Ein Radargerät am Straßenrand
© Shutterstock
© Shutterstock
Dezember 2024

Wie teuer wirdʼs?

Post von der Exekutive sorgt selten für Glücksgefühle. Noch schlimmer ist aber das Warten auf den Brief, um die Höhe der Strafe zu erfahren. Eine Orientierungshilfe.

Plötzlich blitzt es im Rückspiegel. Oder die Ampel war haarscharf nicht mehr grün. Mit ziemlicher Sicherheit flattert also bald Post ins Haus. Doch mit welchem Betrag ist zu rechnen? Eine korrekte Antwort zu geben, ist nicht einfach, denn die Höhe der Strafe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, etwa dem Ort des Geschehens oder der Art des Strafverfahrens. Eine ­offizielle „Preisliste“ für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gibt es nicht. Außerdem unterscheiden sich die Bußgelder für ein und dasselbe Vergehen von Bundesland zu Bundesland.

Werbung
Datenschutz Zur Anzeige von Werbung benötigen wir Ihre Zustimmung.

Welche Strafverfahren gibt es?

Doch auch innerhalb eines Bundeslandes kann es Unterschiede geben. ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf erklärt: „Wer an Ort und Stelle angehalten wird, kann eine Strafe bis 90 EUR möglicherweise gleich bezahlen und erhält ein ­Organmandat. Per Post erfolgt bei Strafen unter 365 EUR meist eine Anonymverfügung, bei der kein Täter ausgeforscht wird. Diese zwei unkomplizierten Verfahren kann die Behörde anwenden, sie muss aber nicht. Wird doch ein Lenker erhoben, droht anschließend bei Strafen bis 600 EUR eine Strafver­fügung, ansonsten ein Straferkenntnis. Wer damit nicht einverstanden ist, kann eine Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht machen.“

Ein Stoppschild, im Hintergrund eine Hecke © Shutterstock

Bußgelder bei Anonymverfügungen

Die folgende Auflistung soll als Überblick für typische Vergehen dienen. Die Strafmaße sind als Richtwerte zu verstehen, die auf Informationen einiger Landespolizeidirektionen und Erfahrungen von Mitgliedern sowie der ÖAMTC-Rechtsabteilung basieren. Eine Garantie für ihre Richtigkeit in jeder Situation können wir nicht geben. Informationen rund um Vormerk- und Entzugsdelikte finden sich gesondert ganz unten in diesem Artikel wieder. Benötigen Mitglieder Hilfe bei der Abwicklung ­eines strittigen Falles, können sie sich an die Rechtsberatung des Clubs wenden.

  • Zehn bis 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung

Kosten: € 45,– bis 100,–
Zusatz-Info: Messmethode, Vorschriftsschilder und Ort des Vergehens wirken sich auf die Höhe aus.

  • 20 bis 40 km/h Geschwindigkeitsübertretung

Kosten: € 60,– bis € 190,–
Zusatz-Info: Messmethode, Vorschriftsschilder und Ort des Vergehens wirken sich auf die Höhe aus.

  • 40 bis 60 km/h Geschwindigkeitsübertretung innerorts beziehungsweise 50 bis 70 km/h außerorts

Kosten: € 300,– bis € 5.000,–
Zusatz-Infos: Hierbei handelt es sich, sofern die Übertretung mit einem technischen Hilfsmittel gemessen wurde, um ein Entzugsdelikt (siehe unten) und der Führerschein wird für ein Monat eingezogen.

  • Mehr als 60 km/h Geschwindigkeitsübertretung innerorts beziehungsweise mehr als 70 km/h außerorts

Kosten: € 500,– bis € 7.500,–
Zusatz-Infos: Auch dies ist ein Entzugsdelikt und der Führerschein wird für mindestens drei Monate eingezogen. Seit 1. März 2024 kann außerdem das Fahrzeug für zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Wurde in den letzten vier Jahren außerdem die Lenkberechtigung wegen besonderer Rücksichtslosigkeit oder Geschwindigkeitsübertretung von über 40 bzw. 50 km/h (inner-/außerorts) schon einmal entzogen, kann das Fahrzeug auch dauerhaft beschlagnahmt werden. Bei mehr als 80 bzw. 90 km/h (inner-/außerorts) Überschuss wird außerdem eine Nachschulung verhängt.

  • Führerschein und/oder Zulassungsschein wird nicht mitgeführt oder bei einer Kontrolle nicht ausgehändigt

Kosten: € 25,– bis 75,–
Zusatz-Info: Vergehen bezüglich des Führerscheins kosten in der Regel mehr. Die Weigerung, die Scheine vorzuzeigen oder auszuhändigen zieht höhere Strafen als das bloße Nichtmitführen nach sich.

  • Missachtung von richtungsweisenden Vorschriftszeichen

Kosten: € 40,– bis 70,–
Zusatz-Info: Auch die vorgegebene Fahrtrichtung durch Markierungen auf der Fahrbahn ist bindend und muss befolgt werden.

  • Überfahren einer gelben, nicht blinkenden Ampel

Kosten: € 40,– bis 75,–
Zusatz-Info: Entscheidend ist auch, ob ein sicheres Anhalten möglich war. Fährt der Hintermann etwa zu dicht auf und man würde mit einer abrupten Bremsung einen Zusammenstoß riskieren, kann eine gelbe Ampel unter Umständen überfahren werden.

  • Verletzung eines Fahrverbots

Kosten: € 40,– bis 85,–
Zusatz-Info: Hierzu zählen auch Fahrverbote für einzelne Fahrzeugkategorien.

  • Vorschriftswidrige Verwendung der Alarmblinkanlage

Kosten: € 45,– bis 65,–
Zusatz-Info: Eigentlich ist die beliebte Nutzung der Alarmblinkanlage beim Ein- und Aussteigen oder beim Be- und Entladen nicht erlaubt. Sie ist ausschließlich als Warnung bei technischen Gebrechen, Notfällen oder Situationen wie dem Auffahren auf einen Stau zu verwenden.

  • Kennzeichen ist unleserlich

Kosten: € 50,– bis 80,–
Zusatz-Info: Hierzu zählen beispielsweise Verschmutzung oder Verdeckung durch Fahrradträger oder Ähnliches.

  • Fahren mit defekter Lichtanlage

Kosten: € 50,– bis 80,–
Zusatz-Info: Teilweise unterscheidet sich die Strafe je nach betroffener Leuchte (Brems-, Fern-, Abblendlicht etc.).

  • Verletzung des Rechtsfahrgebots

Kosten: € 55,– bis 75,–
Zusatz-Info: Das Rechtsfahrgebot gilt immer, auch wenn man alleine auf der Straße ist.

  • Fahrstreifen- oder Fahrtrichtungswechsel ohne Blinken

Kosten: € 55,– bis 75,–
Zusatz-Info: Es muss rechtzeitig, also vor Beginn des Manövers, die Absicht mittels Blinken angezeigt werden.

  • Rettungsgasse wird nicht gebildet

Kosten: € 60,– bis 125,–
Zusatz-Info: Wird tatsächlich ein Einsatzfahrzeug behindert, fällt die Strafe höher aus.

  • Behinderung eines Fußgängers beim Überqueren des Schutzweges 

Kosten: € 60,– bis 140,–
Zusatz-Info: Sobald erkennbar ist, dass ein Fußgänger den Schutzweg benutzen will, muss angehalten werden. Wer bei Rückstau auf dem Schutzweg zu stehen kommt und diesen blockiert, zahlt ebenfalls Strafe. Bei Radfahrerüberfahrten gelten ähnliche Bestimmungen und Strafmaße. Gefährdet man tatsächlich einen Fußgänger, wird dieses Vergehen zum Vormerkdelikt (siehe unten).

  • Überfahren einer Sperrlinie

Kosten: € 70,– bis 100,–
Zusatz-Info: Die Strafe beim Überfahren einer Sperrfläche fällt ähnlich hoch aus.

  • Fehlender Sicherheitsabstand

Kosten: € 70,– bis 100,–
Zusatz-Info: Bei zu dichtem Auffahren wird dieses Vergehen ein Vormerk- oder Entzugsdelikt.

