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Deutschland: Legalisierung von Cannabis

Neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm -  Was bedeutet die deutsche Regelung für österreichische Autofahrer:innen?

Regelung in Deutschland

Das deutsche Gesetz zur Legalisierung von Cannabis gilt seit 1. 4.2024. Besitz und Anbau der Droge sind für Volljährige mit Vorgaben und Einschränkungen legal.

Für das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis gilt für Deutschland seit 22.8.2024 der Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC. Das entspricht einem Wert von 0,2 Promille Alkohol.

Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, dem drohen in der Regel 500 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol drohen mindestens 1000 Euro Bußgeld; im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro.

Ausgenommen von dem neuen Grenzwert sind junge Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit, also in den ersten zwei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis. Für sie gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.

Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Kontrollen in Österreich

Nachdem der Konsum von Cannabis nun teilweise in Deutschland legal ist, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen, wenn Autolenker beeinträchtigt über die Grenze nach Österreich fahren. Die Polizei hat jedenfalls verstärkte Kontrollen im grenznahmen Bereich angekündigt.

Strafen in Österreich

Eine Einfuhr von Cannabis nach Österreich aus Deutschland bleibt strafbar. Wird man fahruntüchtig oder mit Cannabiskraut erwischt, drohen in Österreich hohe Strafen - auch wenn das Cannabis in Deutschland konsumiert wurde oder auch wenn der:die Autolenker:in nicht österreichische:r Staatsbürger:in ist.

In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert für die Strafbarkeit der Beeinträchtigung durch Suchtgift. Es gelten die allgemeinen Kriterien der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach ein Fahrzeug nur lenken darf, wer aufgrund der körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug beherrschen und die geltenden Rechtsvorschriften befolgen kann.

Die Sanktionen unter Suchtgift-Einfluss sehen eine Geldstrafe in der Höhe von 800 bis zu 3.700 Euro vor sowie allenfalls ein Führerscheinentzug von mindestens 4 Wochen.

Wenn ein Fahrverbot in Deutschland wegen des Fahrens unter Suchtmittel-Beeinträchtigung ausgesprochen wird, gilt dieses vorerst lediglich in Deutschland, kann aber von den österreichischen Behörden aufgegriffen und zu einem entsprechenden Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung in Österreich führen.

Neben den verkehrsrechtlichen Konsequenzen drohen für den Besitz bzw. die Einfuhr von Cannabis strafrechtliche Sanktionen nach dem österreichischen Suchtmittelgesetz. Lediglich für ärztlich verschriebene Medikamente gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für ausländische Staatsbürger:innen während des temporären Aufenthalts.

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