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Benützungsbewilligung für geborgtes Auto

Lenker, die mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug (z.B. Dienstauto) Fahrten ins Ausland unternehmen, sollten eine Benützungsbewilligung mitführen. Aber auch mit einem geborgten Anhänger gilt: Benützungsbewilligung mitführen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Vollmacht geliehenes Fahrzeug ÖAMTC
Benützungsbewilligung für geliehenes Fahrzeug © ÖAMTC

Für Fahrten mit fremdem Fahrzeug ins Ausland

Einem Wiener wurde an der griechisch-türkischen Grenze die Einreise verweigert. Der Grenzbeamte hatte anhand des Führerscheines und des Zulassungsscheines festgestellt, dass der Lenker nicht Eigentümer des Fahrzeuges war. Dem Wiener, der sich das Auto für eine Urlaubsfahrt von einem Freund ausgeborgt hatte, blieb nichts anderes übrig, als umzukehren, um nicht als vermeintlicher Dieb verhaftet zu werden.

24-Stunden-Notfall-Service des ÖAMTC

Der Autofahrer rief in der Nacht beim juristischen 24-Stunden-Notfall-Service des ÖAMTC an und bat um Hilfe. Der diensthabende Jurist empfahl ihm, sich umgehend per Fax eine Vollmacht des Eigentümers mit einer Kopie von dessen Führerschein zur Legitimierung schicken zu lassen.

 

Benützungsbewilligung beim ÖAMTC

Sie bekommen die ÖAMTC Benützungsbewilligung in englisch, französisch, italienisch, türkisch, kroatisch und serbisch entweder hier als Download oder direkt bei Ihrem ÖAMTC-Stützpunkt.

Bezugsberechtigte Personen

Personen mit ordentlichem Wohnsitz in einem EU-Land und Kennzeichen eines EU-Landes

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