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Rettungsgasse bilden: Wie funktioniert sie?

Wie und wann ein "emergency corridor" gebildet werden muss.

Seit 1. September 2019 ist das Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt.

Novelle

Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung hat der österreichische Gesetzgeber die Einführung der Rettungsgasse mit 1. Jänner 2012 beschlossen. Damit wurde ein langjähriger Wunsch der heimischen Einsatzorganisationen, Autofahrerclubs und der ASFINAG erfüllt. Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Sie hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Video: So bildet man eine Rettungsgasse bei 2, 3 oder 4 Spuren

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Freie Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge

§ 46 StVO Abs 6 lautet: "Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benutzt werden."

Im Klartext: Der notwendige Platz für Einsatzfahrzeuge muss - wie auch das Video zeigt - zwischen den Fahrstreifen geschaffen werden, genauer gesagt zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem, der rechts neben diesem liegt.

Rettungsgasse bereits bei Staubildung

Ein wichtiger Punkt, welchen es ebenfalls zu beachten gilt: Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau bildet; nicht erst wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern! Selbst dann, wenn man ganz genau weiß, dass kein Unfall den Stau verursacht hat - etwa weil man die Ampel kennt, die einen Kilometer weiter vorn den Verkehr immer wieder zum Erliegen bringt - muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Tipp für Autofahrer!

Wer zur Seite fährt, um Platz zu schaffen, muss sein Fahrzeug unbedingt wieder parallel zur Fahrtrichtung anhalten - nicht schräg. Ein in die Rettungsgasse ragendes Heck oder gar ein Anhänger kann ein gefährliches Hindernis sein.

Häufige Fragen zur Rettungsgasse

 Was zu beachten ist.

Darf oder muss man den Pannenstreifen beim Ausweichen nach rechts mitbenützen?

Ja, darf man, sofern es notwendig ist, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell sollte man aber versuchen, den Pannenstreifen so weit wie möglich freizuhalten.

Wie verhält man sich richtig, wenn sich eine Autobahn teilt, oder bei Autobahnabfahrten?

An solchen Stellen ist darauf zu achten, dass ein Rettungsfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann. Oberstes Prinzip ist immer, das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern.

Was passiert, wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht?

Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.

Das Nichtbilden und auch das Befahren der Rettungsgasse sind für Lenker:innen von sowohl mehrspurigen als auch einspurigen Fahrzeugen strafbar. Das unerlaubte Befahren ist neben der Strafbarkeit in manchen Fällen zusätzlich ein Vormerkdelikt. Lenkende von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen immer mit einer Vormerkung zusätzlich zur Strafe rechnen, Lenker:innen von einspurigen Kraftfahrzeugen nur dann, wenn das Befahren der Rettungsgasse zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes geführt hat.

Rettungsgasse in anderen europäischen Ländern

Österreich ist nicht das erste Land, in dem die Rettungsgasse eine Rolle spielt. Einige andere europäische Länder sind hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Finden Sie hier eine Auflistung der Länder, in denen die Rettungsgasse gilt.

Mitdenken ist gefragt!

Die Bestimmungen für die Bildung einer Rettungsgasse erfordern jedoch mehr als die Befolgung des betreffenden Paragraphen. Damit die Rettungsgasse auch in Österreich zu einem Erfolg wird, ist Mitdenken seitens der Autofahrer gefragt. Häufig wird in der jeweiligen Situation entschieden werden müssen, wie man sein Fahrzeug am wirkungsvollsten aus dem Weg schafft und wie weit man ausweichen muss, damit eine ausreichend breite Rettungsgasse entsteht. Unabdingbar dafür ist, immer ausreichend Abstand zu anderen Fahzeugen einzuhalten - selbst im langsamen Kolonnenverkehr.

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