Neuerungen 2023
ÖAMTC-Expert:innen geben einen Überblick.
Neuerungen im Überblick
Neuerungen 2023 - Verkehr
Nächste Stufe CO2-Bepreisung sowie regionaler Klimabonus, Verschärfungen bei NoVA sowie motorbezogener Versicherungssteuer, Änderungen bei Firmen-E-Fahrzeugen, Pendlereuro und Pendlerpauschale
Prinzipiell raten die Expert:innen des Mobilitätsclubs aufgrund der bisherigen und künftig geplanten Besteuerung, beim Autokauf nochmals stärker auf niedrige CO2-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
Spritpreise steigen durch CO2-Bepreisung
Die zusätzliche CO2-Bepreisung, die im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wird mit Jahresbeginn 2023 weiter erhöht. Geplant war eine Erhöhung von 30 auf 35 Euro je Tonne CO2. Aufgrund der massiven Preissteigerungen bei fossilen Energieträgen sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro je Tonne vor. Damit steigen die Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin.
Klimabonus hängt vom Wohnort ab
Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung abfedern soll, wird 2023 aller Voraussicht nach vom Wohnort abhängen. Je nach Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und allgemeine Infrastruktur (Krankenhäuser, Schulen etc.) erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich mehr oder weniger Geld. Die tatsächliche Höhe müssen die Klimaministerin und der Finanzminister noch gemeinsam festlegen. Personen unter 18 Jahren erhalten die Hälfte des regionalen Klimabonus; Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, den Maximalbetrag des regionalen Klimabonus.
Erhöhte Beträge für Pendlerpauschale und Pendlereuro laufen aus
Die aufgrund der hohen Spritpreise temporär erhöhten Beträge von Pendlerpauschale und Pendlereuro sollen nur noch bis inklusive Juni 2023 gültig sein. Ganz generell sieht der ÖAMTC aber bei der Pendlerpauschale dringenden Reformbedarf: Es ist höchste Zeit, dass Pendler:innen eine einkommensunabhängige und kilometergenaue Kostenabgeltung gewährt wird.
Verschärfungen bei Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA - die u. a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist - steigt mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Dies entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeutet dies beispielsweise ein Plus von 300 Euro gegenüber 2022.
Für verbrauchsstärkere Autos wird es noch teurer: Pkw, die mehr als 170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen (2022: 185 Gramm CO2 je Kilometer), zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als ca. 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5 Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro).
Darüber hinaus wird der Maximal-Steuersatz für den NoVA-Prozentsatz bei Pkw mit Jahresbeginn auf 70 Prozent angehoben (2022: 60 Prozent). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von über 15 Liter Diesel oder beinahe 18 Liter Benzin und mehr - also rund dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner. Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu NoVA-Verschärfungen, wenn auch erst ab höheren Verbräuchen.
Übergangsregelung: Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2022 abgeschlossen hat, ist von den NoVA- Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2023 geliefert wird.
Verschärfungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt)
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann hier ausgerechnet werden.
Niedrigere Steuer für Wohnmobile ab Juni 2023
Gute Nachrichten gibt es für Besitzer:innen eines Wohnmobils der Aufbauart SA (bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht), bei dem das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist. Für diese Fahrzeuge ändert sich ab 1. Juni 2023 die Berechnungsbasis für die motorbezogene Versicherungssteuer. Die CO2-Emissionen sind nun nicht länger relevant, denn die Besteuerungsgrundlage dieser Fahrzeuge ist ab 1. Juni 2023 wieder nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors in kW. Das gilt auch für Wohnmobile, die bereits nach dem 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2023 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.
