Neuerungen 2024
2024 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich und im Ausland einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
© ÖAMTCNeuerungen 2024 - Verkehr
Nächste Stufe CO2-Bepreisung, Verschärfungen bei NoVA sowie motorbezogener Versicherungssteuer, Änderungen bei Firmen-E-Fahrzeugen.
2024 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist. Prinzipiell raten die Expert:innen des Mobilitätsclubs aufgrund der aktuellen und geplanten Besteuerungen, beim Autokauf noch stärker auf niedrige CO2-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont Umwelt und Geldbeutel.
Spritpreis-Erhöhung durch CO2-Bepreisung - Klimabonus soll entlasten
Die zusätzliche CO2-Bepreisung, die im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wird mit Jahresbeginn 2024 weiter erhöht. Nachdem die CO2-Bepreisung im Jahr 2023 aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise mit 32,5 Euro je Tonne weniger hoch ausfiel als ursprünglich geplant, steigt der Preis 2024 wie gesetzlich vorgesehen auf 45 Euro pro Tonne. 2024 zahlt man damit aufgrund der zusätzlichen CO2-Bepreisung an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer in Summe 13,5 Cent je Liter Diesel und 12,3 Cent je Liter Benzin. Damit kommt es zu einer Erhöhung an der Zapfsäule um 3,7 bzw. 3,4 Cent je Liter.
Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung abfedern soll, wird für das Jahr 2024 erst festgelegt. Nachdem die CO2-Bepreisung für Haushalte um 38 Prozent steigt, ist die Politik gefordert, auch eine entsprechend höhere Entlastung über den Klimabonus festzulegen.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA – die u. a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist – steigt mit Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Damit kommt es bei sämtlichen reinen Benzinern und Diesel-Pkw – egal ob Klein- oder Sportwagen – zu einer Erhöhung. Für einen Neuwagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 Euro bedeutet dies ein Plus von 300 Euro ab dem Jahreswechsel. Lediglich einzelne Hybride, vor allem aber Plug-In Hybride, emittieren weniger und werden damit nicht teurer. Dasselbe gilt auch für Elektroautos, für die weiterhin gar keine NoVA zu bezahlen ist.
Für Neuwagen, die mehr als rund 5,9 Liter Diesel oder rund 6,7 Liter Benzin verbrauchen, wird es zusätzlich teurer. Ab 2024 ist für jedes Gramm CO2 je Kilometer in den Papieren über 155 Gramm 80 Euro zu bezahlen. Das bedeutet grob, dass man für jeden Liter mehr an Normverbrauch zusätzlich ca. 2.000 Euro für den Neuwagen zahlt.
Darüber hinaus wird der maximale Steuersatz für den Prozentsatz der NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 80 Prozent angehoben (2023: 70 Prozent). Diese Verschärfung betrifft aber nur wenige Sportwagen.
Teurer wird es auch für Klein-Lkw, Quads und Motorräder: Bei Klein-Lkw gibt es jährliche Anpassungen, wenn auch erst ab höheren Emissionswerten als bei Pkw. Für Motorräder über 125 ccm wird es 2024 erstmals automatisch teurer, da hier der CO2-Abzugsbetrag der Berechnungsformel um den Wert 2 sinkt. Bei einem durchschnittlichen Motorrad, welches 100 g/km CO2 emittiert, steigt die NoVA um einen Prozentpunkt. Motorräder bis 125 ccm bleiben weiterhin befreit.
Auch heuer gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2023 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2023, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2024 geliefert wird.
Verschärfungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt)
Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2024 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als 2023. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Der ÖAMTC rät, vor dem Autokauf (neu wie gebraucht) nachzurechnen, wieviel die Steuer für das Wunschfahrzeug ausmachen wird.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2024 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.
