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DruckenRechts überholen ist verboten - Nur wenige Ausnahmefälle
Rechtsfahrgebot auf allen mehrspurigen Straßen. Bei dichtem Verkehr ist Nebeneinanderfahren erlaubt.
Ein nicht selten zu beobachtendes Phänomen auf österreichischen Autobahnen und mehrspurigen Straßen: Lenker in Eile scheren aus und überholen das langsamere Fahrzeug vor ihnen auf der rechten Seite. Abgesehen von wenigen Ausnahmen darf nur links überholt werden.
Rechtsfahrgebot auf allen mehrspurigen Straßen
Das Rechtsfahrgebot ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dieser zufolge muss man auf mehrspurigen Freilandstraßen, Autobahnen (und daher auch auf "Stadtautobahnen") prinzipiell den rechten Fahrstreifen benützen.
Links bleiben darf man nur, wenn weiter vorne ein weiteres langsameres Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen fährt und das Wechseln auf den ersten Fahrstreifen unzumutbar ist, weil man unmittelbar darauf gleich wieder einen Fahrstreifenwechsel vornehmen müsste. Voraussetzung ist aber auch dabei, dass man andere Fahrzeuge nicht behindert. Beim Wechseln des Fahrstreifens muss das gesamte Verkehrsumfeld beachtet werden. Ein prüfender Blick nach vorn, hinten und zur Seite hilft bei der Beurteilung der Zulässigkeit.
Bei dichtem Verkehr ist Nebeneinanderfahren erlaubt
Besonders auf Stadtautobahnen bilden sich im Berufsverkehr oder an Baustellen oftmals Kolonnen. Wenn das Verkehrsaufkommen hoch ist, darf man auch nebeneinander fahren. Bewegt sich auf dem rechten Fahrstreifen eine Kolonne (mindestens drei Fahrzeuge), darf diese auch schneller sein als das links fahrende Fahrzeug. Rechts überholen durch ein einzelnes Fahrzeug ist aber verboten.
Ausnahmen des Rechtsüberhol-Verbots
In Ausnahmefällen ist es möglich, rechts zu überholen. Diese richten sich unter anderem nach dem vorderen Fahrzeug bzw. der Fahrzeugart.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist rechts zu überholen, wenn der "Vordermann" die Absicht anzeigt, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und eine Einordnung links erfolgt ist.
Auch fahrende Schienenfahrzeuge dürfen rechts überholt werden, sofern der Abstand zum rechten Fahrbahnrand groß genug ist.
Auch Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
Generelles Überholverbot gilt, sobald eine Gefährdung oder Behinderung eines (insbesondere entgegenkommenden) Verkehrsteilnehmers absehbar ist. Ein ungenügender Seitenabstand ist ebenfalls ein möglicher Grund für ein Überholverbot.