  • Ungültige Begutachtungsplakette

Kosten: € 75,– bis 115,–
Zusatz-Info: Auch fehlerhaft beschriftete Plaketten (z.B. falsches Kennzeichen) können zu Strafen führen.

  • Befahren, halten und parken auf dem Pannenstreifen einer Autobahn

Kosten: € 75,– bis 140,–
Zusatz-Info: Der Pannenstreifen darf nur genutzt werden, wenn ein technisches Gebrechen oder ein Notfall vorliegt. Bei der Bildung einer Rettungsgasse darf er ausnahmsweise befahren werden.

  • Gegen die Einbahn fahren

Kosten: € 80,– bis 100,–
Zusatz-Info: Den Fahrstreifen in einer Einbahn zu blockieren, kostet rund € 40,–.

  • Vorrangverletzung

Kosten: € 100,– bis 140,–
Zusatz-Info: Die Missachtung eines entsprechenden Vorschriftsschildes ohne Vorrangverletzung kostet weniger.

  • Überfahren einer roten Ampel

Kosten: € 100,– bis 140,–
Zusatz-Info: Wird hierbei aktiv der Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers verletzt, handelt es sich um ein Vormerkdelikt (siehe weiter unten).

  • Vergehen rund um Eisenbahnkreuzungen

Kosten: € 100,– bis 140,–
Zusatz-Info: Auf und ab 80 Meter vor einer Eisenbahnkreuzung dürfen mehrspurige Kfz nicht überholt werden. Außerdem darf unmittelbar vor einem Schienenübergang weder geparkt noch gewendet werden. Nichtanhalten bei entsprechenden Lichtzeichen oder nicht vollständig geöffneten Schranken ist natürlich ebenfalls verboten.

Eine Ampel leuchtet gelb © Shutterstock

Vormerk- und Entzugsdelikte

Vormerkdelikte werden von der Behörde dauerhaft aufgezeichnet. Nach dem zweiten Mal muss eine Maßnahme (Verhaltenstraining o. Ä.) absolviert werden. Die dritte Vormerkung innerhalb von zwei Jahren bedeutet mindestens drei Monate Führerscheinentzug. Vormerkdelikte sind:

  • Übertretung der 0,5-Promille-Grenze bzw. Übertretung der 0,0-Promille-Grenze bei Lenker:innen von Kfz der Klasse C oder D
  • Überfahren einer Stopptafel oder roten Ampel mit Vorrangverletzung
  • Behinderung am Schutzweg samt Gefährdung eines Fußgängers
  • Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zum Bremsen oder Ausweichen gezwungen und gefährdet werden
  • Überfahren einer roten Ampel bei Gefährdung anderer
  • Befahren des Pannenstreifens samt Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Befahren der Rettungsgasse
  • Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
  • Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln oder nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung bei Gefährdung der Verkehrssicherheit
  • Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands bei 0,2 bis 0,4 Sekunden Abstand zum Vordermann
  • Über- und Befahren einer Eisenbahnkreuzung trotz geschlossener Schranken oder anderer Warnsignale
  • Missachtung von Fahrverboten und Beschränkungen bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern in Tunneln

Bei Entzugsdelikten wird der Schein schon nach dem ersten Verstoß mindestens ein Monat lang entzogen. Zu den Entzugsdelikten gehören:

  • Übertretung der 0,8-Promille-Grenze sowie Wiederholungsfälle innerhalb von fünf Jahren
  • Überschreitung des Tempolimits um mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts sowie Wiederholungsfälle innerhalb von vier Jahren
  • Fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn
  • Abstand von weniger als 0,2 Sekunden zum Vordermann
  • Unterlassene Hilfeleistung nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde
  • Lenken eines Kfz bei besonders gefährlichen Verhältnissen: Dazu zählen etwa deutliche Geschwindigkeitsübertretung vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Fahrradübergängen, Missachtung von Überholverboten bei deutlich nicht ausreichenden Sichtverhältnissen und die Teilnahme an illegalen Straßenrennen.

Online finden Sie von offizieller Stelle eine Auflistung aller Vormerk- und Entzugsdelikte inklusive der möglichen finanziellen und anderweitigen Konsequenzen für jedes Vergehen.

Kommentare (nur für registrierte Leser)