Aufladen eines Firmen-E-Fahrzeugs zu Hause
Eine maßgebliche Erleichterung soll es für Nutzer:innen von E-Firmenfahrzeugen laut einem Begutachtungsentwurf geben. Wollte man sich bisher z. B. die Kosten für den zu Hause in das Firmen-E-Auto geladenen Strom steuerfrei ersetzen lassen, so war die Erkennung des Fahrzeugs durch die Ladestation selbst nötig. Rückwirkend mit Jahresbeginn 2023 ist es nun ausreichend, wenn Lademenge und Ladeort durch das Fahrzeug aufgezeichnet werden oder die eigene Ladestation z. B. mit RFID-Karte bzw. -Chip freigeschalten wird, die/der ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist. Durch die stark gestiegenen Strompreise ist 2024 ein steuerfreier Kostenersatz von 33,182 Cent/kWh möglich.
Rückwirkend ab 1.1.2023 sollen auch die Leasing-Raten für Wallboxen, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer:innen übernehmen, dezidiert steuerfrei sein, sofern die zugrundeliegenden Anschaffungskosten 2.000 Euro nicht übersteigen. Bei höheren Anschaffungskosten sind die Raten für den übersteigenden Anteil steuerpflichtig.
Ankaufsförderung für E-Autos
Elektromobilität wird in Österreich 2024 mit 114,5 Millionen Euro gefördert. Die Förderung setzt sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums sowie dem Anteil der Auto- und Zweiradimporteure zusammen.
Privatpersonen bekommen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000, für ein E-Motorrad bis zu 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro.
Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 30.000 Euro Förderung. Mit weiteren 10 Millionen Euro soll die Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten vorangetrieben werden.
Neuerungen 2024 - Recht, Technik
Neue 1-Tages-Vignette, Fahrzeug-Beschlagnahme bei Raserei ab März, verpflichtende Assistenzsysteme für erstzugelassene Fahrzeuge ab Juli.
2024 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
1-Tages-Vignette, Mitnahme digitale Vignette bei Kennzeichenänderung
Einführung einer 1-Tages-Vignette:
Diese neue Vignettenkategorie ist ausschließlich digital verfügbar und wird besonders für Urlaubende auf der Durchreise interessant sein. Kosten: Pkw 8,60 Euro, Motorräder 3,40 Euro
"Mitnahme" der digitalen Vignette bei Kennzeichenänderung:
Ebenfalls neu und ein Erfolg für den ÖAMTC: ein Mal pro Kalenderjahr ist die Umregistrierung der digitalen Vignette ohne Angabe von Gründen möglich, solange der Zulassungsbesitzer gleichbleibt. Dies ist insbesondere beim Fahrzeugwechsel hilfreich, wenn man ein neues Kennzeichen zugewiesen bekommt. Die Umregistrierung kostet 18 Euro.
Seit 1. Dezember 2023 Streckenmaut für Menschen mit Behinderung gratis
Menschen mit Behinderungen bekommen die Jahresvignette und – seit 1. Dezember 2023 neu – auch die Streckenmaut, z. B. für Brenner- oder Tauernautobahn, kostenlos. Wenn die Daten zur Erlangung einer Gratisvignette im System vorliegen, erfolgt die Ausstellung der Mehrfahrtenkarte automatisch mit der Jahresvignette.
Ab März 2024 Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei möglich
Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab März 2024 beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gehört das Auto nicht dem:der Raser:in, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den:die Fahrer:in eingetragen werden.
Ab 6. Juli 2024: Verpflichtende Assistenzsysteme in erstzugelassenen Fahrzeugen
Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 verpflichtend mit folgenden hochentwickelten Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein:
- Notbremsassistent:
Das System muss Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrende und Fußgänger:innen. - Notfall-Spurhalteassistent:
Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst. Beim Verlassen der Spur greift das System aktiv ein und lenkt das Kfz zurück. - Intelligenter Geschwindigkeitsassistent:
Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras, Kartendaten oder Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits warnt das Fahrzeug oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Ein Deaktivieren muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist er automatisch wieder aktiv. - Rückfahrassistent:
Mit Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren werden Infos über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte ins Cockpit geliefert. - Notbremslicht:
Wird stark abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung an. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS. - Müdigkeitswarner:
Warnt Fahrer:innen bei nachlassender Aufmerksamkeit. - Ereignisbezogene Datenaufzeichnung:
Unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall werden - ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung – gesammelt und anonymisiert abgelegt. Es darf keine Rückschlüsse auf Fahrzeug, Halter:in oder Lenker:in ermöglichen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden. - "Alkolocks":
Eine Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren kann die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.
