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Alle Jahre wieder - Irrtümer, die zu Weihnachten Saison haben

Tipps der ÖAMTC-Rechtsberatung für ein Fest ohne Folgen.

Christbaum am Dach  ÖAMTC/Wilhelm Bauer
© ÖAMTC/Wilhelm Bauer

Gerade an den Tagen vor Weihnachten geht es oft besonders stressig zu – mitunter auch auf Kosten der Sicherheit und Gesetzestreue. Die Jurist:innen des Mobilitätsclubs haben daher gängige Irrtümer und klassische Fehleinschätzungen zusammengetragen, deren Konsequenzen unangenehm werden und teuer kommen können. Damit die Freude in der wohl schönsten Zeit des Jahres nicht getrübt wird, gibt die ÖAMTC-Rechtsberatung Aufschluss über gefährliches Halbwissen und riskanten Irrglauben.

Irrtümer rund um Weihnachten & Silvester

Irrtum: Gekaufte Geschenke im Auto liegen lassen: "Wenn in mein Auto eingebrochen wird, kommt die Versicherung für den Schaden auf."

Achtung, eines ist fix: "Die eigene Haftpflichtversicherung kommt für derartige Schäden nicht auf", erklärt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und Burgenland. "Hat man eine Kaskoversicherung, kommt es darauf an, was genau und bis zu welcher Höhe versichert ist." Regelmäßig sind im Auto aufbewahrte Wertsachen bzw. Geschenke nicht abgedeckt. Es bräuchte hierfür also eine eigene Versicherung bzw. einen Zusatz; die jeweiligen Bedingungen sind zu beachten. Immerhin könnte eine bestehende Kaskoversicherung aber für den Schaden am Fahrzeug selbst (z. B. zerbrochene Scheibe) aufkommen. Tipp: Geschenke keinesfalls sichtbar im Fahrzeug verstauen!

Irrtum: "Auch mein Auto kann ich ohne Bedenken weihnachtlich dekorieren."

So schön sie auch aussehen mag: Wenn die Weihnachtsdeko im Fahrzeug blendet oder die Sicht stark beeinträchtigt, können Strafen von bis zu 10.000 Euro drohen. "Man darf nicht vergessen, dass eine auffällige Dekoration, die blinkt und glitzert, vom Verkehrsgeschehen ablenkt und damit das Unfallrisiko erhöht", so Nikolaus Authried vom ÖAMTC. Im weiteren Verlauf kann es mitunter zu straf- und zivilrechtlichen Folgen kommen. Gegen einen weihnachtlichen Duftbaum ist jedenfalls nichts einzuwenden.

Irrtum: Beim Christbaum-Transport nach Hause kann ich nicht viel falsch machen."

Christbaum richtig transportieren ÖAMTC/Wilhelm Bauer Keine Panne mit der Tanne: Wer einen Christbaum kauft und selbstständig nach Hause transportiert, sollte sich im Vorhinein gut überlegen, wie dieses Unterfangen richtig und vor allem sicher gelingen kann - denn auch in diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln der Ladungssicherung. "Wer den Weihnachtsbaum nicht ordnungsgemäß transportiert, muss mit Strafen rechnen - im schlimmsten Fall bis zu 10.000 Euro bzw. eine Vormerkung im Führerscheinregister, wenn man durch mangelhafte Sicherung andere Verkehrsteilnehmende gefährdet", erläutert der ÖAMTC-Rechtsberater.

Achtung: Wer den Christbaum mit den "Öffis" transportiert, sollte zuvor einen Blick in deren Beförderungsbedingungen werfen. Als Faustregel vorab: "Kleine Christbäume, die man bereits zu Fuß relativ einfach von A nach B transportieren kann, werden in der Regel kein Problem darstellen. Bei größeren Bäumen sollte man vom Öffi-Transport eher absehen bzw. sich im Vorhinein ganz genau erkundigen - bei Verstoß kann die weitere Beförderung verweigert werden, unter Umständen auch eine Vertragsstrafe drohen", hält der Clubjurist fest.

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Irrtum: "Finde ich beim Christbaumkauf keine freie Parklücke, kann ich mein Auto z. B. auch am nächsten Supermarkt-Parkplatz abstellen."

"Das Auto auf einem nahen Supermarkt-Parkplatz abzustellen, wenn dessen Betreiber nichts mit dem Christbaumverkauf zu tun hat, kann teuer werden", erklärt der ÖAMTC-Rechtsexperte. "Damit begeht man eine Besitzstörung, die innerhalb weniger Tage zu einem Anwaltsschreiben führen kann - inklusive Aufforderung zur Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrags, nicht selten in der Höhe mehrerer Hundert Euro. Darüber hinaus warnt die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs auch dringend davor, sonstige Halte- und Parkverbote zu missachten: "Auch ein 'nur kurz stehenbleiben' führt regelmäßig und gesetzeskonform zu Verwaltungsstrafen."

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Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Club-Mitgliedern mit Rat und Hilfe zur Seite - kompetent und kostenlos. Ein Online-Kontaktformular sowie eine Übersicht zur Erreichbarkeit der Rechtsberatung findet man unter ÖAMTC-Rechtsberatung. Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Juristen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.

Rechts im Bild sieht man eine Radarbox, bei der ein schwarzes Auto auf der Straße vorbeifährt.

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

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