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DruckenWichtige Tipps fürs Fliegen
Ob Sommerurlaub, Städtetrip oder das Entdecken fremder Länder und Kulturen. Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt und das ist zumeist die Anreise. Hierfür hat sich neben dem Autourlaub vor allem das Fliegen mit dem Flugzeug etabliert.
Einige Tipps für die Flugreise - Parken am Flughafen, Handgepäck, Infos zum Stornieren eines Tickets uvm. - hat die Clubtouristik zusammengestellt.
Handgepäck
Wer Handgepäck mit an Bord nehmen will, steht vor vielen Fragen: Wie groß darf das Gepäcksstück sein und wie schwer? Welche Dinge sind erlaubt und was ist verboten?
Die Regelungen zum Handgepäck sind von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich. Bei den meisten Fluggesellschaften ist ein Handgepäcksstück pro Person erlaubt. Am Flughafen wird die Einhaltung insbesondere bei "Billigfliegern" genau kontrolliert und die Kabinen-Trolleys noch vor der Sicherheitskontrolle abgewogen.
Bei vielen Fluglinien (u.a. Austrian Airlines) betragen die Maximalmaße 55 x 40 x 23 cm, das Maximalgewicht liegt bei acht Kilogramm. Oft darf zusätzlich zum Handgepäcksstück ein persönlicher Gegenstand wie eine Handtasche oder ein Aktenkoffer mitgeführt werden.
ÖAMTC Tipp
Vor Abflug sollten die Regelungen für mitgenommenes Handgepäck bei der Fluglinie überprüft werden, da sowohl die erlaubte Größe als auch Gewicht des Gepäckstückes je nach Fluglinie variieren können.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Auf allen Flügen innerhalb der EU sowie Norwegen, Schweiz und Island gelten besondere Sicherheitsbestimmungen zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Flüssige und gelartige Produkte, beispielsweise Toilettenartikel wie Zahnpasta, Rasiercreme, Haargel, Lippenstifte, Parfums, Gesichtscremes, Wimperntusche und flüssiges Lippenbalsam sind im Handgepäck nur gestattet, wenn sie wie folgt transportiert werden:
- In bis zu 100 ml Behältern in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel (sogenannte "Zipper") von maximal einem Liter Fassungsvermögen.
- Pro Passagier darf nur ein Beutel mitgenommen werden.
- Der Beutel muss verschlossen sein.
Im Handgepäck erlaubt sind darüber hinaus:
- Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während dem Flug benötigt wird.
- Duty-Free Artikel in versiegelten, genormten Sicherheitsbeuteln. Die Artikel und der Einkaufsbeleg müssen im Sicherheitsbeutel bleiben.
- Medikamente (flüssig oder fest): Es ist hilfreich sich für die mitgeführte Menge (entsprechend der Dauer der Reise) ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen. Die ÖAMTC Touristik hat eine Vorlage für ein Ärztliches Attest erstellt, das vom Arzt ausgefüllt und bestätigt werden muss.
Laptop, Handy & Co.
Elektronische Geräte sollten nach Möglichkeit im Handgepäck transportiert werden. Dabei gilt besonderes Augenmerk dem Akku: So sind Lithium-Ersatzbatterien nur im Handgepäck und in angemessenen Mengen für den persönlichen Gebrauch erlaubt, da sie sich entzünden können. Die Kontakte der Batterien müssen daher außerdem abgedeckt oder isoliert sein.
Während eine Drohne selbst im Koffer transportiert werden kann, sollten die Akkus – wie alle anderen Ersatzbatterien – im Handgepäck untergebracht werden. Da es sich meistens um besonders heikle Lithium-Polymer Batterien handelt, empfiehlt sich der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel (sog. Lipo Bag).
E-Zigaretten dürfen lediglich im Handgepäck mitgeführt und während des Fluges weder geladen noch benutzt werden. Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer wiederum dürfen nicht im Hand- oder Reisegepäck transportiert, sondern müssen am Körper, z.B. in der Hosentasche, getragen werden. Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist gänzlich verboten.
Verbotene bzw. bedingt erlaubte Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen sind einige Gegenstände von der Mitnahme im Flugzeug ausgeschlossen oder nur bedingt erlaubt, sprich nur im Handgepäck oder am Körper mitzuführen. Zu bedingt erlaubten Gegenständen zählen in der Regel kleine Feuerzeuge, Batterien und Medikamente, von der Mitnahme gänzlich verbotener Gegenstände handelt es sich grundsätzlich um gefährliche Objekte wie beispielsweise Waffen, ätzende Stoffe oder auch diverse Werkzeuge.
