ZTL "zona traffico limitato" in Italien
In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL). Das ist eine begrenzte Verkehrszone, in die man nur mit Sondereinfahrsgenehmigung einfahren darf.
Was ist eine "zona traffico limitato" (ZTL)?
In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL). Das ist eine begrenzte Verkehrszone, in die ausschließlich Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren dürfen. In den meisten Städten beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
Wo gibt es eine ZTL?
Eine "zona traffico limitato" gibt es in vielen italienischen Städten, vor allem in den touristisch stark frequentierten.
Zum Beispiel bestehen Fahrverbotszonen unter anderem in folgenden von Touristen gerne besuchten Städten: Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin, Verona und viele mehr.
ÖAMTC Routenplaner als Planungshilfe
Der ÖAMTC Routenplaner zeigt in welchen Städten sich eine ZTL befindet - dafür unter www.oeamtc.at/routenplaner die Funktion "Umweltzonen" aktivieren.
Wie erkennt man eine ZTL?
Der Beginn einer Fahrverbotszone ist anhand einer entsprechenden Beschilderung erkennbar. Zu sehen ist ein Fahrverbotszeichen mit der Aufschrift "zona traffico limitato". Die genauen Zeiten des Fahrverbots sind entweder unter dem Fahrverbotszeichen angebracht oder finden sich auf einer Zusatztafel.
Eventuelle Ausnahmen (ital. "eccetto") werden durch Zusatzzeichen angezeigt.
Was passiert, wenn man unerlaubt in eine ZTL fährt?
In den meisten Städten sind bei Beginn der ZTL Überwachungskameras angebracht. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge werden fotografiert und es wird automatisch überprüft, ob eine Einfahrtsgenehmigung für das Kennzeichen vorhanden ist - oder nicht. In kleineren Gemeinden wird die Zufahrt durch die Polizei kontrolliert.
Wichtig
Bei Einfahrt in die ZTL ohne Einfahrtgenehmigung werden Geldstrafen verhängt. Die Höhe der Strafe beträgt ca. 100 Euro (87 Euro Strafe zzgl. Verfahrenskosten).
Weitere Infos im Info-PDF zum Download
Als Planungshilfe für Ihre Reise nach Italien haben die ÖAMTC-Touristik und die ÖAMTC-Rechtsberatung einen Folder erstellt. In diesem finden Sie zahlreiche Detailinformationen zu den ZTL, wie man an eine Einfahrtsgenehmigung kommt, was man unbedingt beachten muss und was zu tun ist, wenn man eine Strafe bekommt.
Einfach das PDF "Fahrverbote in Italien" downloaden und besser informiert sein!