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Die richtige Kindersicherung im Auto

Nur jedes dritte Kind ist vorschriftsmäßig gesichert im Auto unterwegs. Lesen Sie hier mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen der Kindersicherung im Auto.

Egal, ob Kinder bei Eltern, Großeltern oder der Nachbarin im Auto mitfahren. Jeder Fahrzeuglenker trägt die Verantwortung zur vorschriftsmäßigen Sicherung der Kleinen im Auto.

Die Vorschriften zur Kindersicherung

  • Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf.
  • Kinder ab 1,35 Meter können einen üblichen Sicherheitsgurt benützen (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind).

    Rechtsgrundlagen:  § 106 KFG, § 1c KDV

Sonderfälle

  • Kindersitze und Airbag:
    Die Verwendung von Reboardsitzen, bei denen das Kleinkind entgegen der Fahrtrichtung transportiert wird, ist auf dem Beifahrersitz ist nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt. Achtung: Auch für größere Kinder kann ein Frontairbag gefährlich sein. Der sicherste Platz für Kinder ist auf der Rückbank!
     
  • Sicherung durch Beckengurt:
    Für Kinder ab 18 kg genügt zur Sicherung dann ein Beckengurt, wenn alle anderen Sitzplätze im Fahrzeug besetzt sind. 
  • Ab dem Alter von drei Jahren dürfen Kinder unabhängig vom Gewicht auch dann ohne Kindersitz, lediglich mit einem Beckengurt in der Mitte des Fahrzeugs gesichert befördert werden, wenn durch auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze eine weitere Rückhalteeinrichtung keinen Platz mehr findet.

Kindersitz-Systeme und ECE-Gruppen

Welches Rückhaltesystem für das betreffende Kind geeignet ist, bestimmt sich vor allem nach Größe und Körpergewicht des Kindes. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf eines Auto-Kindersitzes diesen unbedingt mit Kind und Auto auszuprobieren. Jeder Kindersitz muss ein ECE-Prüfzeichen haben.

ECE-Prüfzeichen

Auf jedem ECE-geprüften Sitz findet sich ein Aufkleber oder Hinweis, der zeigt, nach welcher Kindersitz-Norm geprüft wurde.

  • Bei Kauf müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung Nr. 129 ("i-Size") entsprechen.
  • Bei Verwendung müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung 44.03 entsprechen.
  • Verboten sind Kindersitze der Klassen 0, 0+ und 1, die für die Rückhaltung des Kindes ausschließlich den Sicherheitsgurt des Fahrzeuges - und kein sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) verwenden.

Mehr Infos zu den Kindersitz-Normen.

Vormerksystem und Strafen

Das Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis EUR 10.000,–) auch eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet, der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen soll. Bei weiteren Verstößen kommt es sogar zur Entziehung der Lenkberechtigung.

Der ÖAMTC-Kindersitztest

Der ÖAMTC und seine Schwesterclubs nehmen bei jährlichen Vergleichstests gängige Kindersitz-Modelle auf dem europäischen Markt in Hinblick auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit unter die Lupe. Unter "ÖAMTC-Kindersitztests" findet man alle detaillierten Testergebnisse.

Praxis-Kurse und Beratung zur Kindersicherung

Die ÖAMTC Fahrtechnik bietet in ihren neun Zentren Kindersicherungskurse an - eine praxisorientierte Hilfestellung mit umfassenden Informationen rund um das Thema Kindersicherung, die Eltern wachrütteln soll. Sollte es Fragen oder Unsicherheiten in punkto Kindersicherung im Auto geben, stehen auch die Mitarbeiter aller ÖAMTC-Stützpunkte gern beratend zur Seite.

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