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Die Gurtpflicht (Anschnallverpflichtung) in Österreich

Vorschriften, Ausnahmen, Strafen und Schutzwirkung.

Angurten - Gurtenpflicht ÖAMTC
Angurten - Gurtenpflicht © ÖAMTC

Die Vorschriften zur Gurtpflicht in Österreich

In Österreich gibt es klare gesetzliche Bestimmungen zur Gurtpflicht im Auto. Sie ist im Kraftfahrgesetz (KFG) geregelt und gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Welche Vorschriften gelten für Fahrzeuginsassen?

  • Die Gurtpflicht (Anschnallverpflichtung) gilt für alle Fahrzeuginsassen eines Kfz, sofern ein Sitzplatz mit einem Gurt ausgestattet ist.
  • Jede:r Fahrer:in und Mitfahrer:in ist für sich selbst verantwortlich, sich im Auto anzuschnallen.
  • Für Kinder bis 14 Jahren muss der:die Fahrer:in dafür sorgen, dass diese angeschnallt sind.

Was gilt für die Kindersicherung im Auto?

  • Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung,
  • Kinder ab 1,35 Meter können einen üblichen Sicherheitsgurt benützen.
  • Bei Kauf müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung Nr. 129 ("i-Size") entsprechen.
  • Sonderfall: Hat das Fahrzeug keine Sicherheitsgurte (meistens historische Fahrzeuge), dürfen Kinder unter 3 Jahren überhaupt nicht mitfahren und Kinder ab 3 Jahren nicht auf den Vordersitzen befördert werden.

Alle Informationen zum richtigen Kinderrückhaltesystem, richtigen Anwendung und Ausnahmen finden Sie unter: Die richtige Kindersicherung im Auto und Alles über Kindersitze.

Gibt es Ausnahmen von der Gurtpflicht?

Ausnahmen für den Nichtgebrauch des Sicherheitsgurts gibt es

  • in Verkehrssituation mit sehr geringer Gefahr wie beim Aus- und Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, 
  • wenn der Gebrauch des Sicherheitsgurts wegen Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung nicht möglich ist. Für die Gurtbefreiung ist eine Bestätigung auszustellen, die mitzuführen und ggf. vorzuweisen ist.

Wie hoch sind die Strafen bei Nichtangurten?

Bei Verstoß gegen die Gurtenpflicht besteht

  • Anspruch auf ein "Organmandat" in der Höhe von EUR 50,-
  • Bei Nichtbezahlung kommt es zu einer Geldstrafe bis max. EUR 100,- im Verwaltungsstrafverfahren.
  • Bei Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht drohen für den:die Lenker:in eine Anzeige und Verwaltungsstrafe von 70 Euro bis zu  EUR 10.000,- sowie eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Zahlt die Versicherung, wenn man nicht angeschnallt war?

War ein Fahrzeuginsasse nicht angeschnallt, ist bei einer Verletzung bei einem Unfall mit einer Schmerzengeld-Reduktion (rund 1/4) zu rechnen.

Schutzwirkung des Sicherheitsgurts

Der Sicherheitsgurt muss korrekt angelegt werden, um im Falle eines Unfalls seine Schutzwirkung entfalten zu können.

Worauf ist beim Anlegen des Sicherheitsgurtes zu achten?

  • Der Gurt muss straff anliegen, darf nicht über dem Hals oder unter der Achsel verlaufen. Der Bauchgurt sollte nicht über den Bauch oder den Oberkörper ziehen.
  • Auf keinen Fall dicke Jacken unter dem Sicherheitsgurt tragen.
  • Um den vollen Schutz der Rückhaltesysteme zu gewährleisten, darf die Sitzlehne nicht zu weit nach hinten geneigt sein und die Kopfstütze sollte ein Niveau mit dem Scheitel bilden.

Die richtige Sitzposition

  • Augen etwa auf halber Höhe der Frontscheibe
  • Vorderkante des Sitzes nicht zu weit nach oben stellen
  • Sitzfläche sollte einige Zentimeter vor Kniekehle enden
  • Hinten so nah wie möglich zu Rückenlehne
  • Bei Durchtreten der Pedale dürfen Füße nicht durchgestreckt werden
  • Abstand Oberkörper zu Lenkrad 25-30 cm
  • Möglichst aufrechte Sitzposition
  • Scheitel des Kopfes sollte in einer Ebene mit oberer Kante der Kopfstütze sein
     

Gefahr bei falscher Sitzposition

Bei einer "liegenden Lenkposition" verliert der Rücken viel Lehnenkontakt, und die Entfernung zur Kopfstütze wächst gefährlich. Bei einem Crash sind die stauchenden Belastungen auf die Wirbelsäule deutlich größer. Es besteht zudem die Gefahr des "Durchtauchens“ unter dem Beckengurt. Zudem liegt der Diagonalgurt nicht eng genug an, der Oberkörper bewegt sich bei einer Kollision ein größeres Stück ungebremst nach vorne.

Was passiert ungesichert bei einem Crash mit 30 km/h?

Selbst bei geringen Geschwindigkeiten können Unfälle zu gravierenden Verletzungen führen, falls der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist. Ein Zusammenstoß mit nur 30 km/h ist gleichzusetzen mit einem Fall aus vier Metern Höhe.

Dies verdeutlicht, wie aussichtslos es ist, ohne Sicherheitsgurt zu versuchen, die Wucht des Aufpralls mit Armen und Beinen abzufangen. Ein nicht angeschnallter Pkw-Insasse müsste imstande sein, bei einem Aufprall mindestens das Zehnfache des Körpergewichtes mit den Armen und Beinen abzustützen - dies ist unmöglich. Daher sollte der Gurt immer - auch bei kurzen Fahrten im Ortsgebiet - angelegt werden.

Neue Gurtsysteme

Seit einigen Jahren verfügen Sicherheitsgurte über Gurtstraffer und adaptive Gurtkraftbegrenzer.

  • Gurtstraffer sorgen dafür, dass im Falle eines Unfalls der Sicherheitsgurt gestrafft wird und der Insasse somit früher an der Fahrzeugverzögerung teilnimmt. Dabei wir der Gurt in wenigen Millisekunden um 10-15 cm angezogen.
  • Gurtkraftbegrenzer begrenzen dagegen wiederum die maximale Kraft, welche im Zuge eines Unfalles auf die Insassen wirkt. 

    Mehr dazu unter " Adaptive Rückhaltesysteme können Grad der Verletzung mindern".

Fragen & Antworten zur Gurtpflicht in Österreich

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Rechts im Bild sieht man eine Radarbox, bei der ein schwarzes Auto auf der Straße vorbeifährt.

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