Sonnenschutzfolien & Folienbeschichtungen am Auto - erlaubt oder nicht?
Prinzipiell dürfen in Österreich nur typengenehmigte Scheibenfolien angebracht werden. Die wichtigsten Vorschriften zu Sonnenschutzfolien und Folienbeschichtungen am Auto.
An sonnigen Tagen liegt der Gedanke nahe, den Insassen durch getönte Scheiben bzw. Sonnenschutzfolien etwas Schatten im Auto zu verschaffen ...
Vorschriften: Sonnenschutzfolien & Folienbeschichtungen
Prinzipiell dürfen in Österreich nur typengenehmigte Scheibenfolien (Splitterschutz-, Tönungs- oder Lochfolien) angebracht werden. Das bedeutet, dass die verwendeten Folien über eine entsprechendes Prüfzeichen verfügen müssen.
- Scheibenfolien dürfen grundsätzlich nur an Seiten- und Heckscheiben bzw. Dachfenstern des Fahrzeuges angebracht werden, niemals auf der Windschutzscheibe.
- An den Seitenscheiben der ersten Sitzreihe sind nur sogenannte Splitterschutzfolien zulässig, die einen Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) von 85% haben; d.h. fast keine Tönung aufweisen und die als solche gesondert geprüft sind.
- Sogenannte Tönungsfolien dürfen nur an den Seitenscheiben ab der zweiten Sitzreihe, an der Heckscheibe und an Dachfenstern montiert werden.
- Werden Tönungsfolien oder Lochfolien angebracht, muss das Fahrzeug über zwei Hauptrückspiegel der Klasse III oder II gemäß Richtlinie 2003/97/EG oder ECE-Regelung 46 verfügen.
- Zu beachten ist noch, dass Splitterschutz- und Tönungsfolien nur auf der Innenseite der Scheiben, Lochfolien auf der Innen- oder Außenseite angebracht werden dürfen. Nicht zulässig ist es, mehrere Folien übereinander zu montieren.
Wichtig: Im Zuge der wiederkehrenden Kfz-Begutachtung - Pickerlüberprüfung - wird seitens der Prüfer auch genau darauf geachtet, ob die Folie über ein Prüfzeichen verfügt.