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DruckenVerwendung von Schneeketten
Der ÖAMTC zeigt, was beim Anlegen von Schneeketten zu beachten und welche Geschwindigkeit erlaubt ist. Anfahrhilfen sind kein Ersatz für Schneeketten.
Auf Schneefahrbahn bieten Ketten besseren Halt. Daher sollte man im Winter bei einer Fahrt in die Berge Schneeketten dabei haben – und sie, besonders vor stärkeren Steigungen und Gefällestrecken, auch anlegen können.
Schneekettenpflicht und Vorschriften
- Sie dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies erforderlich (z.B. schneebedeckte Fahrbahn) ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.
- Sie sind auf jeden Fall zu verwenden, wenn dies durch das betreffende Verkehrszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" (blaue, runde Tafel mit Schneekettensymbol) verlangt wird (d.h. Anbringung auf mindestens zwei Antriebsrädern).
- Ist das Vorschriftszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" angebracht, so haben auch Fahrzeuge mit Winterreifen oder Spikes, aber auch Fahrzeuge mit Allradantrieb Schneeketten zu verwenden (Ausnahme: wenn diese Fahrzeuge durch eine Zusatztafel von der Kettenpflicht ausgenommen werden).
- Die Verwendung von sogenannten Anfahrhilfen als Schneekettenersatz ist nur dann zulässig, wenn diese nach der ÖNORM V 5117 geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind!
- Geschwindigkeit: Hier sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Es sollte aber keinesfalls schneller als 50 km/h gefahren werden! Die Fahrgeschwindigkeit ist den Fahrbahnverhältnissen anzupassen. Vorsicht: Es ist auch mit einem längeren Bremsweg zu rechnen!
- In Österreich dürfen nur der ÖNORM V5117 bzw. V5119 entsprechende oder EU-genehmigte Schneeketten verwendet werden.
- Montage: Schneeketten müssen auf die Räder der angetriebenen Achse montiert werden. Detailinfos findet man immer in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs und in der Gebrauchsanweisung der Schneeketten.
- Gesetzestext: §§ 7 Abs. 2, 102 Abs. 9 KFG, § 4 Abs. 7 KDV, § 52 lit. b Z 22 StVO
Verkehrszeichen "Schneeketten vorgeschrieben"
Das Vorschriftszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" zeigt an, dass Kraftwagen, die auf der Straße fahren, an deren Beginn das Zeichen angebracht ist, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben müssen. Auch Fahrzeuge mit Winterreifen oder Spikes und mit Allradantrieb haben Schneeketten zu verwenden (Ausnahme: wenn diese Fahrzeuge durch eine Zusatztafel von der Kettenpflicht ausgenommen werden).
Schneeketten aus dem ÖAMTC Sortiment erhalten Sie an den ÖAMTC Stützpunkten oder auch im Click & Collect Shop.
ÖAMTC Tipps
Anlegen vorher üben
Damit man im Ernstfall nicht erst nachlesen muss, sollte man sich vorher informieren, wie das Anlegen der Schneeketten beim eigenen Fahrzeug funktioniert – am besten im Trockenen und bei Licht.
Geeigneter Platz
Falls es keinen ausgewiesenen Kettenanlegeplatz gibt, sollte man eine möglichst sichere, ebene Stelle suchen, um die Schneeketten zu montieren. "Kommt man an einer ungünstigen Position zum Stehen, sollte man nachkommende Lenker durch Aufstellen des Pannendreiecks rechtzeitig auf das Hindernis aufmerksam machen.
Umgang mit ESP
Wie mit elektronischen Stabilitätshilfen wie ESP umgegangen wird, ist von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden. Die Schneekettenkompatibilität steht in der Betriebsanleitung des Autos
Kettenspannung überprüfen
Nach einigen Metern Fahrt sollte die Kettenspannung überprüft werden. Schlecht montierte, lockere Ketten können gegen das Fahrzeug schlagen und Felgen, Kabelverbindungen zu Sensoren, den Radkasten oder Radaufhängungsteile beschädigen.
Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen
Die Kombination von Sommerreifen mit Ketten an der Antriebsachse beim Pkw genügt zwar dem Gesetz, rein aus Sicherheitsgründen muss man aber dringend davon abraten. Durch die Schneeketten hat das Fahrzeug an der Antriebsachse sehr gute Haftung, an der nicht angetriebenen Achse mit Sommerreifen aber fast keine.
Achtung Anfahrhilfen
Bei Anfahrhilfen handelt es sich dabei zumeist um einfach zu montierende Vorrichtungen, die bei einem Fahrzeug angebracht werden, wenn man schon hoffnungslos im Schnee steckt. Sie sind meist nur für kurze Fahrstrecken mit geringer Geschwindigkeit geeignet. Sind "Schneeketten vorgeschrieben" reichen diese Einrichtungen nur dann aus, wenn sie nach der ÖNORM V 5117 geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind.