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DruckenReißverschlusssystem - Wie es funktioniert
Rechtsgrundlage und eine einfache Regel zur Anwendung des Reißverschlusssystems beim Autofahren.
Eine zweispurige Fahrbahn, eine Spur verengt sich bzw. wird durch ein Hindernis versperrt. Was machen viele Autofahrer? Irritiert durch die ungewohnte Situation wechseln sie Hals über Kopf auf die Spur, auf der sie sich freie Durchfahrt versprechen.
Dieses Verhalten ist falsch! Die Zauberformel in einem solchen Fall heißt Reißverschlusssystem
Einfache Regel zum Reißverschlussverfahren
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung soll sich der Verkehr wechselweise einordnen. Vor dem Hindernis einer von links, einer von rechts - immer abwechselnd.
- Falsch: Weit vor der Verengung auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen.
- Richtig: Erst kurz vor der Verengung die Spur wechseln - beziehungsweise den Fahrer ohne Behinderung einordnen lassen.
Rechtsgrundlage
Gesetzlich ist das Verhalten bei Engstellen im Kolonnenverkehr in § 11 Abs 5 StVO (Reißverschlusssystem) geregelt. Nach dieser Bestimmung ist bei einer Verringerung von Fahrstreifen (zwei Fahrstreifen gehen in einen über bzw. einer ist verlegt) den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegenen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können. Das heißt, um die Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten, haben sich die Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung bzw. dem Hindernis wechselweise einzuordnen.
Es muss allerdings immer auch das Gebot des § 11 Abs 1 StVO beachtet werden, wonach der Lenker den Fahrstreifen nur wechseln darf, nachdem er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Daraus folgt, dass man sich die Einhaltung des Reißverschlusssystems nicht mit aller Gewalt erzwingen darf.