Über die Bestimmungen einzelner Gegenstände ist sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft vorab zu informieren, ansonsten kann es zu Komplikationen beim Check-in führen.
Mehr Infos: Flughafen Wien
Mit Kindern auf Flugreise
Bei Flugreisen gelten für Kinder eigene Sicherheitsbestimmungen. Nach einer Verordnung der EU müssen Kinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß der Eltern sitzen, mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert werden. Ebenso ausreichend wäre eine Sicherung mit einem geeigneten Kindersicherungssystem auf einem eigenen Sitzplatz. Die Entscheidung darüber, ob das Kind (unter zwei Jahren) am Schoß sitzt oder aber ein eigener Sitzplatz verwendet wird, liegt bei den Eltern.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Sicherung mittels Schlaufengurt am Schoß eines Elternteils zu Verlusten des Sitzkomforts für Kind und Erwachsenen führen kann, insbesondere auf längeren Reisen. Daher ist es sinnvoll, gerade auf Langstreckenflügen für Kinder unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz zum ermäßigten Tarif zu buchen und eine Kindersicherung mitzuführen. Auf Kurzstreckenflügen ist die Sicherung mittels Schlaufengurt auf dem Schoß eines Elternteiles grundsätzlich geeignet.
Ab zwei Jahren benötigt das Kind einen eigenen Sitzplatz, welcher zu einem ermäßigten Tarif mit oder ohne Kindersitz angeboten wird.
Auto-Kindersitz im Flugzeug verwenden
Wichtig ist, dass der Sitz für die Verwendung im Flugzeug geeignet ist – das Prüfzeichen 'For use in Aircraft' gibt darüber Auskunft. Ist man sich unsicher, kontaktiert man am besten die Airline. Außerdem muss dann, auch für unter Zweijährige, ein eigener Sitzplatz gebucht werden. Einige Fluglinien stellen Kindersitze für die Dauer des Fluges kostenlos zur Verfügung.
Manche Hersteller bieten eine eigene Flugzeugbedienungsanleitung an z.B.: Kiddy oder Maxi-Cosi. Fragen Sie die Hersteller direkt und erkunden Sie sich, ob der Sitz auch im Flugzeugen mitgenommen werden kann bzw. bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
ÖAMTC Tipp
Einige Airlines stellen Kindersitze kostenlos zur Verfügung. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit der betreffenden Fluggesellschaft herstellen!
Mehr zum Thema mit Kindern auf Reisen.
Parken am Flughafen
Das ÖAMTC Reisebüro bietet für das Parken am Flughafen u.a. in Wien, Zürich und München, eine Online-Buchungsplattform.
Mehr Infos zum Parken am Flughafen
Storno von Flugtickets
Flugtickets werden meist lange im Voraus gebucht. Kann man den Flug auf Grund unvorhergesehener Ereignisse nicht antreten, ist die Stornierung des Tickets erforderlich.
Die reinen Flugkosten werden üblicherweise nicht rückerstattet. Steuern, Gebühren und die gesetzliche Flugabgabe fallen aber nur an, wenn der Passagier tatsächlich den Flug antritt. Daher können diese Gebühren und Steuern von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden.
Rechte bei Flugverspätungen
Kommt es bei einem Flug zu einer Verspätung oder zu einem Ausfall stehen Passagieren Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen zu.
Mehr Infos zu den Rechten von Passagieren bei Verspätungen
Passagier-Rechte beim Konkurs einer Airline
Was passiert, wenn eine Airline in Konkurs geht oder den Flugplan nicht mehr erfüllt? Welche Rechte haben Passagiere?
Mehr Infos zu den Passagier-Rechten beim Konkurs einer Airline
"Schwarze Liste" der EU-Kommission
In der EU gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Jedoch gibt es Fluggesellschaften, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, die unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen. Diesen Airlines, die für unsicher befunden werden, sind Landung und Start auf EU-Flughäfen untersagt. Die Europäische Kommission hat die Namen dieser Fluggesellschaften auf einer sogenannten "Schwarzen Liste" veröffentlicht.
Hier geht's zur "Schwarzen Liste"
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