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DruckenVorsicht bei Urlaubssouvenirs
Bei Einfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Aus diesem Grund sollte auf ausgefallene Souvenirs verzichtet werden.
Artenschutzübereinkommen CITES
Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern und Muscheln gelten als beliebte Urlaubssouvenirs, die jedoch für Schwierigkeiten sorgen können. Viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Der Handel mit ihnen vergrößert ihre Gefährdung. Daher regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen "CITES" seit 1973 den nachhaltigen Handel von rund 32.800 Pflanzen und 5.950 Tieren.
Wer entsprechende Souvenirs in die Europäische Union (EU) einführen möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Wer ohne Genehmigung das Souvenir mitbringt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 80.000 Euro. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ist möglich.
Worauf man wo achten sollte:
Europa
Innerhalb der EU ist keine Genehmigung nötig, bei besonders geschützten Arten aber teilweise eine Bescheinigung. Das ist beispielsweise bei einigen Orchideenarten der Fall. Man sollte außerdem darauf achten, welche Gebiete zur EU gehören. Französisch-Guayana ist beispielsweise Teil der EU, Französisch-Polynesien nicht.
Mittelmeerländer
In beliebten Ferienorten werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die aus anderen Ländern stammen. Skepsis ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern geboten.
An kroatischen Stränden gibt es geschützte Muscheln oder Meeresschnecken, die nicht ausgeführt werden dürfen. Außerdem dürfen unverarbeitete Trüffel nur mit einer entsprechenden Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.
Auch in Italien darf man sich nicht einfach bedienen: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.
Griechenland: Hier ist es tabu, sich an Ausgrabungen zu bedienen. Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt übrigens auch für selbstgesammelte Steine bei archäologischen Stätten.
Aufpassen sollte man auch bei Antiquitäten, so ist es z.B. in Griechenland, der Türkei und auch in Tschechien nur mit entsprechender Genehmigung des örtlichen Kulturministerium serlaubt, Antiqutiäten auszuführen.
Afrika
Die Mitnahme von Produkten aus Elfenbein, Fellen von Raubkatzen sowie Lederprodukten von Flusspferd, Nashorn oder Krokodil- und Schlangenarten ist – mit Ausnahme weniger Länder – verboten.
China
Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimitteln der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferd und Walross notwendig.
Indien
Auf Shahtoosh-Tücher aus der Wolle des Fells der Tibetantilope sollte man verzichten. Die Tibetantilope ist eine gefährdete Tierart. Pashmina aus Kashmir sind eine gute Alternative. Ebenso ist die Ausfuhr von Tier- und Schlangenhäuten sowie daraus gearbeiteten Produkten und antiken Kunstgegenständen mit einem Alter von über 100 Jahren verboten.
Karibik
Kakteen und Orchideen müssen genehmigt werden, ebenso Andenken aus Steinkorallen und Panzer der Meeresschildkröte. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Kakteen, Zierpflanzen und Hartholzschnitzereien geboten.
Russland
Für die Ausfuhr erlaubt sind maximal 125 Gramm Stör-Kaviar für den persönlichen Bedarf. Die Ausfuhr von Kulturgütern ist von dessen regionalen Behörden zu genehmigen, für Antiquitäten und Kunstgegenstände vor 1945 ist die Ausfuhr verboten.
Thailand
Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, da die Pflanzen stark gefährdet sind und der Handel mit ihnen gesetzlich streng geregelt ist.
Australien
Eine Ausfuhrgenehmigung ist für fast alle wild vorkommenden Tiere und Pflanzen nötig. Känguruprodukte dürfen mitgenommen, aber nicht weiterverkauft werden.
Amazonas-Region
Der Verkauf von an Land lebenden Wildtieren und daraus hergestellten Souvenirs sind verboten, entsprechende Gegenstände können vom Zoll beschlagnahmt werden. Reisende sollten auch keine Produkte aus Arafedern oder Ozelotfell kaufen.
Zollfreigrenzen beachten
Auch wenn man Andenken mitbringt, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, sollte man aufpassen und jeden Einkauf mit einer Rechnung belegen können. Ansonsten schätzt der Zoll den Warenwert und das kann teuer werden. Aus einem Nicht-EU-Land dürfen Flugreisende nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Für jene, die mit anderen Verkehrsmitteln reisen, gilt die 300 Euro-Grenze, für Urlauber unter 15 Jahren einheitlich die 150 Euro-Grenze. Versucht man, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, wird eine Steuernachzahlung fällig und man muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
Infos für Reisende
Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen eines Reiselandes findet man in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info im Abschnitt "Reisegepäck"
Auskünfte zu den Zollbestimmungen bei der Einreise nach Österreich gibt es beim Finanzministerium.