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Tiere im Straßenverkehr

Wie transportiere ich mein Haustier sicher von A nach B? Und was ist zu tun, wenn ein Unfall mit einem Haus- oder Wildtier passiert? Wir geben Tipps und informieren über die Rechtslage.

Transport von Haustieren

Viele Haustiere werden regelmäßig im Pkw transportiert – für die Fahrt in den Urlaub, einen spontanen Tagesausflug oder auch zum unliebsamen nächsten Tierarzttermin. Dabei ist jede:r Autofahrer:in verpflichtet, die Tiere im Fahrzeug vorschriftsgemäß zu sichern.

Haustiere gelten laut Gesetz, auch wenn das für manche absurd klingen mag, als Gegenstände. Das bedeutet konkret, dass die Bestimmungen zur Beladung und Ladungssicherung in Pkws beachtet werden muss und unsere flauschigen Kameraden nicht einfach auf dem Schoß sitzen dürfen.

Arten der Beförderung

Für den Transport von Tieren sind folgende Möglichkeiten erlaubt:

  • Transportbox (diese muss entsprechend gegen Verrutschen gesichert sein)
  • Spezieller Gurt - am Beifahrersitz sind diese allerdings NICHT erlaubt
  • Netz oder Gitter (zwischen den Sitzreihen bzw. als Abgrenzung zum Kofferraumbereich, damit das Tier nicht nach vorne springen kann)

Es gibt jedoch keine genaueren Bestimmungen im Gesetz, welche Absicherung für welches Tier verwendet werden muss. Die Sicherung muss daher individuell an die Art und Größe des Tieres angepasst sein.

Strafrahmen
Bei Mitführen nicht (korrekt) gesicherter Tiere im Fahrzeug sind Strafen bis EUR 10.000,- möglich.

Mit Haustieren verreisen

Besonders Hunde werden gerne in den Urlaub mitgenommen, statt Hundesitter:innen übergeben zu werden. Dabei ist einiges zu beachten. 

Reisen mit Hund ÖAMTC © ÖAMTC

  • EU-Heimtierausweis
    Der EU Heimtierausweis ist ein wichtiges Dokument für Hundebesitzer:innen auf Reisen, denn: Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen (in EU und Nicht-EU-Länder) den EU-Heimtierausweis!
  • Tollwutimpfung
    In Österreich müssen Hunde vor der Einreise über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Verreisen Sie mit Ihrem Hund also über die Grenzen Österreichs hinaus, benötigen Sie spätestens bei der Rückreise den Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung.
    Auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten besteht eine Tollwutimpfpflicht für Hunde. Ohne gültige Tollwutimpfung im Heimtierausweis kann es zu Einschränkungen bei Reisen innerhalb der EU kommen. Wichtig ist zu wissen, dass Ihr Hund in jedem Fall gegen Tollwut geimpft sein muss.
  • Akute Bandwurmbehandlung 
    In einigen Ländern besteht die Vorschrift, dass Reisende bei der Einreise eine kürzlich erfolgte Behandlung gegen Bandwurmbefall bei ihrem Hund nachweisen müssen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und die Verbreitung von Infektionen einzudämmen. Die Behandlung ist im EU-Heimtierausweis nachzuweisen.
  • Ein allgemeines Gesundheitszeugnis
    Ein Gesundheitszeugnis für Hunde ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Hund bei der Untersuchung als gesund befunden wurde und gewährleistet, dass er keine übertragbaren Krankheiten hat. Es wird von einem:einer Tier:ärztin ausgestellt und ist für die Einreise in einige Länder verpflichtend.

Mehr Infos zu Reisen mit Hunden

Unfall mit einem Haustier

Wenn eine Katze vor das Auto rennt und schließlich leblos am Straßenrand liegt, sitzt der Schock tief. Trotzdem müssen sich Autofahrer:innen an gewisse Vorschriften halten. Wir informieren, was genau im Falle des Falles zu tun ist. 

Wie bei jedem Verkehrsunfall gilt: Mit dem Fahrzeug an einer sicheren Stelle anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern.

Erst wenn der Unfallort abgesichert ist, sollte ein Blick auf das verunglückte Tier geworfen werden. Ist nicht klar, ob das Tier am Leben ist, kann der Puls bei Hunden und Katzen an der Oberschenkel-Innenseite erfühlt werden. Stellen Sie dabei fest, dass das Tier noch lebt, muss es medizinisch versorgt werden. Hier besteht die Möglichkeit die Tierrettung zu rufen oder das Tier selbst zu einem Tierarzt oder einer Tierärztin zu bringen.

Tipp

Bedecken Sie die Arme und Hände, bevor Sie das Tier berühren. Es könnte kratzen und beißen – und unter Umständen auch Krankheiten übertragen.

Muss der Unfall gemeldet werden?

Bei Haustieren besteht keine explizite Meldepflicht, allerdings ist es trotzdem ratsam. Besonders, wenn das Tier noch lebt und eine Tierrettung oder ein:e Tier:ärztin zur Unfallstelle kommen und helfen könnte.

Neben der moralischen Verpflichtung kann das Zurücklassen des Tieres, trotz der absenten Meldepflicht, auch rechtliche Folgen haben. Dadurch, dass Tiere rein rechtlich wie "Sachen" behandelt werden, gilt ein verletztes oder totes Tier auch als "Sachschaden". Der ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf erläutert: "Da Haustiere jemandem gehören, werden sie rein rechtlich wie eine 'fremde Sache' gesehen. Wer das Haustier seinem Schicksal überlässt und nach einem Unfall einfach weiterfährt, ohne den:die Tierhalter:in oder die Polizei zu benachrichtigen, kann sich der Fahrerflucht strafbar machen. Wenn es Unfallzeug:innen gibt, ist zudem nicht auszuschließen, dass man wegen Tierquälerei angezeigt wird – auf dieses Delikt steht eine Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro."

Tatsächlich werden aber in der Regel die Besitzer:innen für einen Haustierunfall zur Verantwortung gezogen – nicht die Unfalllenker:innen: "Verursacht ein Haustier einen Verkehrsunfall, muss der:die Tierhalter:in bzw. seine:ihre Haftpflicht-Versicherung für entstandene Schäden am Auto aufkommen, unabhängig von der Frage des Verschuldens. Kann kein:e haftpflichtige:r Tierhalter:in ermittelt werden, bleibt nur zu hoffen, dass man eine passende Kaskoversicherung hat", so der ÖAMTC-Jurist abschließend.

Unfälle mit Wildtieren

Wildwechsel ÖAMTC © ÖAMTC

 

Das Licht ist dämmrig, die Sicht eingeschränkt und um die Fahrbahn herum erstrecken sich entweder Feld oder Wald. Spätestens beim ersten Warnschild, das auf Wildwechsel hinweist, tritt die Möglichkeit eines Unfalls ins Bewusstsein. Aber was ist überhaupt zu tun, wenn tatsächlich ein Reh auf der Straße steht?

Schuldfrage

Je nach Größe des Tieres kann es zu einer Mitschuld kommen, sollte es durch eine starke Bremsung zu einem Auffahrunfall kommen. Bei Kleintieren ist eine Vollbremsung keine angemessene Reaktion, während es bei Tieren wie Rehen oder Wildschweinen schon ganz anders aussieht.

Wichtig: Ob großes Wildtier oder nicht, hektische Ausweichmanöver sind in jedem Fall falsch. Die Folgen für Autoinsassen und andere Verkehrsteilnehmer:innen sind dramatisch, wenn man von der Fahrbahn abkommt, im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert.

Nach der Kollision

Auch hier muss wieder der Unfallort abgesichert werden, bevor die nächsten Schritte passieren.

Egal wie groß oder klein das Tier ist, ein Unfall mit Wild muss immer gemeldet werden. Das ist ebenfalls für die Versicherung relevant, denn hier ist eine Bestätigung der Polizei obligatorisch.

Mehr über Wildunfälle finden Sie hier

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Worauf müssen Haustierbesitzer:innen achten?

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