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DruckenPickerl abgelaufen: Hohe Strafen drohen
Mit einem abgelaufenen Pickerl (§57a-Überprüfung) zu fahren, kann teuer kommen. Theoretisch drohen bis zu 10.000,- Euro Strafe.
Intervalle der Pickerl-Überprüfung
In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das „Pickerl“ machen lassen.
Der Termin für die Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Im Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette angegebenen Monat muss man die §57a-Begutachtung vornehmen lassen.
Achtung
Seit 20. Mai 2018 gelten neue Prüfintervalle und Toleranzfristen für mehrere Fahrzeugklassen! Detaillierte Infos dazu finden Sie hier.
Strafen bei abgelaufenem Pickerl
Mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, kann teuer kommen. Theoretisch drohen bis zu 10.000,- Euro Strafe - und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker außerdem zur Verantwortung gezogen werden.
Abgelaufenes Pickerl im Ausland besser vermeiden
§57a-Begutachtung besser noch vor der Abreise durchführen lassen
Bei Auslandsfahrten sollte man auf die Gültigkeit des Pickerls achten, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. In vielen Ländern gibt es keine oder kürzere Toleranzfristen. Obwohl rechtlich nicht zulässig, kommt es vor allem an der italienischen, ungarischen, kroatischen oder slowenischen Grenze immer wieder zu Problemen.
Die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine eventuelle Bestrafung dürfen nur durch den Staat, in dem es zugelassen wurde, erfolgen. "Uns erreichen aber immer wieder Anrufe von Mitgliedern, die im Ausland von der Polizei bestraft oder denen sogar Kennzeichen oder Dokumente abgenommen werden, wenn sie innerhalb des Toleranzzeitraumes unterwegs sind", berichtet ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.
Vereinzelt gehen auch Mitgliederbeschwerden beim ÖAMTC ein, dass die Einreise verweigert wurde. Letitzki: "Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen." Der ÖAMTC setzt sich schon lange für eine Verbesserung dieser Problematik ein, allerdings melden Mitglieder immer wieder ähnliche Schwierigkeiten. Es lohnt sich jedenfalls, die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vor der Abfahrt zu erledigen.
Juristische Nothilfe des Mobilitätsclubs hilft Mitgliedern rund um die Uhr
Bei Notfällen kann man sich auch aus dem Ausland rund um die Uhr an die juristische Nothilfe des ÖAMTC wenden, erreichbar unter Tel. +43 (0)1 2512000. Erfolgt eine ungerechtfertigte Bestrafung und findet man eine Anzeige im Postkasten, hilft die kostenlose Rechtsberatung des Clubs Mitgliedern weiter. Nähere Infos dazu gibt es unter
ÖAMTC-Rechtsberatung.
Berechnen Sie hier, wann das Pickerl bei Ihrem Fahrzeug fällig ist
Zur Berechnung der Pickerlfälligkeit ihres Fahrzeuges geben Sie bitte folgende Daten an:
Online Pickerl-Erinnerungsdienst
Wenn Sie an die Fälligkeit Ihres Pickerls erinnert werden möchten, bestellen Sie den elektronischen Pickerl-Erinnerungsdienst. Hier können registrierte ÖAMTC Mitglieder Ihre Fahrzeugdaten über Internet eingeben und werden jährlich, einen Monat vor der Pickerlfälligkeit, per E-Mail informiert.
Bestellen Sie hier Ihre persönliche Erinnerung an das nächste Pickerl!