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DruckenAlko-Test: Häufige Fragen und Antworten zum Alkoholtest
Rechte und Pflichten zum Alko-Test. Die Polizei kann noch Stunden nach Fahrtende einen Alkoholtest verlangen.
Seit Ende 2005 sind die Alkoholvortestgeräte der Exekutive im Einsatz. Besonders positiv ist, dass die Kontrolldichte dadurch erheblich gesteigert werden konnte. Allerdings kennen viele Autofahrer ihre Rechte und Pflichten bei Alkoholtests oft nicht. Die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner räumt mit Unwahrheiten auf und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Alkoholtest:
Was ist der Unterschied zwischen Vortestgerät und geeichtem Alkomaten?
Vortestgeräte sind nicht eichfähig. Daher sind mit einem positiven Vortest noch keine rechtlichen Nachteile wie Strafen verbunden. Positiv bei Vortestgeräten ist deren Zeitersparnis: Die Wartezeit wie beim Alkomaten fällt weg - daher kann rasch ein Verdacht auf Alkoholisierung festgestellt oder verworfen werden. Nüchterne Autolenker können nach wenigen Minuten weiterfahren. Lenker, bei denen die Vermutung auf Alkoholisierung besteht, müssen weiter zur Atemluftuntersuchung mittels geeichtem und beweissicherem Alkomaten.
Was messen die Alkoholtestgeräte?
Der Alkomat und Vortestgeräte messen den Atemalkoholgehalt. In der Straßenverkehrsordnung sind sowohl die Grenzwerte für Blutalkohol (in Promille) als auch für Atemalkohol (in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft) festgelegt. Ein Promille entspricht dabei 0,5 mg/l.
Wann darf die Polizei einen Alkoholtest durchführen?
Einen Alkoholtest darf die Polizei bei jeder Kontrolle, auch ohne Verdacht, durchführen. Egal ob mittels Alkomat oder Vortestgerät. Ein Alkoholtest kann sogar noch Stunden nach Fahrtende verlangt werden. Sogar Fußgänger können kontrolliert werden, wenn vermutet wird, dass sie einen Unfall verursacht haben.
Wo darf die Behörde kontrollieren?
Auch ohne Anhaltspunkte auf Alkoholisierung darf jeder Autofahrer auf der Straße getestet werden. Bei konkretem Verdacht kann die Polizei verlangen, dass der Lenker zur nächsten Polizeidienststelle mitkommt und sich dort untersuchen lässt. Die Behörde hat sogar das Recht, beim Autolenker zuhause einen Test durchzuführen. Allerdings nur dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass derjenige alkoholisiert mit seinem Fahrzeug unterwegs war z.B. dann, wenn Alkoholgeruch, schwankender Gang oder lallende Sprachweise übermäßigen Alkoholkonsum vermuten lassen.
Was passiert, wenn man den Alko-Vortest verweigert?
Die Verweigerung des Alko-Vortests hat keine Strafe als Konsequenz, allerdings muss der Lenker dann zwingend einen Alkomattest machen.
Muss man der Aufforderung zu einem Test mit dem Alkomaten immer nachkommen?
Wer den Alkomattest grundlos - ohne dass medizinische Gründe vorliegen - verweigert, macht sich strafbar. Selbst wenn die ärztliche Untersuchung danach keine Alkoholbeeinträchtigung ergibt. Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Damit winkt dem Lenker die selbe Strafe, als wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte. Die Konsequenzen sind fatal. Es droht eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro. Außerdem ist man den Führerschein für mindestens sechs Monate los. Nachschulungen, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme stehen dem vermeintlichen Alkoholsünder ebenfalls bevor.
Wann wird eine Blutabnahme durchgeführt?
Wenn aus medizinischen Gründen wie z.B. Asthma kein Alkomattest durchgeführt werden kann und der Verdacht einer Alkoholisierung besteht, ist eine Blutabnahme durch einen Arzt vorzunehmen. Die Anwendung physischen Zwangs durch die Polizei ist dabei nicht zulässig. Eine Weigerung hat aber die gleichen Konsequenzen wie die Verweigerung eines Alkomattests.
Warum gibt es vor dem Test mit dem geeichten Alkomaten eine Wartezeit von 15 Minuten?
Damit das Ergebnis des Alkomattests seriös verwertbar ist, muss sichergestellt sein, dass 15 Minuten seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen sind. Um das Ergebnis nicht zu verfälschen, ist in der Wartezeit Rauchen, Essen oder die Verwendung eines Mundsprays verboten.
Wie oft muss man in den Alkomaten blasen?
Man muss so oft kräftig in den Alkomaten blasen, bis zwei verwertbare Messungen vorliegen. Der niedrigere Wert wird herangezogen.
Weitere Informationen
Einen genauen Überblick, welche Sanktionen bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen, bietet die Alkohol-Strafen-Tabelle (siehe Download). Weiter Informationen lesen Sie unter Alkohol am Steuer.
Tipp des ÖAMTC:
Der Alkotest sollte überhaupt nie verweigert werden, egal, ob ein Fahrzeug tatsächlich gelenkt bzw. in Betrieb genommen wurde oder nicht!
Wann gilt ein Auto als in Betrieb genommen?
Wer alkoholisiert oder unter Suchtgifteinfluss ist, darf ein Auto weder lenken noch in Betrieb nehmen. Was ist aber genau unter "Inbetriebnahme" eines Kfz zu verstehen?
Die Antwort ergibt sich aus den zahlreichen Erkenntnissen der Höchstgerichte. So ist beispielsweise das Ingangsetzen eines Motors zur Überprüfung der elektrischen Anlage bereits als Inbetriebnahme zu verstehen. Dasselbe gilt, wenn das Ingangsetzen des Motors nur zu dem Zweck erfolgen soll, dass die Heizung des Pkw, die Scheibenwaschanlage oder die Heizung des Heckfensters eingeschaltet werden kann. Schon der bloße Startversuch des Motors ist vollendete Inbetriebnahme.
Lediglich Handlungen, die dem Starten des Motors vorausgehen, wie das Einsteigen und Platznehmen im Fahrzeug bis zum Anstecken des Starterschlüssels gelten nicht als Inbetriebnahme und können somit noch nicht strafauslösende Folgen nach sich ziehen.
Auch das Anschieben eines Autos im alkoholisierten Zustand kann bereits zum Verlust des Führerscheines und einer Geldstrafe führen.