ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Handy-Verbot beim Autofahren

Seit 9. Juni 2016 ist im Auto nur noch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung sowie das Verwenden des Handys als Navigationsgerät in Österreich erlaubt.

Ein Mann sitzt in einem Auto, in seiner rechten Hand hält er ein Smartphone. Sein Blick ist auf das Handy gerichtet, während das Lenkrad mit der linken Hand gehalten wird. Im Hintergrund sind das Armaturenbrett und Teile der Windschutzscheibe zu sehen. Die Szene vermittelt den Eindruck, dass die Person während der Fahrt durch das Handy abgelenkt ist.
Handy am Steuer © iStock

Telefonieren am Steuer - Strafen

Strafen bei Anhaltung

Der Verstoß gegen das Handy-Verbot wird normalerweise im Zuge einer Anhaltung beanstandet. Dann ist für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ein Organmandat von 100 Euro an Ort und Stelle zu bezahlen. Weigert man sich, kommt es zu einer Anzeige und die Kosten steigen auf bis zu 140 Euro. Selbstverständlich kann auch ein Autofahrer bestraft werden, der bei Stillstand des Fahrzeuges das Gespräch bereits beendet hat.

Strafmandat ohne Anhaltung

Aber es können auch ohne Anhaltungen Strafmandate ins Haus flattern. Seit 14.1.2017 wurde durch die 28. StVO-Novelle die Verwendungsmöglichkeit von Bildmaterial aus bildgebenden Überwachungsverfahren (Section Control, Radar, Abstandsmessung, Rotlichtüberwachung) auf abschließend aufgezählte Fälle von Übertretungen der Verkehrsvorschriften (Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelmes, Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad) erweitert. Ein Strafmandat ohne Anhaltung ist zudem möglich, wenn man offenkundig durch das Gespräch abgelenkt wurde und einen Fahrfehler begangen hat. "Vorrangverletzungen, Spurwechsel ohne Blinken oder auch die Behinderung von Fußgängern gehören zu diesen Verkehrsübertretungen, bei denen Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro drohen", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Achtung: Ablenkung am Steuer

Auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung garantiert nicht automatisch Straffreiheit. "Hier gelten dieselben Prinzipien wie für das Telefongespräch mit Kabel. Wer abgelenkt ist und Fehler macht, kann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", so Hoffer. "Nach dem Gesetz sind nämlich alle Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die den Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen."

Handy-Verbote im europäischen Ausland

Mittlerweile ist überall in Europa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Wer dennoch ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Verkehrssünden im Ausland.

Rechts im Bild sieht man eine Radarbox, bei der ein schwarzes Auto auf der Straße vorbeifährt.

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt