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Hochwasserschäden an Fahrzeugen: Wer haftet?

Wer ein überflutetes Fahrzeug selbst startet, riskiert einen Motorschaden. Was zahlt die Versicherung im Fall von Hochwasserschäden?

Überschwemmte Straße mit einem Auto. Das Auto ist bis zu den Reifen im Wasser. Ein Mann steht beim Auto und telefoniert.
Hochwasserschaden am Auto © iStockphoto

"Wenn der Motorraum eines Autos unter Wasser war, muss aus Sicherheitsgründen eine Abschleppung erfolgen“, hält ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl fest. „Wenn sich Wasser im Zylinder befindet, kann bei einem Startversuch der sogenannte ‚Wasserschlag‘ auftreten, ein Motorschaden kann die Folge sein.“ Wenn Sand und Wasser ins Fahrzeuginnere geraten sind, können außerdem Schäden an Fahrwerk und Bremsen auftreten, die sich eventuell erst Monate nach dem Unglück zeigen.

Eine Überprüfung des Bremssystems durch einen Fachmann ist also dringend anzuraten. Generell rät der Club allen Betroffenen in den Hochwasser-Gebieten, ihr Fahrzeug keinesfalls selbst in Betrieb zu nehmen, sondern bei der ÖAMTC-Pannenhilfe anzurufen.

Was nach dem Hochwasser am Kfz überprüft werden sollte

  • Ist die Wasserlinie unterhalb der Radmitte, sind in der Regel keine Funktionsprobleme zu erwarten. In diesem Fall sind alle beweglichen Teile sowie die elektrischen Installationen noch über der Wasserlinie. "Nur die Traggelenke und Spurstangengelenke sollten überprüft werden", rät der ÖAMTC-Techniker.
  • Wenn die Wasserlinie über der Radmitte liegt, sind bereits Radlager und Antriebswellen betroffen. Wenn das Fahrzeug diesen Bedingungen über mehrere Stunden oder sogar Tage ausgesetzt ist, dringt Wasser in die Lager und Gelenke ein. "Dort bleibt es leider auch nach Absinken des Wasserspiegels", sagt Kerbl. Ebenfalls betroffen ist der Auspuff, der durch das Wasser korrodieren kann.
     
  • Steigt der Wasserspiegel über die Türunterkante, dringt Wasser in den Innenraum und in die Hohlräume der Karosserie ein. So können tiefer liegende Teile der Elektrik Schaden nehmen. "Ein Werkstattaufenthalt ist unausweichlich", so der ÖAMTC-Experte.
     
  • Ist die Motorhaube unter der Wasserlinie, dringt auch Wasser in den Ansaugtrakt des Motors und über den Auspuff bis zu den Auslassventilen. Ein Starten des Motors, so der Starter überhaupt noch funktioniert, muss auch nach Sinken des Wasserniveaus unterlassen werden. Fahrzeuge, die mehrere Stunden derart tief im Wasser waren, müssen anschließend gründlich in einer Fachwerkstatt trockengelegt werden. Bei Fahrzeugen älteren Datums kommen die Reparaturkosten einem Totalschaden gleich.
  • Bei E-Fahrzeugen speziell zu beachten: Grundsätzlich sind die Antriebs-Akkus sehr gut abgedichtet, sodass kein Wasser eindringen kann. Falls doch, gibt es ein Sicherheitssystem: Die sogenannte „Isolationsüberwachung“ erkennt Isolationsfehler, die unter anderem durch Feuchtigkeit entstehen können. Tritt ein solches Problem auf, erhält der:die Fahrer:in eine Warnung und das Fahrzeug kann nicht mehr in Betrieb genommen werden. Generell gilt: Sollte das Fahrzeug in tiefes Wasser gelangt, oder abgetrieben worden sein, muss der Akku auf äußere Beschädigungen kontrolliert werden. Sind solche zu erkennen, z. B. tiefere Dellen, kann das ein Hinweis auf Schäden im Inneren sein – um genaueres festzustellen, muss der Akku dann in einer zertifizierten Fachwerkstätte geöffnet werden. Des Weiteren sollten bei vermuteten Wasserschäden auch alle Kabelverbindungen des Antriebssystems auf Feuchtigkeit kontrolliert werden. Gegebenenfalls sind eine Trockenlegung und Reinigung durchzuführen.
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Schaden durch Naturgewalten

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Zahlt die Versicherung einen Hochwasserschaden ?

Wer nach dem Rückgang der Pegelstände Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, kann sich langwierige Streitereien mit der Versicherung durch richtiges Vorgehen ersparen. „Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden“, rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. „Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern.“

Haftpflichtversicherung allein hilft bei Unwetter nicht

Ob die Versicherung zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. „Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung“, erklärt der ÖAMTC-Experte. Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. „Bei einem Totalschaden wird die Ersatzleistung aus der Differenz vom Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Schadenfall und dem Restwert des Wracks berechnet.

Kostenlose Rechtsberatung für ÖAMTC-Mitglieder

Für ÖAMTC-Mitglieder empfiehlt es sich, sich bei Unsicherheiten zunächst an die Juristen des Clubs zu wenden“, so Hoffer abschließend.

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Prüfung eines Autos auf der Hebebühne durch einen ÖAMTC Kfz-Techniker.

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