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Infos für Autostopper: Regelungen und Tipps fürs Trampen

Was ist beim "Daumen-hoch-Reisen" erlaubt, was verboten? Regelungen und Tipps für Tramper und Fahrzeuglenker.

Infos für Autostopper ÖAMTC
Infos für Autostopper © ÖAMTC

Für manche ein Weg, um günstig ans Urlaubsziel zu kommen - für andere eine Reise ins Unbekannte mit einem Hauch von Freiheit: Die Rede ist vom Autostoppen. Damit der Urlaub aber zum Erlebnis und nicht zum Reinfall wird, sollte man bei der "Daumen-hoch-Reise" einige Regeln beachten.

Was ist in Österreich beim Autostoppen erlaubt / verboten?

  • Auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und im niederrangigen Straßennetz ist das Autostoppen an übersichtlichen Stellen erlaubt.
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist das Autostoppen verboten.
     

Zu beachten ist, dass es bundeslandspezifisch unterschiedliche Altersbestimmungen gibt.

  • In Kärnten und Vorarlberg ist das Autostoppen ab einem Alter von 14 Jahren und
  • in der Steiermark ab 16 Jahren erlaubt.
  • In den übrigen Bundesländern gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

Trampen im Ausland

Im Ausland gilt es beim Autostoppen die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und bestimmte Gewohnheiten des Landes zu beachten. Beispielsweise ist in Italien das Autostoppen mittels „Daumen hoch“ verboten; erlaubt ist es nur, Autofahrer direkt anzusprechen. In manchen Ländern wie RumänienIndien und Mexiko setzen Autofahrer oft Bezahlung voraus. In Singapur ist das Autostoppen gesetzlich verboten, in den USA, Kanada oder Australien kommt es auf den jeweiligen Bundesstaat an. In den afrikanischen Ländern wiederum ersetzt das Autostoppen den fehlenden öffentlichen Verkehr.

ÖAMTC-Tipps für Autostopper

  • Nach Möglichkeit nicht alleine trampen.
  • Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden.
  • Der Autofahrer muss sicher anhalten können - deshalb sind Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen ungeeignet, um Autos anzuhalten.
  • Besser Autolenker aktiv ansprechen und zuerst fragen, wohin der Lenker fährt, nicht zuerst das Ziel nennen.
  • Nicht Mitfahren bei Bedenken bzw. wenn ein Lenker nicht vertrauenswürdig scheint.
  • Kennzeichen notieren und via Smartphone  an Familie und/oder Freunde senden. Das ist außerdem praktisch, wenn man später nochmals Kontakt mit dem Fahrer aufnehmen will (zB wenn man im Fahrzeug etwas vergessen hat).
  • Gepäck nach Möglichkeit nicht in den Kofferraum legen.
  • Bei den Rücksitztüren kontrollieren, ob die Kindersicherung deaktiviert ist.
  • Vor allem als Frau niemals zu mehreren Männern ins Auto steigen.

ÖAMTC-Tipps für Autolenker

  • Die Jugendschutzgesetze verbieten dem Lenker in einigen Bundesländern das Mitnehmen fremder Kinder unter einem bestimmten Alter (14 bzw. 16 Jahre).
  • Grundsätzlich nicht auf der Autobahn oder der Schnellstraße halten, um einen Autostopper mitzunehmen. Das ist gefährlich und strafbar.
  • Nicht an einer unübersichtlichen Stelle oder im Halteverbot anhalten.
  • Man sollte einen Tramper nicht mitnehmen, wenn man Bedenken hat bzw. dieser nicht vertrauenswürdig erscheint.
  • Nur dann anhalten, wenn das ohne Gefahr für den Nachfolgeverkehr möglich ist.
  • Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist.

Haftpflichtversicherung zahlt für Schaden

Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden - egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist.

Schadenersatzforderungen, die die Versicherungssumme übersteigen, können nur ausgeschlossen werden, wenn der Mitfahrer eine "Haftungsbeschränkungserklärung" unterschreibt. Allerdings wird damit der Fahrzeuglenker auch nicht in allen Fällen von seiner Verantwortung befreit. Ein Muster für diese Erklärung samt Erläuterungen ist bei der ÖAMTC-Rechtsberatung erhältlich.

Risken abwägen

Generell sollte man sich vor dem Autostoppen Vorteile und mögliche Risiken genau überlegen und mit der Familie oder Freunden diskutieren. Außerdem ist zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, sich zu jemandem ins Auto zu setzen, dessen Fahrkönnen man nicht kennt. Und als Autofahrer muss man sich immer bewusst sein, dass man einen völlig Fremden einsteigen lässt.

Alle Risiken lassen sich nie ausschalten. Daher rät der ÖAMTC, als günstige Alternative auf Mitfahrbörsen oder Carsharing zurückzugreifen. 

Rechts im Bild sieht man eine Radarbox, bei der ein schwarzes Auto auf der Straße vorbeifährt.

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

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