Verbesserungen für E-Firmenauto-Nutzer:innen
Erhalten Arbeitnehmer:innen für das Laden eines E-Firmenautos (aber auch Firmen-E-Bikes etc.) einen Kostenersatz vom Arbeitgeber, dann soll dieser künftig lohnsteuer- und abgabenfrei sein. Ab 2023 sollen Arbeitgeber:innen zudem die Kosten der Errichtung einer Lademöglichkeit (Wallbox u. ä.) bei Arbeitnehmer:innen zu Hause von bis zu 2.000 Euro lohnsteuer- und abgabenfrei übernehmen können.
eQuote
Schon heute können die Nachweise für die Verwendung von erneuerbarem Strom für das Laden eines E-Autos und die damit verbundene CO2-Einsparung verkauft werden. Diese "eQuote", die man z. B. als Konsument:in beim Laden des E-Autos zu Hause erzielt, "gehört" derzeit noch dem Stromanbieter, mit dem ein Liefervertrag besteht. Mit einer geplanten Änderung der Kraftstoffverordnung soll die eQuote ab 2023 den Zulassungsbesitzer:innen zustehen. Grob gesagt: E-Autobesitzer:innen können mit dem Laden ihres Fahrzeuges im kommenden Jahr unmittelbar Geld verdienen.
Neuerungen 2023 - Recht
Änderungen beim Pickerl, Preisanpassungen bei Vignette und Parkgebühren, 34. StVO-Novelle soll Fahrzeugbeschlagnahme bei extremer Raserei ermöglichen.
2023 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
"Pickerl" – QR-Code ab Februar, Verbrauchsdaten-Erfassung ab Mai
Ab 2. Februar 2023 wird das §57a Gutachten mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.
Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC sieht eine Weitergabe der Daten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer kritisch.
Ab August diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für alle Werkstätten zugänglich
Im August 2023 soll SERMI online gehen. SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen. Dies ist ein Meilenstein in der Aufrechterhaltung der freien Werkstattwahl, da Zugangs-Beschränkungen zur Fahrzeugelektronik die Arbeit von freien Werkstätten zusehends erschweren.
34. StVO-Novelle - Fahrzeugbeschlagnahme für extreme Raserei geplant
2023 könnte mit der 34. StVO-Novelle die schon in Medien kolportierte Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung bei extremer Raserei kommen. Diese Novelle wirft aber sehr viele Fragen auf, sowohl verfassungsrechtliche als auch zum Umgang mit Umgehungen, und dürfte noch etwas auf sich warten lassen.
Preisanpassungen bei Vignette und Parkgebühren
Vignette Preisanpassung:
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst. Somit kostet 2023 die Pkw-Jahresvignette 96,40 Euro, jene für Motorräder 38,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 29,00 für Pkw bzw. 14,50 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,90 Euro für Pkw bzw. 5,80 Euro für Motorräder.
Erhöhung der Parkgebühren in Wien:
In Wien wird ab 1. Jänner 2023 die Parkometerabgabe (Parkscheingebühr) um 0,15 Euro pro halbe Stunde erhöht.
Neuerungen 2023 - Reisen
Preiserhöhungen bei Vignetten, Euro in Kroatien, Eintritt in Venedig.
Teuerungen sind in allen Bereichen des Lebens derzeit ein zentrales Thema - und im kommenden Jahr müssen sich auch Reisende auf Mehrkosten einstellen. "Viele werden die starke Preiserhöhung der Ungarnvignette zu spüren bekommen - die Monatsvignette wird beispielsweise um 70 Prozent teurer", so ÖAMTC-Touristik-Expertin Dagmar Redel. Neuerungen wird es auch in Italien und Kroatien geben: Kroatien tritt dem Schengenraum bei und führt den Euro ein - eine Erleichterung für viele Reisende. Eine Eintrittsgebühr für Tagestourist:innen in Venedig wird hingegen nicht wie geplant ab 16. Jänner fällig, sondern voraussichtlich erst Mitte 2023 eingeführt.
UNGARN und SLOWAKEI - höhere Vignetten-Preise
Zum Teil deutliche Preiserhöhungen gibt es mit Jahreswechsel bei den Autobahn-Vignetten in den Nachbarländern. In Ungarn verteuert sich die Monatsvignette für Pkw gleich um 70 Prozent auf 8.900 Forint (ca. 23 Euro, Stand. 16.2.2023), die Wochenvignette kostet nun 5.500 Forint (umgerechnet etwa 14 Euro, Stand: 16.2.2023), eine Verteuerung um 44 Prozent. Vergleichsweise moderat fällt die Preiserhöhung um fünf Prozent für die Jahresvignette aus, die nun 49.190 Forint (ca. 128 Euro, Stand: 16.2.2023) kostet.
