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DruckenStrafzettel in der Post - welche Fristen sind zu beachten?
Nach dem Urlaub sollten Sie Ihre Post unbedingt auf Hinterlegungsscheine kontrollieren, damit Sie keine wichtigen Einspruchsfristen versäumen.
Ein Brief von den Behörden bedeutet mitunter Ärger. Umso mehr, wenn man wichtige Einspruchsfristen versäumt.
Einspruchsfrist
Versucht der Postbote vergeblich einen Strafbescheid zuzustellen, weil der Adressat nicht zuhause ist, hinterlegt er eine gelbe Benachrichtigung im Briefkasten. Der Bescheid wandert zum Postamt oder zum Postpartner, wo er auf Abholung wartet. Ein unproblematischer Vorgang, sofern der Empfänger am selben Abend die Verständigung vorfindet. Denn die meist 14-tägige Frist für Einsprüche beginnt mit dem Tag abzulaufen, mit dem das Schriftstück erstmals von der Post hätte abgeholt werden können. Kompliziert wird die Situation, wenn der Adressat auf Urlaub ist und von der Hinterlegung nichts weiß. In diesem Fall gelten besondere Regeln.
Frist abgelaufen oder verkürzt
- Wenn die Einspruchsfrist bei Vorfinden der Benachrichtigung bereits abgelaufen ist, beginnt sie erst mit der Rückkehr des Urlaubers an die Zustelladresse zu laufen.
- Anders ist es, wenn der Bescheid noch fristgerecht abholbereit auf der Post liegt. Dann läuft die Frist ganz normal ab. Im schlimmsten Fall bleiben nur wenige Tage, um den Bescheid abzuholen und Einspruch einzulegen.
Es empfiehlt sich deshalb, sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub die gesamte Post zu kontrollieren. Nur so kann man auf wichtige Schriftstücke sofort reagieren und sich viel Ärger ersparen.
Frist versäumt - was tun?
Wenn es doch zu spät und die Frist schon sehr verkürzt oder gar abgelaufen ist, ist es ratsam, die ÖAMTC-Rechtsberatung zu kontaktieren. Die Club-Juristen geben Auskunft darüber, wie man im speziellen Fall richtig reagiert und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf "Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis" möglich ist.
Tipp der Club-Experten
Belege wie Hotelrechnungen und Flugtickets für ein mögliches Wiedereinsetzungsverfahren aufheben. Die bloße Behauptung, dass man unterwegs gewesen ist, reicht nur bei ganz besonders verständnisvollen Behörden aus, um eine Fristverlängerung zu erreichen.
Anonymverfügung - Einzahlungsfrist
Bei Anonymverfügungen ist die Sachlage ein wenig anders. Wer urlaubsbedingt die vierwöchige Einzahlungsfrist ab der Ausstellung der Anonymverfügung versäumt hat, kann im Regelfall nur auf die meist höhere Strafverfügung warten.
Wurde die Frist aber nur um wenige Tage versäumt, hat man mit sofortiger Einzahlung durchaus eine Chance, dem Verfahren zu entgehen. Zur Sicherheit sollte man aber gleichzeitig telefonisch oder per Fax der Behörde die Einzahlung bestätigen und den Grund für die Verzögerung mitteilen. Bürgerfreundliche Behörden gewähren nämlich sehr wohl eine kulante "Nachfrist".
Verkehrsstrafen im Überblick
Weitere Informationen zu den Strafverfahren und eine Tabelle mit den häufigsten Verkehrsdelikten und ihre Rechtsfolgen finden Sie unter Vorschriften & Strafen.