33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Macht die StVO-Novelle Radfahren sicherer? Stellungnahme des Mobilitätsclubs & Erkenntnisse aus der Unfallstatistik.
Aktive Mobilität erfreut sich immer größerer Beliebtheit und hat in den vergangenen zwei Jahren auch aufgrund der Corona-Pandemie einen weiteren Popularitätsschub erfahren. Vor allem Radfahren und E-Biken sind im Trend – so verzeichnete beispielsweise allein das Radverkehrsaufkommen in Wien zwischen 2014 und 2021 ein Plus von 28 Prozent. Dass mit einer Zunahme des Radverkehrs auch ein Anstieg der Unfallzahlen einhergeht, ist wenig überraschend: 2020 gab es über 9.000 Unfälle, an denen Radfahrende beteiligt waren, das entspricht einem Plus von 36 Prozent gegenüber 2012 (Quellen: Statistik Austria, Unfälle mit Personenschaden, Bearbeitung ÖAMTC Unfallforschung).
Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung:
"Als Mobilitätsclub begrüßen wir daher alle Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geeignet sind".
Novelle trägt Sicherheitsaspekt kaum Rechnung
Leider trägt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) dem Sicherheitsaspekt kaum Rechnung: Die Analyse der Unfallzahlen zeigt, dass sie maximal sieben Prozent des aktuellen Rad-Unfallgeschehens adressiert. "Selbstverständlich ist jeder Unfall einer zu viel – dennoch stellt sich die Frage, warum jene Bereiche, in denen es die meisten Verletzten gibt und in denen die Zahlen am steilsten ansteigen, in der Novelle überhaupt nicht berücksichtigt werden", so Wiesinger. Beispielsweise passieren nur 0,5 Prozent der Unfälle mit Personenschaden, an denen Radfahrende beteiligt sind, beim Vorbeifahren an Öffis. "Auch das Radeln gegen Einbahnen und das Abbiegen bei Rot sind in Hinblick auf die Unfallstatistik Randthemen. Es steht allerdings zu befürchten, dass die neuen Regeln zur Schaffung zusätzlicher Konfliktsituationen und Unsicherheiten beitragen", erklärt Wiesinger. "An dieser Stelle hätte es unserer Meinung nach zunächst eine wissenschaftlich begleitete Evaluation als Entscheidungsgrundlage gebraucht."
ÖAMTC-Standpunkte zu ausgewählten Aspekten der Novelle
Radfahren gegen die Einbahn
Entwurf zur Novelle: Der Entwurf zur Novelle sieht vor, dass das Radeln gegen die Einbahn künftig fast automatisch erlaubt ist, wenn maximal ein Fahrstreifen mit mindestens vier Metern Breite zur Verfügung steht.
Position des ÖAMTC: Der ÖAMTC begrüßt zwar die Möglichkeiten zur Öffnung von Einbahnen, verlangt aber, dass weiterhin behördlich geprüft werden soll, ob Radfahren gegen die Einbahn wirklich sicher möglich ist – oder eben nicht. Ferner sollte es immer eine Beschilderung und entsprechende Bodenmarkierung - etwa Fahrrad-Piktogramme - geben.
Seitenabstand beim Überholen
Enwurf zur Novelle: Künftig soll ohne Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten und Tempolimits ein fixer Seitenabstand beim Überholen vorgeschrieben werden: 1,50 Meter im Ortsgebiet und zwei Meter im Freiland (wenn mehr als 30 km/h gefahren wird).
Position des ÖAMTC: Bisher waren die Vorschriften in diesem Zusammenhang situtationsbezogen – und auch praxistauglicher. Das ändert sich nun, was vermehrt zu Konflikten führen könnte, weil Straßen zu schmal sind oder Überholwege zu lang werden. Um solche Situationen zumindest etwas zu entschärfen, plädieren wir dafür, das Überfahren von Sperrlinien für den Überholvorgang zuzulassen, wenn das gefahrlos möglich ist.
Nebeneinanderfahren
Entwurf zur Novelle: Bisher war das Nebeneinanderfahren nur Rad-Rennfahrenden auf Trainingsfahrten erlaubt, künftig soll diese Möglichkeit ausgedehnt werden, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. Z.B. dürfen Radfahrende in 30er Zonen immer nebeneinander fahren, außer auf Vorrangstraßen, Schienenstraßen, wenn Kfz am Überholen gehindert werden, etc.
Position des ÖAMTC: Weil die neuen Regeln kompliziert sind, könnte generelles Nebeneinanderfahren die Folge sein – was wiederum zu erhöhtem Konflikt- und Gefährdungspotenzial führen wird. Was aus Sicht des ÖAMTC allerdings generell erlaubt werden sollte, ist das Nebeneinanderfahren von Kindern, die nicht alleine auf der Fahrbahn fahren dürfen, und Eltern.
Rechtsabbiegen bei Rot
Entwurf zur Novelle: Nach Anhalten und Versicherung, dass das Manöver gefahrlos möglich ist, sollen Radfahrende künftig bei Rot rechts abbiegen und bei T-Kreuzungen geradeaus fahren dürfen.
Position des ÖAMTC: Bisher galt: Rot gilt für Alle, sofern kein eigenes Spursignal vorhanden ist. Das sollte auch so bleiben, denn die Ampelfarbe Rot ist ein gelerntes und starkes Signal, insbesondere auch für Kinder. Unser Vorschlag, den Radverkehr im Kreuzungsbereich zu beschleunigen, sind eigene Abbiegeampeln für Radfahrende, die so geschaltet werden müssen, dass ein konfliktfreies Miteinander möglich ist.
Vorbeifahrt an haltenden Öffis
Entwurf zur Novelle: Hier ist der Entwurf zur StVO-Novelle unnötig kompliziert, indem er ein Vorbeifahrverbot unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorsieht.
Position des ÖAMTC: Hier würde der Club eine Vereinfachung begrüßen – beispielsweise, indem man das Vorbeifahren an Öffis klar verbietet, wenn die Türen geöffnet sind und sich Fahrgäste erkennbar nähern.