Neue Gewichtsdefinition im Mautrecht betrifft Wohnmobile ab 3,5 Tonnen
Statt dem "höchsten zulässigen Gesamtgewicht" entscheidet künftig die "technisch zulässige Gesamtmasse", ob für ein Fahrzeug die Vignette oder die – höhere, fahrleistungsabhängige – Lkw-Maut zu bezahlen ist. Die technisch zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller angegebene, maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs. Wohnmobile und andere auf 3,5 Tonnen "abgelastete" Fahrzeuge (=Fahrzeuge, bei denen freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen reduziert wurde), die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen künftig der Lkw-Maut.
Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind auf Antrag davon ausgenommen.
Für den Altbestand (= Zulassung vor 1. Dezember 2023) gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.
Zertifizierung sichert Werkstätten Zugriff auf diebstahlrelevante Kfz-Bauteile
Damit freie Werkstätten auch weiterhin Zugang zu diebstahlrelevanten Kfz-Bauteilen (z. B. Schlüssel, Schlösser und Wegfahrsperre) haben, wurde EU-weit die Plattform SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) geschaffen (https://www.vehiclesermi.eu/). 2023 sind die rechtlichen Grundlagen in Kraft getreten, 2024 erfolgt die Umsetzung – für den Zugang zu den sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten und somit für die Reparatur solcher Systeme benötigen Werkstätten dann eine Zertifizierung.
Neuerungen 2024 - Reisen
Tagesvignette für Ungarn und Tschechien, teils Eintritt in Venedig, Verschärfung bei Verkehrsstrafen im Ausland.
Die Teuerung bleibt auch für Reisende ein zentrales Thema – 2024 müssen sich Urlauber:innen weiterhin auf Mehrkosten einstellen. "Die Preiserhöhungen werden viele Reisende auch bei der Ungarnvignette zu spüren bekommen. Einige Länder führen mit 2024 eine Tagesvignette ein – das ist besonders praktisch, wenn man einen Tagesausflug plant oder lediglich durch das Land fährt“, so ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Neuerungen gibt es auch in Italien – das beliebte Urlaubsland führt für Venedig nun an bestimmten Tagen eine Eintrittsgebühr für Tagestourist:innen ein und verschärft, wie andere europäische Länder, mit Jahreswechsel Verkehrsstrafen, die auch Reisende bei Missachtung betreffen.
UNGARN - Preisänderungen und Einführung der Tagesvignette
In Ungarn zeigt sich die Teuerung u. a. bei den Vignetten für die Fahrzeugkategorie D2 – der Preis für die 10-Tagesvignette steigt auf 9.310 Forint (rund 24 Euro). Die Kosten für die Monatsvignette erhöhen sich auf 14.670 HUF (rund 38 Euro) und der Preis für die Jahresvignette beträgt künftig 81.280 HUF (rund 210 Euro) – jeweils eine Preissteigerung von rund 16 Prozent. Zudem führt Ungarn ab 1. März 2024 eine Tagesvignette ein – voraussichtlich zum Preis von 5.150 HUF (rund 13 Euro).
TSCHECHIEN - Preisänderungen und Einführung der Tagesvignette
Im Nachbarland Tschechien verteuert sich die Jahresvignette von derzeit 1.500 Tschechischen Kronen auf 2.300 CZK (rund 90 Euro). Der Preis der Monatsvignette sinkt von 440 CZK auf 430 CZK (rund 17 Euro) und der Preis der 10-Tagesvignette kostet künftig 270 CZK (rund 11 Euro) statt 310 CZK. Auch Tschechien wird eine neue Tagesvignette anbieten – zum Preis von 200 CZK (rund 8 Euro).
ITALIEN - Online-Reservierung und Eintrittsgebühr für VENEDIG an ausgewählten Tagen
Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Die bereits seit langem angekündigte Eintrittsgebühr tritt nun an bestimmten Tagen in Kraft: Künftig müssen Tagesbesucher:innen ihren Ausflug in die Altstadt vorab online reservieren und eine Eintrittsgebühr von fünf Euro bezahlen. Um eine reibungslose Einführung der Tagestickets sicherzustellen, testet die Stadtverwaltung vorab die Eintrittsgebühr an 29 Tagen im Jahr 2024. Konkret wird diese Tagesgebühr vom 25. April bis zum 5. Mai 2024 sowie an den nachfolgenden Wochenenden (jeweils Samstag und Sonntag) bis zum 13. und 14. Juli 2024 zu bezahlen sein (mit Ausnahme von 1. und 2. Juni 2024). Die generelle Einführung der Tagestickets ist für das darauffolgende Jahr 2025 vorgesehen.
ITALIEN, POLEN, TSCHECHIEN - strengere Verkehrsstrafen
2024 verschärfen einige europäische Länder ihren Strafkatalog – was zu teils höheren Verkehrsstrafen führt. "In Tschechien muss man z. B. im Falle des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit bis zu 25.000 CZK (ca. 1.013 Euro) rechnen – bisher waren es 20.000 CZK (ca. 810 Euro). Wenn man sich weigert, einen Alkoholtest zu machen, sind bis zu 75.000 CZK (ca. 3.040 Euro) fällig", erklärt Polasek. Auch die Strafen bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen werden künftig erheblich teurer.
"Auch in Italien sind deutlich höhere Strafen für einige Verkehrsdelikte geplant. Grund der Verschärfungen sind die deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Vor allem Ablenkung am Steuer wie Handynutzung oder auch das Fahren unter Alkoholeinfluss sollen härter bestraft werden", weiß Reiseexpertin Polasek. In Kraft treten sollen die strengeren Regelungen voraussichtlich mit Jahresbeginn 2024.
In Polen ist es ab 14. März 2024 möglich, bei bestimmten Verstößen ein Fahrzeug zu beschlagnahmen. Der polnische Gesetzgeber plant für Trunkenheitsfahrten eine Beschlagnahme und Einziehung des Tatfahrzeugs. Bei z. B. Firmen-, Miet- oder Leasingfahrzeugen etwa ist die Zahlung einer Geldauflage fällig.
Neuerungen 2024 - Mobilität in der Ostregion
Ausweitung der Kurzparkzonen rund um Wien, Verbesserungen für Pendler:innen durch ÖBB-Fahrplanwechsel.
2024 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen gibt der ÖAMTC einen Überblick, was schon jetzt im regionalen Bereich in Wien, Niederösterreich und im Burgenland bekannt bzw. absehbar ist.
Ausweitung der Kurzparkzonen im Wiener Umland
Mit 1. Jänner 2024 wird die bestehende Kurzparkzone in Vösendorf erweitert. In Leopoldsdorf bei Wien wird voraussichtlich ab März 2024 im gesamten Gemeindegebiet eine neue Kurzparkzone eingeführt. Weitere Umlandgemeinden denken ebenfalls über eine Einführung oder Ausweitung nach.
ÖBB Fahrplanwechsel
Der neue Fahrplan für 2024 beinhaltet einige Verbesserungen für Pendler:innen in der Ostregion. Auf der Westbahn, Südbahn und Ostbahn werden Taktlücken im Nahverkehr geschlossen und teils zusätzliche Cityjet-Express-Verbindungen geschaffen. Neue Nachtverbindungen an den Wochenenden gibt es künftig zwischen Wien, Schwechat, Stockerau und Marchegg. Die Regionalverbindung "Silva Nortica" verkehrt künftig täglich mit zwei Zugpaaren auf der Strecke Wien – Gmünd – Prag.
ÖAMTC TV
Aktuelle Regelungen für Verkehrsteilnehmer:innen
Die aktuellen Regelungen für Reisende findet man unter ÖAMTC-Urlaubservice, die Regelungen für den österreichischen Straßenverkehr unter Vorschriften & Strafen.