Begegnungszone - Verkehrsregeln auf der Mariahilfer Straße
Da es sich bei dem neuen Abschnitt in der Mariahilfer Straße um eine Begegnungszone handelt, sind laut ÖAMTC folgende Besonderheiten zu beachten.
Am 1. August 2015 wurde die "Mariahilfer Straße" neu eröffnet. Die Straße im 6. Wiener Gemeindebezirk ist somit von allen Verkehrsteilnehmern benutzbar.
Die neuen Verkehrsregeln auf der Mariahilfer Straße
Da es sich bei dem neuen Abschnitt in der Mariahilfer Straße um eine Begegnungszone handelt, sind laut ÖAMTC folgende Besonderheiten zu beachten:
- Die Fahrbahn selbst wird in der Mariahilfer Straße durch die Entwässerungsrinne begrenzt. Außerhalb dieser dürfen sich nur Fußgänger bewegen.
- Neben der für Fahrzeuge geltenden Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen Fahrzeuglenker Fußgänger weder gefährden noch behindern. Für Kfz-Lenker gilt das auch gegenüber Radfahrern.
- Fußgängern ist es verboten, den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern, ansonsten dürfen sie auch die Fahrbahn betreten.
- Die Begegnungszone wird als Einbahn (ausg. Radfahrer) stadteinwärts geführt, das Halten am linken Fahrbahnrand ist verboten und mit Schildern gekennzeichnet.
- Am rechten Fahrbahnrand, erkennbar durch die Entwässerungsrinne, darf aber für maximal zehn Minuten gehalten werden. Ausnahme: Es sind durch Markierungen und/oder Schilder Einschränkungen ersichtlich, wie etwa für Taxistandplätze und Ladezonen.
- Da es sich sowohl beim 6. als auch beim 7. Bezirk um Bezirke mit flächendeckenden Kurzparkzonen handelt, ist auch beim Halten ein Parkschein zu entwerten oder zumindest ein 15-Minuten-Gratis-Schein auszufüllen. Das Parkpickerl von Bewohnern einer der beiden Bezirke ist entlang der Begegnungszone auf beiden Seiten gültig.
- Das Parken ist grundsätzlich verboten (beschildertes Parkverbot im genannten Bereich der Mariahilfer Straße, zulässig ist lediglich ein Halten für max. 10 Minuten).
Club fordert weiterhin Nachtparken und zusätzliche Querungsmöglichkeiten
Der ÖAMTC appelliert an die Exekutive, Ermahnungen vor eine Strafe zu stellen.
Die ÖAMTC-Forderungen nach einem Nachtparken in der Mariahilfer Straße und nach zusätzlichen Querungsmöglichkeiten bleiben weiterhin aufrecht.