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Winterreifenpflicht

Alle Informationen zur situativen Winterausrüstungspflicht auf Österreichs Straßen.

Winterreifenpflicht für Personenwagen, leichte Lastkraftwagen und Mopedautos - was gilt?

Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos (seit der 31. KFG-Novelle) gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht (Winterreifenpflicht). Pkw- und Klein-Lkw-Lenker:innen haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten.

1. Winterreifen

Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein.

Autofahrer:innen sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.

Welche Reifen erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen?

Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M&S" ("Matsch & Schnee") gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Seit 10.12.2018 gelten auch Reifenmodelle, die nur mit dem sogenannten Schneeflockensymbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) gekennzeichnet sind, als Winterreifen. Im Gegensatz zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland ist dieses Zeichen aber nicht verpflichtend. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

Was ist das Schneeflockensymbol (auch „Alpine-Symbol“)?

Reifen mit dem Schneeflockensymbol müssen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriffeigenschaften (in Europa üblicherweise durch einen Bremstest, in den USA durch einen Traktionstest geprüft) aufweisen. Man findet das Zeichen aber nicht nur auf Winterreifen, auch viele Ganzjahresreifen erfüllen das Kriterium für das Schneeflockensymbol.

Worauf ist bei Ganzjahresreifen zu achten?

Ganzjahresreifen (auch als Allwetterreifen bezeichnet) mit der M+S Kennzeichnung oder Schneeflockensymbol entsprechen der situativen Winterreifenpflicht. Als Allrounder müssen Ganzjahresreifen jedoch sowohl im Sommer auf 50 Grad heißem Asphalt als auch im Winter auf Schnee und Eis sowie ganzjährig auf nasser Fahrbahn gute Leistungen erbringen - eine echte Mammutaufgabe, wie der aktuelle Ganzjahresreifen-Test deutlich macht.

Worauf ist bei der Verwendung von Spike-Reifen (Spikes) zu achten?

Die Verwendung von Spikes ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h / 100 km/h (Freiland/ Autobahn). Spikes dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche herausragen, ist unzulässig.

ÖAMTC-Ganzjahresreifentest 2020 Wolfgang Grube

Das Schneeflockensymbol (auch "Alpine-Symbol") auf Winterreifen ist in Europa bereits seit 2018 vorgeschrieben - alle Reifen mit M&S-Kennzeichnung, die seither in Europa verkauft wurden, haben auf der Reifenflanke ein Symbol, das einen Berg mit der Schneeflocke darin abbildet.

2. Sommerreifen mit Schneeketten

Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten.

Aber: Die Schneekette auf Sommerreifen ist kein sicherer Ersatz für Winterreifen!

Mehr zur Verwendung von Schneeketten.

Was gilt für den Anhängerbetrieb im Winter?

Im Gesetz (KFG) besteht kein ausdrückliches Verbot, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen (und umgekehrt). Dies gilt sowohl für leichte ungebremste als auch für schwere (gebremste) Anhänger. Hinsichtlich Spikes gibt es aber die Vorschrift, Anhänger mit gleichartigen Reifen wie das Zugfahrzeug auszurüsten. Der ÖAMTC empfiehlt, im Zweifel an einem Anhänger, der nicht nur im Sommerhalbjahr genützt wird, eher Winter- oder Ganzjahresreifen zu verwenden.

Mehr zum Anhängerbetrieb.

Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von rund 100 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 10.000 Euro Strafe.

Wer hartnäckig die Winterausrüstung seines Autos verweigert - also weder Winterreifen noch Schneeketten anlegt - und somit zu einer Gefahr für die Verkehrssicherheit wird, kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.

Was zahlt die Versicherung (nicht)?

Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man tatsächlich beweisen, dass dieser Unfall auch mit Winterbereifung passiert wäre - ansonsten trifft den:die Fahrer:in zumindest Mitverschulden.

Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss dem:der Geschädigten jedenfalls Schadenersatz leisten - denkbar ist allerdings, dass sich die Versicherung beim Unfallverursachenden regressiert, d. h. die Schadensumme unter gewissen Umständen zurückverlangt (bis 11.000 Euro).

Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerbereifung verunfallen, gilt: Deckt die abgeschlossene Polizze nur "leicht fahrlässig" verursachte Schäden, zahlt die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht, sobald ein weiterer Umstand, z. B. überhöhte Geschwindigkeit oder Ablenkung durch Handy-Nutzung, hinzukommt. Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren.

ÖAMTC-Rechtsberatung

Bei Unklarheiten nach einem Unfall oder Problemen mit der Schadenabwicklung bei der Versicherung, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Winterreifenpflicht für Busse und LKW - was gilt?

Unabhängig (!) von der Witterungslage und der Fahrbahnbeschaffenheit dürfen Lenker:innen von Bussen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ihr Fahrzeug im Zeitraum von 1. November bis 15. März nur verwenden, wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsache Winterreifen angebracht sind. Für Lkw über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht gilt die selbe Verpflichtung von 1. November bis 15. April. Zusätzlich müssen in den gleichen Zeiträumen Schneeketten mitgeführt werden.

Welche Reifen erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen?

Statt Winterreifen ist auch die Verwendung von Reifen mit Verwendungszweck "spezial" gestattet, dabei handelt es sich um Reifen für den wechselnden Einsatz auf der Straße und im Gelände. Winterreifen müssen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S bzw. bei Spezialreifen mit ET, ML oder MPT versehen sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 5 mm bei Reifen in Radialbauart bzw. 6 mm bei Diagonalreifen.

Winterreifenpflicht für Mopeds, Mofas und Motorräder - was gilt?

Mopeds, Mofas und Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

Welche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen?

Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeres- und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder zweckmäßig ist, sowie Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden.

Hinsichtlich der Verpflichtung, Schneeketten mitzuführen, sind Fahrzeuge ausgenommen, bei denen die Montage von Ketten bauartbedingt nicht möglich ist bzw. die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden, sowie Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, welche im Kraftlinienverkehr eingesetzt werden.

Tipp

Winterreifen sind auch für Zweiräder erhältlich - beispielsweise für Motorräder, Mopeds, aber auch für Fahrräder. Wer im Winter z.B. mit einem Moped in der Stadt unterwegs ist oder sich auch in der kalten Jahreszeit sportlich mit dem Rad bewegen möchte, sollte im Sinne der Sicherheit auch über die Anschaffung von Winterreifen nachdenken. Durch die Gummimischung und das Profil haben diese definitiv Vorteile gegenüber normalen Reifen.

Alles rund um Winterreifen

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Winterreifenpflicht im Ausland - was gilt?

Während in Österreich zwischen 1. November und 15. April die witterungsabhängige (situative) Winterausrüstungspflicht für Pkw gilt, haben die Nachbarländer Österreichs eigene, teils abweichende Bestimmungen festgelegt. Wer in der kälteren Jahreszeit eine Fahrt ins nahe Ausland plant, sollte sich daher vorab informieren.

Winterausrüstung: Empfehlungen des ÖAMTC

  • Die bestehenden Winterreifen vor dem Umstecken überprüfen
    Die Profiltiefe der Reifen muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen - je nach Kilometerleistung sollten es zum Zeitpunkt des Reifenwechsels also schon noch rund sechs Millimeter sein. Bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter Profiltiefe vor.
  • Hilfe beim Reifenkauf
    Ist ein Satz neuer Reifen fällig, helfen die aktuellen ÖAMTC-Winterreifentests, sich bei der großen Auswahl am Markt zu orientieren.
  • Auto winterfit machen
    Mitglieder können beim ÖAMTC eine kostenlose "WinterFit"-Überprüfung in Anspruch nehmen - alle Infos unter ÖAMTC gratis WINTERFIT-Überprüfung.

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