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DruckenAlkohol am Steuer
Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und damit die Verkehrssicherheit. Die Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer.
Wer ein Fahrzeug lenkt, muss sich der Verantwortung für Gesundheit und Leben bewusst sein, die damit verbunden ist. Ganz abgesehen von den drohenden gesetzlichen Sanktionen.
Alkoholkonsum macht sich in der Unfallstatistik deutlich bemerkbar: Jährlich ereignen sich auf Österreichs Straßen tausende Verkehrsunfälle. Mit 7,5 Prozent, das sind 2.676 Unfälle, ist ein beachtlicher Anteil dieser Unfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen. Damit erreichte der Anteil der alkoholbedingten Unfälle den zweithöchsten Wert seit Beginn der digitalen Aufzeichnungen im Jahr 1992. Insgesamt kamen bei diesen Alkoholunfällen im vergangenen Jahr 26 Menschen ums Leben, 3.303 wurden verletzt.
Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer
- Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze.
- Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss neben einer saftigen Verwaltungsstrafe bis 0,79 Promille auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Daneben wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen.
- Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "getankt" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.
0,5 - 0,79 Promille
Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille sind zwischen 300 Euro und 3.700 Euro Verwaltungsstrafe fällig. Wird man das erste Mal alkoholisiert beim Autofahren erwischt, behält man zwar den Führerschein, allerdings gibt es dafür eine Vormerkung im Führerscheinregister.
Eine zusätzliche Verschärfung bringt das Vormerksystem für Wiederholungstäter: Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, ordnet die Behörde eine Maßnahme, wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen an, die zusätzlich mindestens 200 Euro kostet. Beim dritten Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren gibt es kein Pardon mehr - der Schein ist für mindestens drei Monate weg.
0,8 - 1,19 Promille
Wer 0,8 Promille oder mehr "intus" hat, zahlt für die Alko-Fahrt mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für 1 Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für 3 Monate. Außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden (100 Euro).
1,2 - 1,59 Promille
Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet.
Ab 1,6 Promille
Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.
Weitere Informationen
Informationen zu den Rechten und Pflichten beim Alkoholtest finden Sie unter
häufige Fragen und Antworten.
Einen genauen Überblick, welche Sanktionen bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen, bietet die Alkohol-Strafen-Tabelle (pdf).
ÖAMTC Tipp
Wenn einmal kräftig gefeiert wird: Eine Taxifahrt ist nicht immer billig. Aber oft die beste Investition in die Verkehrssicherheit.
Den "Morgen danach" nicht unterschätzen
Obwohl man sich nüchtern fühlt, kann man noch Restalkoholbestände im Blut haben. Beim Alkoholabbau helfen übrigens weder starker Kaffee noch ein Katerfrühstück oder sonstige "Promille-Killer". Der Körper hält sich an seine eigenen Regeln: Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut.
Besonders aufpassen heißt es für Probeführerschein- Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer. Für sie gilt die erwähnte 0,1-Promille-Grenze. Bei der Überschreitung dieser Grenze werden Probeführerschein- Besitzer zur Nachschulung geschickt und Lkw- oder Busfahrern droht eine
Vormerkung im Führerscheinregister.