Hinweis: Als besondere Serviceleistung ist die E-Vignette auch im ÖAMTC Cityshop Schubertring in Wien erhältlich. Hinweis: Für den Verkauf verrechnet der Vertragspartner einen höheren Tarif in Euro als beim Onlinekauf.
Im Nachbarland Slowakei verteuert sich die Zehn-Tages-Vignette von zehn auf zwölf Euro, die Monatsvignette von 14 auf 17 Euro und die Jahresvignette von 50 auf 60 Euro.
SCHWEIZ - E-Vignette
Die Schweiz bekommt im Laufe des Jahres 2023 eine elektronische Vignette. Ähnlich zu Österreich ist ein Parallel-Betrieb geplant - sowohl Klebe- als auch E-Vignette stehen dann zur Verfügung.
KROATIEN - Euro und keine Grenzkontrollen
Die Neuerungen 2023 für Kroatien stellen für viele Reisende eine Erleichterung dar: kein Geldwechsel mehr und auch die Kontrollen an den Grenzen sind in dem bisherigen Ausmaß Geschichte. Denn: Kroatien tritt mit 1. Jänner 2023 dem Schengenraum bei und der Euro löst die Kuna als Währung ab. Bis 14. Jänner können beide Währungen parallel verwendet werden, ab 15. Jänner wird nur noch eine Bezahlung in Euro akzeptiert. "Danach ist der Geldwechsel nur in Kroatien selbst möglich. Kroatische Geschäftsbanken wechseln Restbestände noch bis Ende 2023, ab 2024 müsste man sich an die kroatische Zentralbank wenden", weiß die Touristik-Expertin des Mobilitätsclubs.
ITALIEN - Eintritt in Venedig
Venedig ist für viele Reisende einen Ausflug wert - die ursprünglich ab 16. Jänner 2023 geplante Eintrittsgebühr für Tagestourist:innen wird um ein halbes Jahr verschoben. Dann wird der Eintritt in die Stadt ohne Übernachtung nur nach Kauf eines Online-Tickets möglich sein. Der Preis soll zwischen drei und zehn Euro liegen.
Förderungen von E-Fahrzeugen im Jahr 2023
Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen: Im kommenden Jahr wird es wieder eine E-Mobilitätsförderung für Privatpersonen geben. Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für die „E-Mobilitätsoffensive 2023“ 95 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge dazu können ab Jänner 2023 gestellt werden. Die Förderungen privat angeschaffter E-Autos und Ladeinfrastruktur bleibt im kommenden Jahr weitgehend gleich.
So wird der Kauf eines E-Autos weiterhin mit in Summe 5.000 Euro finanziell unterstützt. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls weiterhin mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage gefördert.
Für den Kauf eines einspurigen Elektrofahrzeuges (E-Moped bzw. E-Motorrad) gibt es auch im kommenden Jahr, abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorleistung, bis zu 1.900 Euro von BMK und den Importeuren. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen bleiben ebenfalls weitgehend gleich. Eine Änderung gibt es jedoch bei den Plug-in-Hybriden: Diese müssen ab kommendem Jahr eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometer (bisher waren 50 Kilometer ausreichend) zurücklegen können, um Anspruch auf die Förderung in der Höhe von 2.500 Euro zu haben.
Förderungen von E-Fahrzeugen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Für Betriebe wird es im kommenden Jahr 2023 keine Förderung für Elektro-PKW mehr geben. Weiterhin bestehen bleiben aber die steuerlichen Begünstigungen wie etwa die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, der Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie auch der Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer. Im kommenden Jahr weiterhin geben wird es jedoch die Förderung für betriebliche Ladeinfrastruktur, welche pro Ladepunkt bis zu 30.000 Euro betragen kann (abhängig ob es sich um einen AC- oder DC-Ladepunkt handelt und ob die E-Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist oder nicht). Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für die „E-Mobilitätsoffensive 2023“ 95 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge dazu können ab Jänner 2023 gestellt werden.
Aktuelle Regelungen für Verkehrsteilnehmer:innen
Die aktuellen Regelungen für Reisende findet man unter ÖAMTC-Urlaubservice, die Regelungen für den österreichischen Straßenverkehr unter Vorschriften & Strafen.