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilicher Schadensfeststellung wieder verlassen.
Abnehmbare Anhängerkupplung: Fahrzeuge, die mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung ausgestattet sind, dürfen mit dieser nur dann in Kroatien fahren, wenn auch ein Anhänger gezogen wird. Andernfalls muss die Anhängerkupplung abmontiert werden.
Scooter & E-Roller: Diese müssen seit 2022 die Radwege nutzen, falls keine vorhanden sind, dann Fußgängerbereiche, ohne Fußgänger zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Zudem dürfen keine Kopfhörer getragen und verwendet werden.
Helmpflicht: Seit Sommer 2022 gilt für Radfahrer bis 16 Jahre eine Helmpflicht, ebenso wie für Lenker von Elektro-Rollern, Segways, Elektro-Einrädern u. ä.
Benötigte Dokumente
Personaldokumente:
- Reisende, auch Minderjährige, benötigen eine gültiges Reisedokument. Entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis. Der Führerschein ist kein gültiges Reisedokument! Österreich hat mit Kroatien zwar ein Abkommen, welches es grundsätzlich ermöglicht mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einzureisen, dort wird empfohlen, stets ein gültiges Reisedokument mit sich zu führen, da Transportunternehmen, wie Airlines und Kreuzfahrtunternehmen, sowie Hotels einen abgelaufenen Reisepass beim Check-in nicht anerkennen müssen.
- Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer Obsorge-berechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Am besten in der jeweiligen Landessprache. Unter www.oeamtc.at/allein-reisende-kinder stellt der Club Vollmacht-Vorlagen in 16 Sprachen zum Download zur Verfügung.
- Vergessen Sie auch nicht auf die Mitnahme der e-Card.
Fahrzeugpapiere:
- Für Fahrten in Kroatien ist der österreichische Führerschein ausreichend. (Achtung: Der digitale Führerschein gilt nur in Österreich!) Zusätzlich ist der Zulassungsschein und bei Bedarf eine Benützungsbewilligung mitzuführen.
- Die Mitnahme einer Internationalen Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, ebenso wie die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts. Beides kann die Schadensabwicklung erleichtern.
- Um Kontrollen Probleme zu vermeiden, sollte man auch darauf achten, mit einer gültigen §57s-Begutachtungsplakette zu verreisen.
Für Bootfahrer, die nicht mit dem eigenen Boot, entlang der kroatischen Küste fahren möchte, ist zudem eine Benützungsbewilligung / eine Vollmacht vom Eigentümer notwendig. Diese muss beglaubigt sein. Es vorteilhaft kann es sich erwiesen, wenn man dieses Dokument in englischer Sprache mit sich führt.
Nützlicher Tipp:
Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenstände sowie von naturgeschützten Muscheln ist in Kroatien verboten. Deshalb ist es ratsam, auf tierische und pflanzliche Reisesouvenirs zu verzichten, um hier nicht Gefahr zu laufen, etwas Verbotenes mit nach Hause zu nehmen.
Alle Infos auf einen Blick
Detaillierte Infos, was man alles bei der nächsten Reisen nach Kroatien beachten sollte, findet man in der ÖAMTC Länder-Info: Ein- & Ausfuhrbestimmungen, Personal- & KFZ-Dokumente, Maut & Vignette, Verkehrsbestimmungen, Reisen mit Kindern und Hunden, City-Guide etc.
Die ÖAMTC App Meine Reise hält zudem alle Infos zur Urlaubsregion, einen Sprachführer, eine Reisekassa und viele weitere nützliche Tools bereit, inklusive einer kostenlosen Postkarte, mit der Sie Freunden und Familie einen Urlaubsgruß mit den eigenen Fotos zusenden können.
Der ÖAMTC hat Tipps zum Thema "Urlaub ohne Eltern - Tipps für junge Reisende" zusammengestellt.