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Kfz-Techniker begutachtet das Innere unter der Motorhaube eines Autos.

Kfz-Umbauten & Tuning

Sicherheit und Rechtslage. Ein Wegweiser für Auto und Zweirad.

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Kfz-Umbauten & Tuning:
Umbauten & Tuning

Kfz-Umbauten - Was ist erlaubt in Österreich?

Schneller, tiefer, breiter– so mancher Auto-oder Motorradbesitzer musste schon Strafe zahlen oder sich sogar eine Kennzeichenabnahme gefallen lassen, weil er unerlaubte Umbauten vorgenommen hatte. Manche Änderungen sind "frei", dürfen also ohne Erlaubnis der Behörde durchgeführt werden.

Liegen die nötigen Voraussetzungen vor, steht einer Eintragung im Genehmigungsdokument nichts mehr im Wege. Manches ist aber auch einfach verboten.

Genehmigungen kann man sich bei den jeweiligen KFZ-Prüfstellen der Bundesländer holen, je nach Wohnsitz des Antragstellers, oder beim TÜV Österreich.

Ein paar grundlegende Tipps:

  • Setzen Sie sich in jedem Fall vor einer Tuning-Maßnahme mit den Spezialisten des Clubs in Verbindung.
  • Achten Sie darauf, dass jede Komponente ein Prüfzeichen (ECE oder EEC) trägt.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen zu jedem Teil das entsprechende Hersteller-Gutachten übergeben wurde.
  • Beachten Sie auf alle Fälle die im Gutachten eventuell vorhandenen Auflagen.
  • Achtung: Das Kraftfahrgesetz nach § 134 sieht vor, dass eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro - je nach der Schwere des Verstoßes - bestraft werden kann. 
  • Und vergessen Sie nicht: Jeder Umbau kann auch Auswirkungen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben und die Unfallgefahr erhöhen. 
Regelungen PKW

Übersicht PKW-Tuning

Doch was genau darf geändert werden und wann müssen Autobegeisterte ihre Umbauten eintragen? Wir geben einen Überblick der wichtigsten Vorschriften.

Liste Änderung Kraftfahrzeuge

Die Liste "Änderung an Kraftfahrzeugen" enthält die derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Fahrzeugen und gibt Auskunft über die Art der Änderung, die notwendigen Erfordernisse und die Folge dieser Änderungen.

Regelungen Zweirad

Übersicht Zweirad-Tuning

Wer selbst Hand an sein Motorrad legt, sollte im Vorhinein wissen, wo die - legalen - Grenzen sind. Wichtig: Egal ob Pkw oder Zweirad - bei Veränderungen muss jede Komponente ein Prüfzeichen (ECE oder EG) tragen, um nicht anzeigepflichtig zu werden.
 

E-Bikes & Pedelecs

E-Bikes & Pedelecs - Achtung Tuning!

Bei E-Bikes und Pedelecs darf die höchste Leistung die in der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges 250 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein. Folgendes gilt darum als Tuning

  • Erhöhung der Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h 
  • Erhöhung der Dauerleistung über 250 Watt


Wenn einer der Werte überschritten wird, z.B. mit einem Motortuning, wäre das E-Bike oder Pedelec kein Fahrrad mehr. Damit kommen strengere Vorschriften wie u.a. Helm-, Führerschein- und Zulassungspflicht zur Anwendung und Radwege dürfen nicht benützt werden. auto touring gibt weitere Antworten auf wichtige Fragen: FAQs zum Thema S-Pedelecs.

E-Bike-Tuning ist kein Kavaliersdelikt!

Die Benützung eines getunten E-Bikes ist gefährlich, weil Akku, Motor, Bremsen, Rahmen nicht auf eine langfristige höhere Belastung ausgerichtet und damit einem stärkeren Verschleiß ausgesetzt sind. Bei höheren Geschwindigkeiten werden die E-Biker:innen auch leichter übersehen und das führt zu mehr Unfällen. Sollte der Händler darüber hinaus feststellen, dass das E-Bike getunt ist, dann erlöschen Gewährleistung & Garantie

Abkürzungen

Die wichtigsten Kürzel

Abkürzung Erklärung
ABE Gibt es nur in Deutschland. Teile dürfen montiert und müssen nicht eingetragen werden. In Ö nicht direkt anwendbar, kann aber unter Umständen als Unterlage bei der Typisierungsstelle verwendet werden.
ECE Economic Commission for Europe. Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen.
EG-BE Europäische Gemeinschafts-Betriebserlaubnis. Bauteil wurde entsprechend der EU-Richtlinien geprüft und darf eintragungsfrei montiert werden. Empfohlen im Fahrzeug mitzuführen. Gilt im gesamten EU-Raum.
EG-RL Europäische Gemeinschaft-Richtlinien
EG-VO Europäische Gemeinschaft-Verordnung
TÜV-Gutachten Wird anhand des umgebauten Fahrzeugs nur für dieses erstellt und dient der Vorlage bei der Typisierungsstelle um eine Eintragung zu erwirken.

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